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ALLRIS - Auszug

14.05.2009 - 4.3 Überbetriebliche Ausbildungsstätte

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Wortprotokoll

Herr Mohr erläutert den Antrag der CDU-Fraktion, aus welchem man in der Sitzung des BKS Ausschusses einen gemeinsamen Antrag mit der FDP-Fraktion gemacht habe. Herr Wilken erklärt, dass die SPD-Fraktion die Beratungen zu dieser Thematik abgeschlossen habe und dem Antrag heute auch zustimmen werde. Die Landrätin weist abschließend daraufhin, dass die Förderquote von 75% noch nicht gesichert sei, bisher sei lediglich eine Quote von 50% im Gespräch. Danach stellt der Vorsitzende die Beschlussempfehlung des BKS Ausschusses zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Kreis Segeberg schafft der Baugewerbeinnung/Kreishandwerkerschaft die

(vertraglichen) Rahmenbedingungen, damit sie Träger eines Neubaus der ÜAS

werden und entsprechende Förderungszuschüsse beantragen kann.

 

1.      Als geeigneten Standort für den Bau einer neuen ÜAS stellt der Kreis Segeberg dem Träger dieser Bildungsstätte in unmittelbarer Nachbar-schaft zur Kreisberufsschule Segeberg eine Teilfläche des kreiseigenen Grundstückes am Nelkengraben in Größe von rd. 11.000 qm im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung.

2.      Träger der ÜAS-Baumaßnahme wird der Innungsverband für das Baugewerbe.

3.      Ausgehend von geschätzten Baukosten in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR für den Neubau der ÜAS und einer 75%igen Förderung aus dem „Zukunfts-programm Wirtschaft – Berufsbildungsstätten und Einrichtungen der Weiterbildung“ beteiligt sich der Kreis Segeberg mit einem Anteil entsprechend der Förderrichtlinien, wobei zu prüfen ist, ob ein Teil dieses Betrages als Leistung der GMSE rechtlich und steuerlich unproblematisch für Planung und Bauleitung erbracht werden kann.

4.      Mit dieser finanziellen Beteiligung des Kreises sind evtl. finanzielle Ansprüche für die jetzige ÜAS an der Kreisberufsschule (KBS) Segeberg erledigt; sie steht dem Kreis für die Erweiterung der KBS Segeberg zu gegebener Zeit entsprechend dem vom Kreistag am 13.12.2006 beschlossenen Raumprogramm uneingeschränkt zur Verfügung.

5.      Die evtl. finanzielle Beteiligung weiterer Finanzierungsträger zur Reduzierung des Kreisanteils an der Baumaßnahme ist von der Verwaltung zu prüfen und in die Wege zu leiten.

6.      Mit der Baumaßnahme ist nach Sicherstellung der Finanzierung und Erteilung der Baugenehmigung sofort zu beginnen, damit die Räumlichkeiten möglichst für den „Bundeswettbewerb der Handwerksjugend 2010“ zur Verfügung stehen.

7.      Die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sowie die öffentlichen Lasten und Abgaben für das Grundstück und die Gebäude gehen zu Lasten des Innungsverbandes für das Baugewerbe.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -