09.10.2008 - 5 Aussetzung/Änderung Satzung des Kreises Segeber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 09.10.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Dennis Eickstädt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Kreispräsident erläutert die aktuelle Situation und macht den Vorschlag die Anträge der Fraktionen, die u.a. auch inhaltliche Punkt für die kommende Satzung enthalten, in die interfraktionelle Arbeitsgruppe zu geben, so dass diese einen neuen Satzungsentwurf erarbeiten kann, der in der Dezembersitzung des Kreistages beraten werden solle. In der heutigen Sitzung solle man sich nur über die Zwischenlösung bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung unterhalten. In diesem Punkt sei man sich unter den Fraktionen einig, dass man die Bestimmungen der Satzung über die Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten bis dahin aussetzen wolle. Gegen dieses Verfahren gibt es keinen Widerspruch aus dem Kreistag.
Herr Wilken (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen den Eigenanteil der Eltern schon von Beginn an haben streichen wollen. Dieses sei nun bereits 1 ½ Jahre her und der Kreis Segeberg sei nun der letzte Kreis, der eine Elternbeteiligung in der Satzung habe. Man habe hier erneut ein Problem verschleppt. Er stellt auch klar, dass die SPD-Fraktion die Eilentscheidung der Landrätin zur Aussetzung der Satzung ausdrücklich unterstützt. Heute könne nun der Kreistag als zuständiges Gremium entscheiden, ob diese Eilentscheidung so weiterhin umgesetzt werden solle. Daneben solle man heute auch festlegen, dass die Eltern, die den Eigenanteil bereits gezahlt haben, ihr Geld zurückbekommen.
Frau Lessing (SPD) betont, dass sie mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden sei und dass die Arbeitsgruppe, der sie auch angehöre, in der Erarbeitung eines Satzungsentwurfes schon sehr weit fortgeschritten sei und man dort die Punkte, die sich aus den Anträgen der Fraktionen ergeben, berücksichtigen werde.
Herr Dr. Muschke (FDP) erläutert die Gesamtsituation. Es gebe zurzeit einen großen öffentlichen Druck, eine Lösung in dieser Angelegenheit zu finden. Er kritisiert, dass Herr Wilken öffentlich über eine nichtöffentliche Sitzung spreche, an der er nicht teilgenommen habe. Anschließend erläutert er die Eckpunkte aus dem Antrag der FDP-Fraktion, die in eine neue Satzung aufgenommen werden sollen. Dieses seien Punkte, zu denen es in der letzten Sitzung des Arbeitskreises einen Konsens zwischen den Fraktionen gegeben habe. Abschließend empfiehlt er, bis zum Beschluss einer neuen Satzung die Satzung auszusetzen und bei allen Schülern, auch denen aus Bad Segeberg, die Nutzung der Schulbusse zu tolerieren.
Herr Hansen (B90/Die Grünen) betont, dass es vorrangig darum gehe, dafür zu sorgen, dass die Schüler sicher zu Schule kommen. Seine Fraktion habe bereits einen Antrag zu dieser Thematik zur Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport gestellt. Dort sei sie jedoch zweimal mit ihrem Antrag gescheitert. Gleichzeitig betont auch er, dass er das Handeln der Landrätin begrüße, da es hier dringenden Handlungsbedarf gegeben hätte. Zu der Anmerkung von Herrn Dr. Muschke, dass eine Fraktion hier eine komplette Satzung zur Abstimmung vorlege, erläutert Herr Hansen, dass der Entwurf lediglich als Grundlage für die Arbeitsgruppe dienen solle. Die Arbeitsgruppe sei zu langsam, denn das nächste Treffen sei erst Ende des Monats. Er plädiere auch dafür, die Elternbeteiligung grundsätzlich zu streichen und man müsse die Diskussion um eine Verkehrssicherheitsdebatte ergänzen. Dabei solle auch die Grundschulregelung bis zur sechsten Klasse gelten, da die Kinder danach erst im weiteren Sinne verkehrssicher seien. Abschließend weist er darauf hin, dass der Kreis in seiner Ausgleichfunktion dafür zuständig sei dafür zu sorgen, dass die Kinder zur Schule kommen, die nicht am Schulort wohnen. Für die Kinder, die am Schulort wohnen, sei die jeweilige Gemeinde bzw. der Schulträger zuständig.
