14.01.2008 - 3.2 Satzung des Kreises Segeberg über die Beteiligu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mo., 14.01.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Oliver Stürwohldt
Die SPD
Fraktion stellt folgenden Antrag ( Vorlage DRS/2007/130) :
Aufhebung
der Satzung des Kreises über die Beteiligung der Eltern an den
Schülerbeförderungskosten.
Die SPD
Kreistagsfraktion Segeberg beantragt : § 9 der Satzung des Kreises über die
Anerkennung der notwendigen Schülerbeförderungskosten wird aufgehoben.
Der
Kreistag hatte am 05.07.07 mit den Stimmen der CDU und gegen die Stimmen von
Grünen, FDP und SPD beschlossen, eine 30 % ige Beteiligung der Eltern an den
Schülerbeförderungskosten einzuführen.
Die
Elternbeteiligung wird damit
abgeschafft.
Meinung der
SPD : Den Eltern keine neuen Lasten aufbürden. Wollen CDU und der Landrat den
ländlichen Raum ausdünnen ?
Eine
weitere Begründung erfolgt mündlich.
Auf
Anfrage, ob es im Sinne der SPD sei, die Eigenbeteiligung , wie lt. Antrag
formuliert, ganz abzuschaffen , äußerte sich Herr Urban von der SPD : Lediglich
der neue Passus in § 9 zur
Eigenbeteiligung in der Satzung soll herausgenommen werden und der vorherige
Wortlaut aus der alten Satzung wieder Bestand haben.
Herr Mohr
schlägt vor, eine Arbeitsgruppe zu gründen, der die Verwaltung, je ein Mitglied
jeder Fraktion , Herr Mozer von der SVG , sowie Vertreter der Schulträger und
des SHGT Kreisverbandes angehören.
Die erste Sitzung soll stattfinden, sobald die Änderung des § 114 SchulG
bezüglich der Schülerbeförderung im Schulgesetz beschlossen wurde.
Gemeinsam soll beraten werden, ob die Satzung noch
geändert bzw. ergänzt werden muss und wie diese umzusetzen ist.
Die CDU
–Fraktion stellt folgenden Antrag
:
Satzung des
Kreises Segeberg über die Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten
(TOP 3.2 BKS-Ausschuss am 14.01.2008)
Die
CDU-Fraktion beantragt, folgendes zu beschließen:
·
Die am
01.11.2007 in Kraft getretene Schülerbeförderungssatzung wird hinsichtlich der
und der hiermit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen, die eine zwingende
Elternbeteiligung von 30% der Kosten vorsehen, rückwirkend zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Satzung aufgehoben.
·
Die
bisherigen Eigenanteils-Regelungen an den Schülerbeförderungskosten werden
wieder eingeführt, soweit das Fahrplanangebot und das Alter der Schüler/innen
eine Nutzung der Schülerfahrkarte im Rahmen des öffentlichen
Personennahverkehrs in erheblichem Umfang ermöglicht.
Der Landrat
wird beauftragt, die derzeit geltende Satzung entsprechend zu überarbeiten und
dem Kreistag über den Hauptausschuss zur Sitzung am 17.01.2008 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Gleichzeitig
wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit folgender Zusammensetzung
gebildet, die gemeinsam mit der Verwaltung aufgrund der zu erwartenden
Änderung des S-H Schulgesetze eine neue Satzung über die Schülerbeförderung als
Empfehlung für die Kreisgremien erarbeitet.
Zusammensetzung:
·
Je
Fraktion im Kreistag 1 Vertreter
·
1
Vertreter des SHGT-Kreisverbandes Segeberg
·
Herr
Mozer von der SVG
Herr Dr.
Muschke von der FDP –Fraktion schägt vor, zunächst den Wegfall der
Elternbeteiligung nach § 9 der Satzung
zu beschließen, die Gesetzesänderung abzuwarten um dann aufgrund der
neuen Grundlagen eine erneute Satzungsänderung zu erarbeiten.
Herr Reimund
Schulz vom B 90/ Die Grünen ist ebenfalls der Ansicht, dass die
Eigenbeteiligung in der jetzigen Form wieder abgeschafft werden sollte.
Zur
Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten nimmt der Landrat Herr
Gorissen
wie
folgt Stellung:
Im vergangenen
Sommer habe er noch den Kreistag aufgefordert, eine dem neuen Schulgesetz
entsprechende Satzungsänderung bezüglich der Eigenbeteiligung der Eltern an den
Schülerbeförderungskosten zu beschließen. Daraufhin sei der Beschluss zur Satzungsänderung gefasst worden. Noch bis Dezember 2007 habe er an
dieser Entscheidung festgehalten.
Auch wenn
eine Satzungsänderung zum jetzigen Zeitpunkt immer noch aufgrund des derzeit
noch nicht wieder geänderten Schulgesetzes eine formale Verletzung des
geltenden Rechts bedeutet, sollte
die jetzige Regelung zur Eigenbeteiligung wieder aufgehoben werden und die des
ehemaligen § 10 der alten Satzung wieder in die Satzung aufgenommen werden.
Aufgrund
der Zusage der Landesregierung, die Änderung des § 114 SchulG bezüglich der Eigenbeteiligung
in Kürze zu beschließen und wegen der großen Elternproteste sollte ein
entsprechender Entwurf zur Änderung der Satzung für die Kreistagssitzung am
17.01.2008
vorbereitet
werden.
Während der
Diskussion haben sich alle
Anwesenden für die Abschaffung des § 9 der derzeit
gültigen Satzung ausgesprochen
und dafür plädiert , § 10
der bisherigen Satzung wieder in die Satzung aufzunehmen . Da sowohl der Antrag
der CDU , als auch der Antrag der SPD
einen Beschluss mit gleichem Inhalt herbeiführen soll, wird der etwas
ausführlicher formulierte Antrag
der CDU zur Abstimmung gegeben.
Über den
Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Einstimmig.
Zustimmung: 12
Ablehnung: -
Enthaltung: -
Herr
Jankowski wird gebeten, eine entsprechende Vorlage über eine Satzungsänderung
für die Kreistagssitzung am 17.01.2008 zu erstellen .
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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