14.05.2009 - 4.3 Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 14.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Mohr erläutert den Antrag der CDU-Fraktion, aus welchem
man in der Sitzung des BKS Ausschusses einen gemeinsamen Antrag mit der
FDP-Fraktion gemacht habe. Herr Wilken erklärt, dass die SPD-Fraktion die
Beratungen zu dieser Thematik abgeschlossen habe und dem Antrag heute auch
zustimmen werde. Die Landrätin weist abschließend daraufhin, dass die
Förderquote von 75% noch nicht gesichert sei, bisher sei lediglich eine Quote
von 50% im Gespräch. Danach stellt der Vorsitzende die Beschlussempfehlung des
BKS Ausschusses zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Kreis
Segeberg schafft der Baugewerbeinnung/Kreishandwerkerschaft die
(vertraglichen)
Rahmenbedingungen, damit sie Träger eines Neubaus der ÜAS
werden und entsprechende Förderungszuschüsse beantragen
kann.
1.
Als
geeigneten Standort für den Bau einer neuen ÜAS stellt der Kreis Segeberg dem
Träger dieser Bildungsstätte in unmittelbarer Nachbar-schaft zur
Kreisberufsschule Segeberg eine Teilfläche des kreiseigenen Grundstückes am
Nelkengraben in Größe von rd. 11.000 qm im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages
zur Verfügung.
2.
Träger
der ÜAS-Baumaßnahme wird der Innungsverband für das Baugewerbe.
3.
Ausgehend
von geschätzten Baukosten in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR für den Neubau der ÜAS
und einer 75%igen Förderung aus dem „Zukunfts-programm Wirtschaft –
Berufsbildungsstätten und Einrichtungen der Weiterbildung“ beteiligt sich der
Kreis Segeberg mit einem Anteil entsprechend der Förderrichtlinien, wobei zu
prüfen ist, ob ein Teil dieses Betrages als Leistung der GMSE rechtlich und
steuerlich unproblematisch für Planung und Bauleitung erbracht werden kann.
4.
Mit
dieser finanziellen Beteiligung des Kreises sind evtl. finanzielle Ansprüche
für die jetzige ÜAS an der Kreisberufsschule (KBS) Segeberg erledigt; sie steht
dem Kreis für die Erweiterung der KBS Segeberg zu gegebener Zeit entsprechend
dem vom Kreistag am 13.12.2006 beschlossenen Raumprogramm uneingeschränkt zur
Verfügung.
5.
Die
evtl. finanzielle Beteiligung weiterer Finanzierungsträger zur Reduzierung des
Kreisanteils an der Baumaßnahme ist von der Verwaltung zu prüfen und in die
Wege zu leiten.
6.
Mit
der Baumaßnahme ist nach Sicherstellung der Finanzierung und Erteilung der
Baugenehmigung sofort zu beginnen, damit die Räumlichkeiten möglichst für den
„Bundeswettbewerb der Handwerksjugend 2010“ zur Verfügung stehen.
7.
Die
Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sowie die öffentlichen Lasten und
Abgaben für das Grundstück und die Gebäude gehen zu Lasten des Innungsverbandes
für das Baugewerbe.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten.