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ALLRIS - Auszug

17.01.2008 - 3 Satzung des Kreises Segeberg über die Beteiligu...

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Wortprotokoll

Der Kreispräsident erläutert, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt auf Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport eine neue Vorlage gebe. Die Vorlage trägt die Nummer DrS/2008/147 und liegt den Abgeordneten vor. Der Vorlage ist ein neuer Entwurf der Satzung beigefügt. Der Kreispräsident erklärt, dass das Schulgesetz (SchulG) zwar in der aktuell gültigen Fassung die Elternbeteiligung vorschreibe, es sei aber von den Koalitionsparteien angekündigt, dass hier zeitnah eine Änderung des Gesetzes erfolgen solle. Daher sei es wichtig, schon jetzt die Weichen zu stellen, damit sowohl die Verwaltung, als auch die Eltern wissen, woran sie sind.

 

Herr Wilken (SPD) erklärt, dass das Thema durch den Landesgesetzgeber hervorgerufen wurde, der eine „Muss“-Vorschrift in das SchulG eingefügt hat. Das Thema habe für eine Menge Unruhe gesorgt und wurde auch in der Presse sehr ausführlich behandelt. Die Eltern und Kommunalpolitiker hätten sich heftig dagegen gewehrt, weshalb auch die Satzung erst einmal nicht beschlossen worden sei.

In der Zwischenzeit habe der SPD Landesparteitag entgegen der Vereinbarung mit der CDU beschlossen, die Elternbeteiligung wieder abzuschaffen. Am 05.07.07 sei die Satzung zur Beteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung dann mit knapper Mehrheit gegen die Stimmen von SPD, B90/Die Grünen und FDP doch beschlossen worden.

Inzwischen hätten sich SPD und CDU im Koalitionsausschuss auf Landesebene darauf verständigt, das SchulG im Februar 2008 erneut zu ändern und aus dieser „Muss“-Vorschrift eine „Kann“-Vorschrift zu machen.

Daher werde die SPD heute dafür stimmen, § 9 der neuen Satzung zu streichen und durch § 10 der alten Satzung zu ersetzen.

 

Herr Wild (CDU), als Vorsitzender des BKS Ausschusses, macht anschließend noch einmal deutlich, dass zu dem Zeitpunkt, als die Satzung über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung im Juli 2007 beschlossen wurde, lediglich ein gültiges Landesgesetz umgesetzt worden sei. Anschließend bittet Herr Wild um Zustimmung für den Antrag, der bereits einstimmig im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschlossen worden sei und verweist auch noch einmal auf die interfraktionelle Arbeitsgruppe, die im BKS Ausschuss beschlossen worden sei. Die Arbeitsgruppe solle, wenn das SchulG geändert ist, die Satzung vorformulieren, damit diese aufwendige Arbeit nicht im BKS Ausschuss durchgeführt werden müsse.

 

Herr Hansen (B90/Die Grünen) erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag so nicht folgen könne, da dieser zu undifferenziert sei. Er befürworte zwar die Streichung von § 9 aus der Satzung, die Wiederaufnahme von § 10 aus der alten Satzung sei jedoch nicht differenziert genug. Er schlägt deshalb vor, erst einmal nur zu beschließen, §9 zu streichen und dem BKS Ausschuss sowie der interfraktionellen Arbeitsgruppe den Arbeitsauftrag zu geben, eine gerechte und differenzierte Elternbeteiligung zu erarbeiten. Abschließend macht er deutlich, dass er der Satzungsänderung, um die Eltern zu entlasten, positiv gegenüberstehe, nur dem Beschlussvorschlag in dieser Form nicht folgen könne.

 

Herr Schnabel (FDP) führt aus, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Anschließend kritisiert Herr Schnabel den Landesgesetzgeber für dessen Gesetzgebung und weist daraufhin, das auch die SPD dem SchulG im Landtag zugestimmt habe und nicht nur die CDU. Weiterhin verweist Herr Schnabel auf die Landkreise Dithmarschen und Nordfriesland, die von Beginn an eine „Kann“-Bestimmung beschlossen hätten um auch ein Signal an die Landesregierung zu senden, wie die Leute über dieses Thema denken.

Für Ihn sei der heutige Beschlussvorschlag in Ordnung, da der alte Zustand wieder hergestellt werde, auch wenn dadurch heute gegen ein noch bestehendes Gesetz gehandelt werde.

 

Herr Dingeldein (CDU) betont noch einmal, wie es überhaupt zu dieser ganzen Situation gekommen sei und das der Auslöser hierfür der 120 Mio. EUR Eingriff des Landes gewesen sei, denn das Land habe daraufhin die Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten als eine Kompensationsmaßnahme für die Kreise beschlossen. Daher habe man sich in der CDU Fraktion gezwungen gesehen, dem SchulG entsprechend zu handeln und eine Satzung zu beschließen, die eine Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten vorsah. Die bedeutete für den Kreis Einnahmen in Höhe von 500.000 EUR. Anschließend lobt Herr Dingeldein die gute Lösung, über die heute abgestimmt werden soll.

 

Herr Schröder (FDP) stellt die Frage an den Landrat, ob er sich verpflichtet fühle, einem solchen Beschluss, wie er gefasst werden solle, zu widersprechen.

Der Landrat erklärt, er werde nicht widersprechen, da es eine klare Aussage vom Koalitionsausschuss gebe, dass das SchulG erneut geändert werden solle.

 

Herr Wilken (SPD) stellt anschließen die Frage an den Landrat, ob Ihm bekannt sei, dass es eine Resolution gebe, in der stehe, dass Kreise und Gemeinden finanziell so ausgestattet werden sollen, dass die Elternbeteiligung auf Null reduziert werden könne.

Der Landrat erklärt, dass er darüber in der Zeitung gelesen habe.

 

Herr Wulf (CDU) führt aus, dass ihn noch kein gesetzliches Thema in den letzten 50 Jahren so berührt habe wie dieses. Er kritisiert insbesondere das Verhalten des Ministerpräsidenten, der ein Gesetz als Ministerpräsident unterstützt und beschließt und es gleichzeitig als Parteivorsitzender ablehnt.

 

Der Kreispräsident stellt anschließend die Vorlage DrS/2008/147 zur Abstimmung:

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt:

Die Satzung über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 05.07.2007 wird im § 9 dem Wortlaut in der Vorlagenbegründung folgend geändert. Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.11.2007 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 42                        Ablehnung: -                        Enthaltung: 2

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Anlagen zur Vorlage