24.03.2009 - 4.1 Erstellung eines Breitbandkonzeptes für schnell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- am 20.02.09
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Dennis Eickstädt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Hauptausschuss beschließt ohne Aussprache. Die Landrätin
weist lediglich daraufhin, dass für die Erstellung der Machbarkeitsstudie
kosten in Höhe von rd. 20.000 Euro auf den Kreis zukommen würden. 60 % davon
seien förderfähig so dass sich eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.000
Euro ergebe. Frau McGregor ergänzt dazu, dass dafür auch die Budgetierung gelte
und man versuchen könne, diesen Betrag in anderen Bereichen des Budgets
einzusparen.
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Für den Kreis Segeberg wird - in möglichst enger
Kooperation und Koordination mit den zu beteiligenden Städten und Gemeinden und
dem Land - ein Breitbandkonzept für die Fortentwicklung schneller
Datenverbindungen im Kreis entwickelt.
- In einem ersten Schritt ist ein
Leitungskataster zu erstellen, welches sämtliche im Kreis Segeberg bereits
vorhandene oder in konkreter Planung befindliche
Breitbanddatenleitungen erfaßt und darstellt.
- Auf der Basis dieses Katasters
wird ein Handlungskonzept für eine umfassende Versorgung der Städte und
Gemeinden im Kreis Segeberg mit schnellen Datenverbindungen erarbeitet.
Dabei sind die technische Entwicklung bezogen auf den Abschreibungszeitraum der Investitionen und die Möglichkeiten der alternativen Nutzung von Funkdatenverbindungen nach dem UMTS/HSDPA-Standard oder schnelleren Funk-Standards zu berücksichtigen.
Bei der Erarbeitung der Vorschläge sollen auch unabhängige Institute, wie z.B. das Heinrich-Hertz-Institut, beteiligt werden.
- Das Handlungskonzept ist dem
Kreistag des Kreises Segeberg bis zum Herbst diesen Jahres vorzulegen.
- Auf der Grundlage des
vorgelegten Handlungskonzeptes soll vom Kreistag ein Realisationskonzept
beschlossen werden, welches die finanziellen Aufwendungen der
einzuleitenden Maßnahmen mitumfaßt.
- Das Realisationskonzept soll
vom Zeitpunkt dieser Beschlussfassung an in einem Jahr vom Kreistag
beschlossen werden.
- Federführend
für die Begleitung dieser Maßnahme ist der Ausschuss für Planung und
Umwelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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