Herr Mohr (CDU), der auch Mitglied der Arbeitsgruppe ist, erklärt, dass die Arbeitsgruppe auf einem guten Weg sei und keineswegs zu langsam arbeite. Man werde bei der Arbeit in der Arbeitsgruppe die Eckpunkte aus den Anträgen der Fraktionen beachten. Auch die CDU-Fraktion sei dafür die Elternbeteiligung komplett zu streichen, wenn der Schulweg mindestens zwei km betrage. Ob die fünfte und sechste Klasse auch noch als Grundschule gewertet wird, werde man in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe erörtern. Auch Herr Mohr weist darauf hin, dass wenn der Wohnort gleich dem Schulort ist, es keine kostenlose Beförderung durch den Kreis geben werde.
Abschließend stellt der Kreispräsident den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Vollzug der Erhebung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten gemäß § 9 der Satzung über die „Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung“ ab 01.09.2008 wird ausgesetzt.
Bereits festgesetzte und erhobene Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten sind rückwirkend ab 01.09.2008 zu erstatten.
Bis zum Inkrafttreten einer neuen Satzungsregelung werden Eigenanteile nicht mehr festgesetzt und nicht mehr erhoben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 55 Ablehnung: - Enthaltung: -
Pause
von 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Nach der Pause stellt der Kreispräsident noch einmal deutlich heraus, was sich aus dem gefassten Beschluss ergibt. Dieser habe auf die Situation der Eltern in Christiansfelde keinen Einfluss, da man nur die Situation für die Eltern, die nicht am Schulort wohnen, geklärt habe.
Herr Hansen (B90/Die Grünen) erläutert, dass der Schulverband Segeberg ein Schreiben an die Eltern heraus gegeben habe mit dem Inhalt, dass nach der Eilentscheidung der Landrätin alles so bleibe, wie es vor den Sommerferien gewesen sei. Dieses sei jedoch nach dem gefassten Beschluss nicht der Fall, da man, wie der Kreispräsident erläutert hat, nur die Situation der Eltern geklärt habe, die nicht am Schulort wohnen. Daher solle man nun auch eine Regelung für die Eltern, die am Schulort wohnen, treffen.
Herr Dr. Muschke (FDP) betont noch einmal, dass das Thema Christiansfelde kein Kreisthema sei, jedoch spreche man hier nur von einem Zeitraum von sechs Monaten, daher solle man für diesen Zeitraum die Schulbusnutzung der Kinder aus Christiansfelde tolerieren. Wenn ab dem zweiten Schulhalbjahr die neue Satzung in Kraft trete, solle sich die Stadt Bad Segeberg mit der Situation der Schüler aus Christiansfelde beschäftigen.
Herr Beeth (SPD) macht nach kurzer Diskussion dieses Themas den Vorschlag, die Situation der Eltern aus Christiansfelde über den § 11 der Satzung zu regeln.
Der Kreispräsident schlägt vor, den bisherigen Beschluss um den folgenden Satz zu ergänzen, und stellt diesen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Vollzug
der Erhebung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten gemäß § 9 der
Satzung über die „Anerkennung der notwendigen Kosten für die
Schülerbeförderung“ ab 01.09.2008 wird ausgesetzt.
Bereits
festgesetzte und erhobene Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten sind
rückwirkend ab 01.09.2008 zu erstatten.
Bis zum
Inkrafttreten einer neuen Satzungsregelung werden Eigenanteile nicht mehr
festgesetzt und nicht mehr erhoben.
Die
Handhabung der Schülerbeförderung im Bereich des Schulverbandes Segeberg wird
in Anwendung des § 11 der Satzung über die „Anerkennung der notwendigen Kosten
für die Schülerbeförderung“ bis längstens 31.01.2009 toleriert.
Anlagen zur Vorlage
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