18.06.2009 - 4.2 Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg - Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- am 29.05.09
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 18.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nachdem Herr Mohr dem Ausschuss den Beschluss des BKS
Ausschusses erläutert hat beantragt die SPD-Fraktion über die
Beschlussempfehlung des BKS Ausschusses ohne den zweite Absatz von Punkt Nr. 1
abzustimmen. Diesen Antrag stellt der Vorsitzende zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der
Kreistag beschließt:
1. Unter Rücksichtnahme
auf die von den Gemeinden, Städten und Ämtern gefassten Beschlüsse für die
örtliche Schulentwicklung stimmt der Kreistag dem Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr
2008/09 – in der Fassung des Entwurfs mit Stand vom heutigen Tage zu.
2. Die
Landrätin wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf
der Grundlage dieses Planes und des Beschlusses zu Ziffer 1 abzugeben.
3. Der
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg ist jährlich fortzuschreiben und die
Fortschreibung den Kreisgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4 Ablehnung:
7 Enthaltung:
1
Danach stellt der Vorsitzende die Beschlussempfehlung des
BKS Ausschusses zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der
Kreistag beschließt:
1. Unter
Rücksichtnahme auf die von den Gemeinden, Städten und Ämtern gefassten
Beschlüsse für die örtliche Schulentwicklung stimmt der Kreistag dem Schulentwicklungsplan des Kreises
Segeberg – Schuljahr 2008/09 – in der Fassung des Entwurfs mit Stand vom
heutigen Tage zu.
Der Kreistag
stellt jedoch mit Bedauern fest, dass hinsichtlich der weiterführenden
allgemeinbildenden Regional- und Gemeinschaftsschulen in den von der Verwaltung
gebildeten Planungsräumen 1 und 2 des Kreises ein gleichmäßiges, wohnortnahes
und alle Schularten umfassendes Angebot nicht gesichert ist und fordert die
Landrätin und das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes
Schleswig-Holstein auf, in diesen Planungsräumen auf ein alle Schularten
umfassendes Angebot hinzuwirken.
2. Die Landrätin
wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf der
Grundlage dieses Planes und des Beschlusses zu Ziffer 1 abzugeben.
3. Der
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg ist jährlich fortzuschreiben und die
Fortschreibung den Kreisgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
489,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
713,1 kB
|