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ALLRIS - Auszug

09.10.2008 - 10 Baumaßnahmen auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Busch (SPD) erläutert dem Kreistag die Sachlage. Man habe im Sommer beschlossen den Neubau auf dem Jugendzeltplatz in Wittenborn mit 900.000 Euro zu unterstützen. Daher sei er dafür, aus dem Beschlussvorschlag die Worte „bis zu“ zu streichen, da sichergestellt sein müsse, dass es bei der Gesamtsumme von 900.000 Euro bleibe. Daneben sei die SPD-Fraktion dafür, den Verein als Träger einzusetzen und dem Verein das Gründstück im Wege des Erbaurechtes zu überlassen. Zusätzlich weist er darauf hin, dass die Mittel in Höhe von 900.000 Euro nicht wie im Beschlussvorschlag im Jahr 2009 in den Haushalt eingestellt werden müssen, sondern jeweils 450.000 Euro in die Haushalte 2009 und 2010. Abschließend bittet er um Zustimmung zu der Vorlage.

 

Herr Wulf (CDU) erklärt, dass man die Thematik bereits im Hauptausschuss behandelt habe. Auch dort habe man sich für die Grundstücksüberlassung im Wege des Erbaurechtes über 30 Jahre ausgesprochen. Ansonsten stimme er den Äußerungen von Herrn Busch zu.

 

Anschließend stellt der Kreispräsident den geänderten Beschlussvorschlag zu Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) wird vom Kreis ein Zuschuss zum Bau eines Versorgungsgebäudes auf dem Jugendzeltplatz Zeltplatz Wittenborn von 900.000,00 EUR unter Anwendung der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg in Aussicht gestellt. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalten 2009 und 2010 unter Teilplan 366, Einrichtungen der Jugendarbeit, zu veranschlagen. Träger der Baumaßnahme wird der VJKA. Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die Vorlage eines Umsetzungskonzepts sowie eines Antrags durch den VJKA, mit dem die auskömmliche Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme unter Einbeziehung von Drittmitteln nachgewiesen wird. Auf Basis dieses Antrags entscheidet endgültig der Kreistag über die Vergabe des Zuschusses.

 

Die Grundstücksüberlassung an den Verein erfolgt auf dem Wege des Erbaurechts für 30 Jahre. Der Erbbaurechtsvertrag bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 59                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage