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ALLRIS - Auszug

12.02.2009 - 4.1 Satzung des Kreises Segeberg über die Bildung e...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende erläutert zu Beginn den Sachverhalt und betont, dass die Senioren für die Umsetzung des mit der Verwaltung abgestimmten Entwurfs seien. Im Anschluss erläutert Herr Miermeister den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der einige Punkte der Satzung deutlicher mache. Frau Pawlik, als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Seniorenbeiräte, erklärt, dass die Arbeitsgemeinschaft  in Abstimmung mit der Verwaltung einen Entwurf erarbeitet habe und nicht nachvollziehen könne, warum die CDU-Fraktion an diesem abgestimmten Entwurf noch Änderungen vornehmen wolle. Daneben bittet sie darum, noch eine Änderung an der Satzung vorzunehmen. § 3 Abs. 3 solle um den Zusatz „auf Grundlage von § 42 b KrO“ ergänzt werden. In der weiteren Diskussion regt die CDU-Fraktion an, heute keine Entscheidung zu treffen, sondern die Angelegenheit an den Hauptausschuss zu verweise, da dieser zuständig sei. Herr Miermeister stellt den Antrag auf Nichtbefassung und Verweisung an den Hauptausschuss. Die Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 5                        Ablehnung: 6                        Enthaltung: 1

 

Anschließend verständigt sich der Ausschuss darauf in § 6 Abs. 1 das Wort „Wahl“ durch „Bestätigung“ zu ersetzen. Danach stellt die Vorsitzende den Verwaltungsentwurf mit den beiden eingebrachten Änderungen zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen:

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Satzung des Kreises Segeberg über die Bildung eines Kreisseniorenbeirates mit der Ergänzung von § 3 Abs. 3 um den Zusatz „auf Grundlage von § 42 b KrO“ und der Änderung in § 6 Abs. 1 „Wahl“ durch „Bestätigung“ zu ersetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7                        Ablehnung: 5                        Enthaltung: