17.01.2008 - 5 Auswirkung des Urteils des OVG Schleswig vom 12...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 17.01.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Thorsten Ingo Wolf
Wortprotokoll
Der Landrat
gibt eine kurze Einführung zum Urteil des OVG Schleswig vom 12.12.07 zur
Kreisumlage, deren Erhöhung und der Absenkung des Schwellenwertes im Jahr 2005.
Gegen die Beschlüsse zu Erhöhung der Kreisumlage und zur Absenkung des
Schwellenwertes habe es heftige Kritik geben und unter anderem habe die Stadt
Norderstedt ein Normenkontrollantrag an das OVG Schleswig gerichtet. Das OVG
Schleswig habe in seiner Entscheidung vom 12.12.07 die Erhöhung der allgemeinen
Kreisumlage für rechtmäßig erklärt, jedoch sei die Absenkung des
Schwellenwertes für die Zusatzkreisumlage von 130 % auf 120 % für rechtswidrig
erklärt worden. Grund hierfür sei, dass bei der Anhörung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden eine Absenkung des Schwellenwertes nicht expliziert
genannt worden sei und damit eine rechtswirksame Anhörung nicht stattgefunden
habe. Folglich habe es eine Absenkung des Schwellenwertes aus heutiger Sicht
nie gegeben. Dies bedeute für den Kreis, dass die Summe (1.244.284,00 EUR), die
an Zusatzkreisumlage in den Jahren 2006 und 2007 erhoben wurde erstattet werden
müsse. Diese Summe sei im Haushalt für 2008 nicht eingeplant. Für die Zukunft
schlägt der Landrat vor, die Verwaltung vom Kreistag zu beauftragen, ein
formelles Anhörungsverfahren einzuleiten, damit der Kreistag im März dann
entscheiden könne, ob der Schwellenwert auch für das Jahr 2008 abgesenkt werden
solle. Wenn man aus dem aktuellen Finanzbedarf des Kreises einen Schwellenwert
kalkuliere, ergebe dieses einen Schwellenwert von 113,2%. Dieser würde auch die
Auswirkungen des Urteils des OVG Schleswig abdecken. Der Landrat bittet um
Zustimmung zu diesem Vorgehen und dabei nicht nur eine Anhörung zu einem
einzelnen Prozentsatz durchzuführen, sondern ausgehend von 130 % die Anhörung
zu verschiedenen Werten, jeweils im Abstand von 5 %, also 125 %, 120 %, 115 %,
110 % und auch 113,2 %, durchzuführen. Der Landrat weist noch einmal darauf
hin, dass heute kein Beschluss zu diesen Werten gefasst werden solle, sondern
lediglich das Verfahren eingeleitet werden solle. Sollte das Verfahren heute
nicht mehr eingeleitet werden, bestünde die Gefahr, dass man für das Jahr 2008
zu keinem wirksamen Beschluss mehr komme. Der Landrat wirbt daher um Zustimmung
zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Herr Wulf
(CDU), als Hauptausschussvorsitzender, gibt noch einige Ergänzungen zu den Äußerungen
des Landrates. Dabei erinnert er an die Finanzziele des Kreises. Dieses wären
zum einen die Konsolidierungsbeschlüsse, zum anderen der Haushaltserlass des
Innenministeriums aus dem 2006 in dem der Kreis aufgefordert worden sei,
Vorschläge des Innenministers zur Haushaltskonsolidierung umzusetzen. Dieses
habe dazu geführt, dass der Schwellenwert auf 120 % abgesenkt wurde. Im
Haushaltsentwurf 2008 seien Einnahmen von 858.300 EUR aus der zusätzlichen
Kreisumlage eingeplant.
In der
Sitzung des Hauptausschusses habe man beschlossen, dass der Rechtsstreit nicht
fortgesetzt werden solle und dass das Verfahren, dasdas der Landrat vorgestellt
hat, eingeleitet werden solle.
Anschließend
führt Herr Wulf aus, was dies in Zahlen für den Kreis bedeute. Der Haushalt
habe gegenwärtig einen Fehlbetrag von 2,4 Mio. EUR der noch ausgeglichen werden
müsse, dazu kommen durch das Urteil des OVG 850.000 EUR Mindereinnahmen aus der
erhöhten Kreisumlage und 500.000 EUR Fehlbedarf durch den Wegfall der
Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskoten. Bei einer Absenkung des
Schwellenwertes auf 113,2 % werde eine Einnahme von rund 1,2 Mio. EUR erzielt,
was dem entspreche, was der Kreis an Norderstedt, Wahlstedt und Wittenborn zu
erstatten habe. Somit gebe es immer noch eine Lücke von 850.000 EUR. Bei einem
Schwellenwert von 110 % würde sich eine Einnahme von 1,85 Mio. EUR ergeben. Es
würde ein Minus von 250.000 – 300.000 EUR bleiben.
Herr
Dingeldein (CDU) stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren des Landrates zu, dass
das Anhörungsverfahren heute eingeleitet wird, um auch für 2008 noch den
Schwellenwert absenken zu können. Dabei müsse man dafür sorgen, dass man die
1,2 Mio. EUR, die man bei einem Schwellenwert von 120 % von Norderstedt,
Wahlstedt und Wittenborn in den Jahren 2006 und 2007 bekommen hätte,
wiederbekommt. Hierfür schlägt Herr Dingeldein für seine Fraktion eine
einmalige Absenkung des Schwellenwertes vor.
Herr
Dingeldein weist darauf hin, dass bei einer einmaligen Absenkung des
Schwellenwertes auf 113,2 % heute nur eine Willenserklärung abgeben werden
könne, diesen Schwellenwert danach wieder anzuheben, da nach der Kommunalwahl
ein neuer Kreistag seine Arbeit aufnähme und man heute nicht für diesen
sprechen könne. Er könne daher verstehen, wenn die Abgeordneten aus Norderstedt
bei diesem Beschluss heute Bedenken hegten.
Abschließend
bittet er um Zustimmung für den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Herr Säker
(SPD) führt aus, dass durch das Urteil das OVG Schleswig eine Lücke in den
Finanzen des Kreises entstanden ist, und auch wenn es ihm als Norderstedter
schwerschwer falle diesem Verfahren zuzustimmen, da Norderstedt am stärksten
betroffen sei, werde er zustimmen, der er als Kreistagsabgeordneter für den
ganzen Kreis verantwortlich sei.
Herr Schulz
(B90/Die Grünen) dankt Herrn Säker ausdrücklich für dessen klare Worte, dass
auch er als Norderstedter zustimmen werde. Auch Herr Schulz werde dem Vorschlag
wie schon im Hauptausschuss zustimmen.
Herr
Schnabel (FDP) äußert seine Freude darüber, dass es Norderstedt finanziell so
gut gehe, denn immer wenn es Norderstedt gut gehe, gehe es auch dem Kreis gut,
daher müsse die Steuerkraft von Norderstedt gefördert werden. Außerdem habe das
Urteil des OVG Schleswig deutlich gemacht, dass der Kreis bei der Gestaltung
der Kreisumlage frei sei.
Weiterhin
habe die FDP damals gegen eine Absenkung des Schwellenwertes und für eine
Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage gestimmt, doch wenn verfahren werde, wie
vorgeschlagen und parallel zum Anhörungsverfahren mit den von der
Zusatzkreisumlage betroffenen Gemeinden Gespräche geführt würden, eine
Absenkung des Schwellenwertes unter 120 % dadurch zu verhindern, dass die
Gemeinden auf die Rückzahlung der zusätzlichen Kreisumlage aus 2006 und 2007
verzichteten, könne auch die FDP diesem Verfahren zustimmen.
Anschließend stellt der Kreispräsident den
Beschlussvorschlag des Landrats zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird gebeten,
das Anhörungsverfahren gem. § 28 Abs. 4 FAG zur Absenkung des
Schwellenwertes zur zusätzlichen Kreisumlage für das Jahr 2008 bei den
Städten und Gemeinden des Kreises Segeberg einzuleiten, mit dem Ziel, in
der Sitzung des Kreistages am 13. März 2008 eine Entscheidung durch den
Kreistag zu treffen.
- Ausgehend von dem Finanzbedarf
des Kreises wird eine Absenkung auf 113,2 % angestrebt. Der Anhörung sind
Berechnungen zu den Schwellenwerthöhen 130 %, 125 %, 120 %, 115 %, 113,2 %
und 110 % beizufügen.
- Des weiteren ist in der
Anhörung auf den Anlass (Urteil des OVG Schleswig vom 12. Dezember 2007)
hinzuweisen und auf die Absicht des Kreises, eine eventuelle Absenkung auf
113,2 % nur für das Jahr 2008 vorzusehen; für die Jahre danach soll es bei
der 2005 beschlossenen Absenkung auf 120 % bleiben.
- Die Stellungnahmen der Ämter
und Gemeinden sind den Mitgliedern des Kreistages rechtzeitig zur
Kreistagssitzung am 13. März 2008 zuzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
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