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ALLRIS - Auszug

26.03.2009 - 6 Bestimmung eines Gremiums zum Beschluss der Pri...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreispräsident erläutert zu Beginn die Sachlage und schlägt vor, den Hauptausschuss als Gremium zum Beschluss der Prioritätenlisten zu bestimmen. Dieser werde zu seiner Sitzung am 23.04.09 die Prioritätenlisten vorgelegt bekommen und könne diese unter Einbeziehung der Fachausschussvorsitzenden beraten.

 

Herr Wilken (SPD) erklärt, dass man für die kreiseigenen Maßnahmen, die man mit der Prioritätenliste beschließen wolle, auch die nötigen Haushaltsmittel bereitstellen müsse. Daher sehe er den Kreistag als zuständiges Gremium an.

 

Herr Wulf (CDU) betont, dass man durch den Beschluss der Prioritätenliste noch keine Fakten schaffe. Die nötigen Haushaltsmittel müsse man erst nach der Genehmigung durch das Land bereitstellen. Daher sei die Verweisung an den Hauptausschuss die richtige Lösung. Erst im Juni müsse man über einen Nachtageshaushalt nachdenken.

 

Herr Wilken (SPD) erwidert darauf, dass man umgehend, wenn die endgültige Richtlinie vorliege, prüfen werde, ob Maßnahmen ohne die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Vorwege überhaupt Aussicht auf Erfolg haben werden.

 

Die Landrätin weist im Anschluss auf die Genehmigung des Haushaltes durch das Innenministerium hin. Die allgemeinen Finanzierungsmittel hätten sich im Vergleich zum Beschluss des Haushaltes im Dezember um 810.000 Euro verschlechtert und der Überschuss im Ergebnisplan sei somit von rd. 1,5 Mio. Euro auf  720.000 Euro reduziert worden. Des Weiteren reduziere sich der Überschuss durch die Übertragung des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten der Länder auf die Beamten um rd. 60.000 Euro auf 660.000 Euro. Daneben habe man eine Fehlbetragszuweisung von 300.000 Euro veranschlagt. Diese sei jedoch nach Ansicht des Innenministeriums nicht veranschlagungsreif, so dass sich der Überschuss um weitere 300.000 Euro reduziere. Weiterhin habe das Innenministerium darauf hingewiesen, dass man Mittel für die Fehlbetragszuweisungen an Gemeinden einplanen müsse. Die Mittel dafür würden nach Absprache mit der Kommunalaufsicht maximal 80.000 Euro betragen. Damit reduziere sich der Überschuss auf 280.000 Euro. Durch die Kürzung der Kredite auf Null Euro reduziere sich der geplante Zinsaufwand um 170.000 Euro. Damit ergebe sich ein Überschuss von 450.000 Euro. Im nächsten Quartalsbericht werde man prüfen, ob man die notwendigen Mittel für Investitionen aus dem Konjunkturpaket II aufbringen könne. Man müsse dann entscheiden, ob man einen Nachtragshaushalt beschließe, oder die Kassenkredite für Investitionen heranziehe. Anschließend erläutert sie einige Eckpunkte des Konjunkturpaketes II. Für den Kreis Segeberg stehe die Gesamtsumme von rd. 26 Mio. Euro zur Verfügung und erläutert den geplanten Verteilungsschlüssel. Sie kritisiert, dass es noch immer keine belastbare Richtlinie gebe. Sie verweist daneben auch auf andere Prioritätenlisten, wie die zur klassischen Schulbauförderung. Abschließend führt sie aus, dass man die Frage der Kofinanzierung im Juni klären müsse.

 

Der Kreistag verständigt sich in der weiteren Diskussion darauf, am 18.06.09 eine Sondersitzung des Kreistages anzusetzen, um die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Anschließend stellt der Kreispräsident die Bestimmung des Hauptausschusses als Gremium zum Beschluss der Prioritätenliste und den ersten Absatz des Beschlussvorschlages der Vorlage DrS/2009/031 zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestimmt den Hauptausschuss, der sich von den Vorsitzenden der Fachausschüsse beraten lässt, als das Gremium zur Aufstellung der Prioritätenliste für die Förderung von Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz und anderen Bestimmungen der Schulbauförderung. Der Kreistag tritt am 18.06.2009 zu einer Sondersitzung zusammen in der er die finanziellen Konsequenzen der Aufnahme in das Landesprogramm beraten wird. Der Hauptausschuss wird verlegt auf den 16.06.2009

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 44Ablehnung: -Enthaltung: 11

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

Die Verteilung der Mittel für die Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur erfolgt auf Basis der Schülerzahlen und der Zahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen (3 bis 14 Jahre). Weitere Verteilungskriterien sind Planreife, Schnelligkeit der Umsetzung, Zukunftsfähigkeit und Finanzschwäche.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 55Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage