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ALLRIS - Auszug

14.01.2008 - 3.2 Satzung des Kreises Segeberg über die Beteiligu...

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Die SPD Fraktion stellt folgenden Antrag ( Vorlage DRS/2007/130) :

 

Aufhebung der Satzung des Kreises über die Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten.

Die SPD Kreistagsfraktion Segeberg beantragt : § 9 der Satzung des Kreises über die Anerkennung der notwendigen Schülerbeförderungskosten wird aufgehoben.

Der Kreistag hatte am 05.07.07 mit den Stimmen der CDU und gegen die Stimmen von Grünen, FDP und SPD beschlossen, eine 30 % ige Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten einzuführen.

Die Elternbeteiligung wird  damit abgeschafft.

Meinung der SPD : Den Eltern keine neuen Lasten aufbürden. Wollen CDU und der Landrat den ländlichen Raum ausdünnen ?

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

 

Auf Anfrage, ob es im Sinne der SPD sei, die Eigenbeteiligung , wie lt. Antrag formuliert, ganz abzuschaffen , äußerte sich Herr Urban von der SPD : Lediglich der neue Passus in § 9  zur Eigenbeteiligung in der Satzung soll herausgenommen werden und der vorherige Wortlaut aus der alten Satzung wieder Bestand haben.

 

 

Herr Mohr schlägt vor, eine Arbeitsgruppe zu gründen, der die Verwaltung, je ein Mitglied jeder Fraktion , Herr Mozer von der SVG , sowie Vertreter der Schulträger und des SHGT Kreisverbandes angehören.  Die erste Sitzung soll stattfinden, sobald die Änderung des § 114 SchulG bezüglich der Schülerbeförderung im Schulgesetz beschlossen wurde. Gemeinsam  soll  beraten werden, ob die Satzung noch geändert bzw. ergänzt werden muss und wie diese umzusetzen ist.

 

Die CDU –Fraktion  stellt folgenden Antrag :

 

Satzung des Kreises Segeberg über die Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten (TOP 3.2 BKS-Ausschuss am 14.01.2008)

 

Die CDU-Fraktion beantragt, folgendes zu beschließen:

·         Die am 01.11.2007 in Kraft getretene Schülerbeförderungssatzung wird hinsichtlich der und der hiermit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen, die eine zwingende Elternbeteiligung von 30% der Kosten vorsehen, rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung aufgehoben.

·         Die bisherigen Eigenanteils-Regelungen an den Schülerbeförderungskosten werden wieder eingeführt, soweit das Fahrplanangebot und das Alter der Schüler/innen eine Nutzung der Schülerfahrkarte im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs in erheblichem Umfang ermöglicht.

Der Landrat wird beauftragt, die derzeit geltende Satzung entsprechend zu überarbeiten und dem Kreistag über den Hauptausschuss zur Sitzung am 17.01.2008 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gleichzeitig wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit folgender Zusammensetzung gebildet, die gemeinsam mit der Verwaltung aufgrund der zu erwartenden Änderung des S-H Schulgesetze eine neue Satzung über die Schülerbeförderung als Empfehlung für die Kreisgremien erarbeitet.

Zusammensetzung:

·         Je Fraktion im Kreistag 1 Vertreter

·         1 Vertreter des SHGT-Kreisverbandes Segeberg

·         Herr Mozer von der SVG

 

 

 

Herr Dr. Muschke von der FDP –Fraktion schägt vor, zunächst den Wegfall der Elternbeteiligung nach § 9 der Satzung  zu beschließen, die Gesetzesänderung abzuwarten um dann aufgrund der neuen Grundlagen eine erneute Satzungsänderung zu erarbeiten.

 

Herr Reimund Schulz vom B 90/ Die Grünen ist ebenfalls der Ansicht, dass die Eigenbeteiligung in der jetzigen Form wieder abgeschafft werden sollte.

 

 

Zur Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten nimmt der Landrat Herr Gorissen

wie folgt Stellung:

 

Im vergangenen Sommer habe er noch den Kreistag aufgefordert, eine dem neuen Schulgesetz entsprechende Satzungsänderung bezüglich der Eigenbeteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten zu beschließen. Daraufhin sei der Beschluss zur  Satzungsänderung gefasst worden.  Noch bis Dezember 2007 habe er an dieser Entscheidung festgehalten.

Auch wenn eine Satzungsänderung zum jetzigen Zeitpunkt immer noch aufgrund des derzeit noch nicht wieder geänderten Schulgesetzes eine formale Verletzung des geltenden Rechts bedeutet,  sollte die jetzige Regelung zur Eigenbeteiligung wieder aufgehoben werden und die des ehemaligen § 10 der alten Satzung wieder in die Satzung aufgenommen werden.

 

Aufgrund der Zusage der Landesregierung, die Änderung des § 114  SchulG bezüglich der Eigenbeteiligung in Kürze zu beschließen und wegen der großen Elternproteste sollte ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Satzung für die Kreistagssitzung am 17.01.2008

vorbereitet werden.

 

Während der Diskussion haben sich  alle Anwesenden  für die  Abschaffung des § 9 der derzeit gültigen Satzung ausgesprochen  und  dafür plädiert , § 10 der bisherigen Satzung wieder in die Satzung aufzunehmen . Da sowohl der Antrag der CDU , als auch der Antrag der SPD  einen Beschluss mit gleichem Inhalt herbeiführen soll, wird der etwas ausführlicher  formulierte Antrag der CDU zur Abstimmung gegeben.

 

 

Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

Einstimmig.

Zustimmung:   12                       Ablehnung: -                          Enthaltung: -

 

 

Herr Jankowski wird gebeten, eine entsprechende Vorlage über eine Satzungsänderung für die Kreistagssitzung am 17.01.2008 zu erstellen .

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Anlagen zur Vorlage