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ALLRIS - Auszug

30.10.2008 - 4.1 Personal ARGE Segeberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss verständigt sich darauf die Punkte 4.1 und 4.2 zusammen zu beraten.

Frau Baum erläutert dem Ausschuss die Vorlagen und Gründe für die Notwendigkeit der Stellen.

Bei den Stellen für die Rückforderung von Leistungen handle es sich ausdrücklich nicht um solche Stellen, die dafür gedacht seien, Hausbesuche bei den Leistungsempfängern zu machen, um diese zu kontrollieren, sondern um Überzahlungen zurückzufordern. Dabei handle es sich um einen äußerst anspruchsvollen Vorgang. Daher sei hier zusätzliches Personal erforderlich.

Auf Nachfrage von Herrn Kaldewey erläutert Frau Baum diesen Prozess noch einmal. Da es diese Stellen bisher nicht gegeben habe, habe man noch ca. 450 zu bearbeitende Rückforderungen über ein Volumen von insgesamt rd. 450.000 Euro. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfolgsquote gehe man davon aus, mit diesen zusätzlichen Stellen rd. 115.000 – 120.000 Euro tatsächlich zurückfordern zu können. Die Personalkosten der beiden Stellen lägen dagegen bei 110.000 Euro.

Anschließend stellt die Vorsitzende die Vorlagen zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg schafft für den Ansatz in der ARGE Segeberg 2 Stellen für die Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II bzw. zur Einkommensermittlung Selbständiger (Entgeltgruppe 9) und stellt sie ab dem 1.1.2009 bis zum Ende der Laufzeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b SGB II (zurzeit 31.12.2009) in den Stellenplan des Kreises ein. 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 11                        Ablehnung: 1                        Enthaltung: -