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ALLRIS - Auszug

25.09.2008 - 5.1 Entwicklung Pflegestützpunkte / Beratungsstelle...

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Wortprotokoll

Frau Andrasch berichtet, dass das Land die Bestimmung nach 92c SGB XI getroffen hat, d.h. im Lande Schleswig-Holstein soll es Pflegestützpunkte geben. Die Bestimmung richtet sich an die Pflegekassen. Diese haben darauf hinzuwirken, dass sich insbesondere die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Altenhilfe und als für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII verantwortlichen Stellen an den Pflegestützpunkten beteiligen. Angestrebt ist, in Schleswig-Holstein in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt ein flächendeckendes Netz mit je einem Pflegestützpunkt einzurichten. Es obliegt der eigenständigen Entscheidung jedes Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt, sich an der Errichtung eines Pflegestützpunktes zu beteiligen. Bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten ist auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen ( trägerunabhängige Beratungsstellen ) zurückzugreifen.

Die bisherige Förderung des Landes für die Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen wird nur bei einer Umwandlung in einen Pflegestützpunkt fortgeführt. Das Land sieht eine Drittelfinanzierung durch Pflegekasse / Land / Kreis von jeweils 60.000 Euro vor. Bisher hat der Kreis Segeberg 80.000 Euro für die Beratungsstelle zur Verfügung gestellt. In gleicher Höhe wurden auch Mittel in den Haushalt 2009 eingebracht.

Es findet am 27.10.2008 ein weiteres Gespräch im Sozialministerium statt.

Frau Andrasch wird in der nächsten Ausschusssitzung berichten.

 

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