Inhalt
ALLRIS - Auszug

09.06.2009 - 3.4 Elternbeteiligung an den Beköstigungskosten der...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Jankowski erklärt den Sachverhalt. Der vorgesehene Kostendeckungsgrad der Beköstigungskosten der Förderzentren in Höhe von 75 % werde derzeit nicht erreicht. Die Abrechnung mit den Eltern führe regelmäßig zu Rückerstattungen. Das Abrechnungsverfahren müsse geändert werden und unterstellen, dass jeder Schüler an jedem Tag am Essen teilnimmt.

Dadurch, dass die Spitzabrechnung entfalle, werde außerdem die Verwaltung entlastet.

Herr Mohr merkt an, dass es für die Eltern besser nachzuvollziehen sei, wenn die Kosten auf die Schulwochen anstatt auf die Monate aufgeteilt würden, da in den Ferien von mitunter 6 Wochen eine Zahlung der Pauschale für das Essen nicht verstanden werden könne.

Der Vorsitzende erklärt, dass durch die Beiträge auch die Kosten für das Getränk beim Frühstück sowie den Kochunterricht gedeckt würden.

Frau Lessing merkt an, dass bei einer derartigen Erhöhung der Kostenbeteiligung die Teilnehmerzahlen stark zurückgingen.

Der Ausschuss regt an, den Schulen nahe zulegen, das gemeinsame Essen in ihr pädagogisches Konzept einzubringen, damit alle Schüler an dem Essen teilnähmen.

 

Der Ausschuss stimmt über die Verwaltungsvorlage ab.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt, der Hauptausschluss beschließt:

 

Das Berechnungsschema zur Monatspauschale der Elternbeteiligung an den Kosten der Beköstigung bei den Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Segeberg wird ab dem Schuljahr 2009/10 dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend der Variante A unter Einbeziehung aller Schüler umgestellt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 8                        Ablehnung: 4                        Enthaltung: -

 

Reduzieren

Anlagen