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ALLRIS - Auszug

23.04.2009 - 4.2 Konjunkturpaket II Krankenhausförderung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Westphal erläutert dem Ausschuss die Vorlage. Ergänzend führt es aus, dass die Segeberger Kliniken Gruppe neben den angegeben 285.600 Euro weitere 2.627.593 Euro beantragt habe. Daneben habe er heute aus Rickling vom Psychiatrischen Zentrum weitere Anträge über 334.000 Euro und 36.000 Euro erhalten. Der Kreisanteil würde bei einer Förderquote von 12,5 % 401.000 Euro betragen und bei einer Quote von 25 % wären es entsprechend 802.000 Euro. Diese würden 2009 zu einem Drittel bereitgestellt werden müssen. Die weiteren zwei Drittel müsse man in den Jahren 2010 und 2011 bereitstellen. Daneben weist er daraufhin, dass die Plankrankenhäuser eine 100 % Finanzierung bekommen würden. Dies sei ungewöhnlich und auf das Konjunkturpaket und die Bundesförderung zurückzuführen. Herr Dr. Warlies erklärt auf Nachfrage von Herrn Mohr, dass alle in der Vorlage genannten Krankenhäuser im Krankenhausfinanzierungsgesetz enthalten seien und der Kreis somit auch bisher Mittel für diese bereitgestellt hat. In der weiteren Diskussion weist Frau McGregor daraufhin, dass der Kreis auch in diesem Bereich als finanzschwach auftreten sollte. Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Der Hauptausschuss beschließt die Förderung von Plankrankenhäusern auf der Grundlage der Kontingentierung des Landes Schleswig-Holstein für den Kreis Segeberg (Fallpauschalen) als Wirtschaftsförderungsmaßnahme für den Gesundheitssektor.

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Standortgemeinden Gespräche mit dem Ziel zu führen Vereinbarungen abzuschließen. Die Vereinbarungen sollen festlegen, in welcher Art und Weise die Kofinanzierungsmittel anteilig aufzubringen sind.

3. Der Kreis Segeberg wirbt für die Jahre 2009, 2010 und 2011 die notwendigen anteiligen Kofinanzierungsmittel, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der abzuschließenden Vereinbarungen, in die Budgets ein. Die jährliche Größenordnung richtet sich nach der Kassenwirksamkeit. Die Klinikbetreiber finanzieren die anteilige Kofinanzierung des Kommunalen Raums solange vor,  bis die Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.

4. Die Klinikbetreiber lassen den kommunalen Raum in angemessener Weise an den durch die Sanierungsmaßnahmen bedingten eingesparten Energiekosten anteilig partizipieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -