17.01.2008 - 3 Satzung des Kreises Segeberg über die Beteiligu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- 23.11.07
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 17.01.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Oliver Stürwohldt
Wortprotokoll
Der
Kreispräsident erläutert, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt auf Grundlage
des Beschlusses des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport eine neue Vorlage
gebe. Die Vorlage trägt die Nummer DrS/2008/147 und liegt den Abgeordneten vor.
Der Vorlage ist ein neuer Entwurf der Satzung beigefügt. Der Kreispräsident
erklärt, dass das Schulgesetz (SchulG) zwar in der aktuell gültigen Fassung die
Elternbeteiligung vorschreibe, es sei aber von den Koalitionsparteien
angekündigt, dass hier zeitnah eine Änderung des Gesetzes erfolgen solle. Daher
sei es wichtig, schon jetzt die Weichen zu stellen, damit sowohl die
Verwaltung, als auch die Eltern wissen, woran sie sind.
Herr Wilken
(SPD) erklärt, dass das Thema durch den Landesgesetzgeber hervorgerufen wurde,
der eine „Muss“-Vorschrift in das SchulG eingefügt hat. Das Thema habe für eine
Menge Unruhe gesorgt und wurde auch in der Presse sehr ausführlich behandelt.
Die Eltern und Kommunalpolitiker hätten sich heftig dagegen gewehrt, weshalb
auch die Satzung erst einmal nicht beschlossen worden sei.
In der
Zwischenzeit habe der SPD Landesparteitag entgegen der Vereinbarung mit der CDU
beschlossen, die Elternbeteiligung wieder abzuschaffen. Am 05.07.07 sei die
Satzung zur Beteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung dann
mit knapper Mehrheit gegen die Stimmen von SPD, B90/Die Grünen und FDP doch
beschlossen worden.
Inzwischen
hätten sich SPD und CDU im Koalitionsausschuss auf Landesebene darauf
verständigt, das SchulG im Februar 2008 erneut zu ändern und aus dieser „Muss“-Vorschrift
eine „Kann“-Vorschrift zu machen.
Daher werde
die SPD heute dafür stimmen, § 9 der neuen Satzung zu streichen und durch § 10
der alten Satzung zu ersetzen.
Herr Wild
(CDU), als Vorsitzender des BKS Ausschusses, macht anschließend noch einmal
deutlich, dass zu dem Zeitpunkt, als die Satzung über die Anerkennung der
notwendigen Kosten der Schülerbeförderung im Juli 2007 beschlossen wurde,
lediglich ein gültiges Landesgesetz umgesetzt worden sei. Anschließend bittet
Herr Wild um Zustimmung für den Antrag, der bereits einstimmig im Ausschuss für
Bildung, Kultur und Sport beschlossen worden sei und verweist auch noch einmal
auf die interfraktionelle Arbeitsgruppe, die im BKS Ausschuss beschlossen
worden sei. Die Arbeitsgruppe solle, wenn das SchulG geändert ist, die Satzung
vorformulieren, damit diese aufwendige Arbeit nicht im BKS Ausschuss
durchgeführt werden müsse.
Herr Hansen
(B90/Die Grünen) erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag so nicht folgen könne,
da dieser zu undifferenziert sei. Er befürworte zwar die Streichung von § 9 aus
der Satzung, die Wiederaufnahme von § 10 aus der alten Satzung sei jedoch nicht
differenziert genug. Er schlägt deshalb vor, erst einmal nur zu beschließen, §9
zu streichen und dem BKS Ausschuss sowie der interfraktionellen Arbeitsgruppe
den Arbeitsauftrag zu geben, eine gerechte und differenzierte Elternbeteiligung
zu erarbeiten. Abschließend macht er deutlich, dass er der Satzungsänderung, um
die Eltern zu entlasten, positiv gegenüberstehe, nur dem Beschlussvorschlag in
dieser Form nicht folgen könne.
Herr
Schnabel (FDP) führt aus, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen
werde. Anschließend kritisiert Herr Schnabel den Landesgesetzgeber für dessen
Gesetzgebung und weist daraufhin, das auch die SPD dem SchulG im Landtag
zugestimmt habe und nicht nur die CDU. Weiterhin verweist Herr Schnabel auf die
Landkreise Dithmarschen und Nordfriesland, die von Beginn an eine
„Kann“-Bestimmung beschlossen hätten um auch ein Signal an die Landesregierung
zu senden, wie die Leute über dieses Thema denken.
Für Ihn sei
der heutige Beschlussvorschlag in Ordnung, da der alte Zustand wieder
hergestellt werde, auch wenn dadurch heute gegen ein noch bestehendes Gesetz
gehandelt werde.
Herr
Dingeldein (CDU) betont noch einmal, wie es überhaupt zu dieser ganzen
Situation gekommen sei und das der Auslöser hierfür der 120 Mio. EUR Eingriff
des Landes gewesen sei, denn das Land habe daraufhin die Elternbeteiligung an
den Schülerbeförderungskosten als eine Kompensationsmaßnahme für die Kreise
beschlossen. Daher habe man sich in der CDU Fraktion gezwungen gesehen, dem
SchulG entsprechend zu handeln und eine Satzung zu beschließen, die eine
Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten vorsah. Die bedeutete für
den Kreis Einnahmen in Höhe von 500.000 EUR. Anschließend lobt Herr Dingeldein
die gute Lösung, über die heute abgestimmt werden soll.
Herr
Schröder (FDP) stellt die Frage an den Landrat, ob er sich verpflichtet fühle,
einem solchen Beschluss, wie er gefasst werden solle, zu widersprechen.
Der Landrat
erklärt, er werde nicht widersprechen, da es eine klare Aussage vom
Koalitionsausschuss gebe, dass das SchulG erneut geändert werden solle.
Herr Wilken
(SPD) stellt anschließen die Frage an den Landrat, ob Ihm bekannt sei, dass es
eine Resolution gebe, in der stehe, dass Kreise und Gemeinden finanziell so
ausgestattet werden sollen, dass die Elternbeteiligung auf Null reduziert
werden könne.
Der Landrat
erklärt, dass er darüber in der Zeitung gelesen habe.
Herr Wulf
(CDU) führt aus, dass ihn noch kein gesetzliches Thema in den letzten 50 Jahren
so berührt habe wie dieses. Er kritisiert insbesondere das Verhalten des
Ministerpräsidenten, der ein Gesetz als Ministerpräsident unterstützt und
beschließt und es gleichzeitig als Parteivorsitzender ablehnt.
Der
Kreispräsident stellt anschließend die Vorlage DrS/2008/147 zur Abstimmung:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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