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ALLRIS - Auszug

25.09.2008 - 3.3 Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder

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Die Vorsitzende verpflichtet das bürgerliche Ausschussmitglied Frau Schwarz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie per Handschlag in ihr Amt ein.