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ALLRIS - Auszug

17.01.2008 - 5 Auswirkung des Urteils des OVG Schleswig vom 12...

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Wortprotokoll

Der Landrat gibt eine kurze Einführung zum Urteil des OVG Schleswig vom 12.12.07 zur Kreisumlage, deren Erhöhung und der Absenkung des Schwellenwertes im Jahr 2005. Gegen die Beschlüsse zu Erhöhung der Kreisumlage und zur Absenkung des Schwellenwertes habe es heftige Kritik geben und unter anderem habe die Stadt Norderstedt ein Normenkontrollantrag an das OVG Schleswig gerichtet. Das OVG Schleswig habe in seiner Entscheidung vom 12.12.07 die Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage für rechtmäßig erklärt, jedoch sei die Absenkung des Schwellenwertes für die Zusatzkreisumlage von 130 % auf 120 % für rechtswidrig erklärt worden. Grund hierfür sei, dass bei der Anhörung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Absenkung des Schwellenwertes nicht expliziert genannt worden sei und damit eine rechtswirksame Anhörung nicht stattgefunden habe. Folglich habe es eine Absenkung des Schwellenwertes aus heutiger Sicht nie gegeben. Dies bedeute für den Kreis, dass die Summe (1.244.284,00 EUR), die an Zusatzkreisumlage in den Jahren 2006 und 2007 erhoben wurde erstattet werden müsse. Diese Summe sei im Haushalt für 2008 nicht eingeplant. Für die Zukunft schlägt der Landrat vor, die Verwaltung vom Kreistag zu beauftragen, ein formelles Anhörungsverfahren einzuleiten, damit der Kreistag im März dann entscheiden könne, ob der Schwellenwert auch für das Jahr 2008 abgesenkt werden solle. Wenn man aus dem aktuellen Finanzbedarf des Kreises einen Schwellenwert kalkuliere, ergebe dieses einen Schwellenwert von 113,2%. Dieser würde auch die Auswirkungen des Urteils des OVG Schleswig abdecken. Der Landrat bittet um Zustimmung zu diesem Vorgehen und dabei nicht nur eine Anhörung zu einem einzelnen Prozentsatz durchzuführen, sondern ausgehend von 130 % die Anhörung zu verschiedenen Werten, jeweils im Abstand von 5 %, also 125 %, 120 %, 115 %, 110 % und auch 113,2 %, durchzuführen. Der Landrat weist noch einmal darauf hin, dass heute kein Beschluss zu diesen Werten gefasst werden solle, sondern lediglich das Verfahren eingeleitet werden solle. Sollte das Verfahren heute nicht mehr eingeleitet werden, bestünde die Gefahr, dass man für das Jahr 2008 zu keinem wirksamen Beschluss mehr komme. Der Landrat wirbt daher um Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Herr Wulf (CDU), als Hauptausschussvorsitzender, gibt noch einige Ergänzungen zu den Äußerungen des Landrates. Dabei erinnert er an die Finanzziele des Kreises. Dieses wären zum einen die Konsolidierungsbeschlüsse, zum anderen der Haushaltserlass des Innenministeriums aus dem 2006 in dem der Kreis aufgefordert worden sei, Vorschläge des Innenministers zur Haushaltskonsolidierung umzusetzen. Dieses habe dazu geführt, dass der Schwellenwert auf 120 % abgesenkt wurde. Im Haushaltsentwurf 2008 seien Einnahmen von 858.300 EUR aus der zusätzlichen Kreisumlage eingeplant.

In der Sitzung des Hauptausschusses habe man beschlossen, dass der Rechtsstreit nicht fortgesetzt werden solle und dass das Verfahren, dasdas der Landrat vorgestellt hat, eingeleitet werden solle.

Anschließend führt Herr Wulf aus, was dies in Zahlen für den Kreis bedeute. Der Haushalt habe gegenwärtig einen Fehlbetrag von 2,4 Mio. EUR der noch ausgeglichen werden müsse, dazu kommen durch das Urteil des OVG 850.000 EUR Mindereinnahmen aus der erhöhten Kreisumlage und 500.000 EUR Fehlbedarf durch den Wegfall der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskoten. Bei einer Absenkung des Schwellenwertes auf 113,2 % werde eine Einnahme von rund 1,2 Mio. EUR erzielt, was dem entspreche, was der Kreis an Norderstedt, Wahlstedt und Wittenborn zu erstatten habe. Somit gebe es immer noch eine Lücke von 850.000 EUR. Bei einem Schwellenwert von 110 % würde sich eine Einnahme von 1,85 Mio. EUR ergeben. Es würde ein Minus von 250.000 – 300.000 EUR bleiben.

 

Herr Dingeldein (CDU) stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren des Landrates zu, dass das Anhörungsverfahren heute eingeleitet wird, um auch für 2008 noch den Schwellenwert absenken zu können. Dabei müsse man dafür sorgen, dass man die 1,2 Mio. EUR, die man bei einem Schwellenwert von 120 % von Norderstedt, Wahlstedt und Wittenborn in den Jahren 2006 und 2007 bekommen hätte, wiederbekommt. Hierfür schlägt Herr Dingeldein für seine Fraktion eine einmalige Absenkung des Schwellenwertes vor.

Herr Dingeldein weist darauf hin, dass bei einer einmaligen Absenkung des Schwellenwertes auf 113,2 % heute nur eine Willenserklärung abgeben werden könne, diesen Schwellenwert danach wieder anzuheben, da nach der Kommunalwahl ein neuer Kreistag seine Arbeit aufnähme und man heute nicht für diesen sprechen könne. Er könne daher verstehen, wenn die Abgeordneten aus Norderstedt bei diesem Beschluss heute Bedenken hegten.

Abschließend bittet er um Zustimmung für den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Herr Säker (SPD) führt aus, dass durch das Urteil das OVG Schleswig eine Lücke in den Finanzen des Kreises entstanden ist, und auch wenn es ihm als Norderstedter schwerschwer falle diesem Verfahren zuzustimmen, da Norderstedt am stärksten betroffen sei, werde er zustimmen, der er als Kreistagsabgeordneter für den ganzen Kreis verantwortlich sei.

 

Herr Schulz (B90/Die Grünen) dankt Herrn Säker ausdrücklich für dessen klare Worte, dass auch er als Norderstedter zustimmen werde. Auch Herr Schulz werde dem Vorschlag wie schon im Hauptausschuss zustimmen.

 

Herr Schnabel (FDP) äußert seine Freude darüber, dass es Norderstedt finanziell so gut gehe, denn immer wenn es Norderstedt gut gehe, gehe es auch dem Kreis gut, daher müsse die Steuerkraft von Norderstedt gefördert werden. Außerdem habe das Urteil des OVG Schleswig deutlich gemacht, dass der Kreis bei der Gestaltung der Kreisumlage frei sei.

Weiterhin habe die FDP damals gegen eine Absenkung des Schwellenwertes und für eine Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage gestimmt, doch wenn verfahren werde, wie vorgeschlagen und parallel zum Anhörungsverfahren mit den von der Zusatzkreisumlage betroffenen Gemeinden Gespräche geführt würden, eine Absenkung des Schwellenwertes unter 120 % dadurch zu verhindern, dass die Gemeinden auf die Rückzahlung der zusätzlichen Kreisumlage aus 2006 und 2007 verzichteten, könne auch die FDP diesem Verfahren zustimmen.

 

Anschließend stellt der Kreispräsident den Beschlussvorschlag des Landrats zur Abstimmung:

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, das Anhörungsverfahren gem. § 28 Abs. 4 FAG zur Absenkung des Schwellenwertes zur zusätzlichen Kreisumlage für das Jahr 2008 bei den Städten und Gemeinden des Kreises Segeberg einzuleiten, mit dem Ziel, in der Sitzung des Kreistages am 13. März 2008 eine Entscheidung durch den Kreistag zu treffen.
  2. Ausgehend von dem Finanzbedarf des Kreises wird eine Absenkung auf 113,2 % angestrebt. Der Anhörung sind Berechnungen zu den Schwellenwerthöhen 130 %, 125 %, 120 %, 115 %, 113,2 % und 110 % beizufügen.
  3. Des weiteren ist in der Anhörung auf den Anlass (Urteil des OVG Schleswig vom 12. Dezember 2007) hinzuweisen und auf die Absicht des Kreises, eine eventuelle Absenkung auf 113,2 % nur für das Jahr 2008 vorzusehen; für die Jahre danach soll es bei der 2005 beschlossenen Absenkung auf 120 % bleiben.
  4. Die Stellungnahmen der Ämter und Gemeinden sind den Mitgliedern des Kreistages rechtzeitig zur Kreistagssitzung am 13. März 2008 zuzuleiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 43                         Ablehnung:                         Enthaltung: 1

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Anlagen zur Vorlage