08.09.2008 - 4.4 Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mo., 08.09.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Kerder
erläutert dem Ausschuss den Bedarfsplan gem. § 7 KiTaG S-H für
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen 2008 anhand einer
beamergestützten Power Point Präsentation. Hierbei verweist er auch auf den
demographischen Wandel, der zu einer deutlichen Änderung der
Bevölkerungsentwicklung führen werde. Die Präsentation geht als Anlage ans
Protokoll.
In der
anschließenden Diskussion kommt die Frage auf, wer die Betriebskosten der
Einrichtungen tragen solle, wenn die investiven Förderungsmittel des Bundes für
den Betreuungsausbau im U3-Bereich aufgebraucht seien. Die Verwaltung
erklärt, dass diese Frage aus Sicht der Kommunen bisher nicht abschließend
geklärt sei. Bund und Land hätten zwar erklärt, erhebliche Mittel zur Förderung
der Betriebskosten der Plätze für unter dreijährige Kinder bereitzustellen, und
entsprechende Änderungen des Finanzausgleichgesetzes würden auch im Entwurf
vorliegen. Ein großer Teil der zusätzlichen Kosten werde jedoch durch die
Kommunen und über die Beiträge der Eltern gedeckt werden müssen, wie dies auch
bereits jetzt in der Kindergartenfinanzierung der Fall sei. Die Kommunalen
Landesverbände würden derzeit gegenüber dem Land Konnexitätsansprüche geltend
machen. Frau Schultz ergänzt, dass es in vielen Fällen so sein werde, dass
bereits vorhandene Plätze umgewandelt werden würden, so dass die Betriebskosten
gar nicht in so großem Maße steigen müssten.
Daneben
äußert der Ausschuss seine Bedenken, dass es zu einem so genannten
Windhundrennen unter den Kommunen kommen könne. Diese Gefahr sehe die
Verwaltung bisher nicht, da es aktuell nicht absehbar sei, dass die Kosten, die
durch die Anträge der Kommunen entstünden, die Fördermittel übersteigen würden.
Bisher habe man Anträge im Umfang eines Fördervolumens von rund 1,7 Mio. Euro
vorliegen. Dies entspräche in etwa der ersten Marge der dem Kreis Segeberg in
Aussicht gestellten Fördermittel. Insgesamt würden dem Kreis für die nächsten
drei Jahre Mittel in Höhe von rund 4,3 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Eine
Übersicht über die bisherigen Anträge geht als Anlage ans Protokoll.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
949,2 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
71,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
48,4 kB
|