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ALLRIS - Auszug

09.10.2008 - 13 Ehemaliges Jugendaufbauwerk des Kreises Segeber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreispräsident erläutert die Sachlage. Inzwischen habe die Stadt Norderstedt sich verpflichtet, die zugunsten der NoBiG eingetragene Grundschuld in Höhe von 450.000 Euro im Falle einer Insolvenz zugunsten des Kreises Segeberg abzulösen und den Kreis von der Belastung der eingetragenen Grundschuld freizuhalten.

Anschließend stellt er die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, der NoBiG im Grundbuch der Liegenschaft (KBS / ehemaliges JAW) eine Grundschuld in Höhe von 450.000,- EUR einzuräumen/zu bestellen. Zweck dieser Grundschuldbestellung ist es, der NoBiG die Möglichkeit zu geben, die im Rahmen des erforderlichen Erweiterungsbaus auf dem freien Finanzmarkt aufzunehmenden Investitionsmittel abzusichern. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten, der die Nutzung des Gebäudes durch die NoBiG regelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 58                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -