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ALLRIS - Auszug

24.03.2009 - 4.7 Dienstwagenregelung für die Landrätin und ehren...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert dem Ausschuss die Thematik und verweist auf den heute vorgelegten Entwurf für eine Regelung zu Nutzung von Dienstwagen. Der Ausschuss verständigt sich in der weiteren Diskussion darauf, dass diese Regelung analog für den Kreispräsidenten und die vom Kreistag gewählten Stellvertreter gelten solle und die Regelung somit nicht zusätzlich vom Kreistag beschlossen werden müsse. Herr Dr. Hoffmann macht die Anregung in Ziffer III den Begriff „Tageszeit“ durch „Arbeitsökonomie“ zu ersetzen. Diesem Vorschlag folgt der Ausschuss. Daneben betont er, ebenso wie die Landrätin, dass die bisherige Nutzung der Dienstwagen immer rechtmäßig gewesen sei und diese auch stets wirtschaftlich eingesetzt worden seien. Anschließend stellt der Vorsitzende die Regelung mit dem Änderungsvorschlag von Herrn Dr. Hoffmann zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die vorliegende Regelung für die Bereitstellung und Benutzung von Dienstfahrzeugen für den / die Kreispräsidenten/in und die Landrätin/den Landrat des Kreises Segeberg mit der Änderung Absatz III „Tageszeit“ durch „Arbeitsökonomie“ zu ersetzen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -

 

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Anlagen