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ALLRIS - Auszug

24.03.2009 - 4.1 Erstellung eines Breitbandkonzeptes für schnell...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Hauptausschuss beschließt ohne Aussprache. Die Landrätin weist lediglich daraufhin, dass für die Erstellung der Machbarkeitsstudie kosten in Höhe von rd. 20.000 Euro auf den Kreis zukommen würden. 60 % davon seien förderfähig so dass sich eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.000 Euro ergebe. Frau McGregor ergänzt dazu, dass dafür auch die Budgetierung gelte und man versuchen könne, diesen Betrag in anderen Bereichen des Budgets einzusparen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Für den Kreis Segeberg wird - in möglichst enger Kooperation und Koordination mit den zu beteiligenden Städten und Gemeinden und dem Land - ein Breitbandkonzept für die Fortentwicklung schneller Datenverbindungen im Kreis entwickelt.

 

  1. In einem ersten Schritt ist ein Leitungskataster zu erstellen, welches sämtliche im Kreis Segeberg bereits vorhandene oder in konkreter Planung befindliche Breitbanddatenleitungen erfaßt und darstellt.

  2. Auf der Basis dieses Katasters wird ein Handlungskonzept für eine umfassende Versorgung der Städte und Gemeinden im Kreis Segeberg mit schnellen Datenverbindungen erarbeitet.

    Dabei sind die technische Entwicklung bezogen auf den Abschreibungs­zeitraum der Investitionen und die Möglichkeiten der alternativen Nutzung von Funkdatenverbindungen nach dem UMTS/HSDPA-Standard oder schnelleren Funk-Standards zu berücksichtigen.

    Bei der Erarbeitung der Vorschläge sollen auch unabhängige Institute, wie z.B. das Heinrich-Hertz-Institut, beteiligt werden.

  3. Das Handlungskonzept ist dem Kreistag des Kreises Segeberg bis zum Herbst diesen Jahres vorzulegen.

  4. Auf der Grundlage des vorgelegten Handlungskonzeptes soll vom Kreistag ein Realisationskonzept beschlossen werden, welches die finanziellen Aufwendungen der einzuleitenden Maßnahmen mitumfaßt.

  5. Das Realisationskonzept soll vom Zeitpunkt dieser Beschlussfassung an in einem Jahr vom Kreistag beschlossen werden.

  6. Federführend für die Begleitung dieser Maßnahme ist der Ausschuss für Planung und Umwelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -

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Anlagen zur Vorlage