15.09.2008 - 3.2 Änderung der Kreisverordnung über Beförderungse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mo., 15.09.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse
- Bearbeitung:
- Siegmar Packleppa
Wortprotokoll
Die
Verwaltung erläutert dem Ausschuss die Vorlage und die Gründe für den Antrag
auf Erhöhung der Beförderungsentgelte für den Taxiverkehr. Hauptgrund seien vor
allem die gestiegenen Energie- und Versicherungskosten.
Der
Ausschuss äußert anschließend Kritik an der Vorlage, da aus ihr nicht
hervorgehe, warum eine Erhöhung in dieser Größenordnung notwendig sei. Außerdem
hält der Ausschuss die Erhöhung ohne die genauen Zahlen zu kennen für recht
hoch. Daneben sehen Teile des Ausschusses das Risiko, dass auf Grund der
gestiegenen Preise weniger Personen ein Taxi in Anspruch nehmen werden. Im
Ausschuss kommt außerdem die Frage auf, warum man die Beförderungsentgelt
überhaupt durch eine Kreisverordnung regeln müsse und nicht die Taxiunternehmer
selbst über die Preise entscheiden können. Hierzu erläutert die Verwaltung, das
man hier zum einen eine Schutzfunktion gegenüber den Unternehmern, Fahrern und
Verbrauchern habe, um Dumpingpreise zu verhindern, zum anderen sei es zur Zeit
gesetzlich so geregelt, dass der Kreis verpflichtet sei, eine Verordnung
hierfür zu erlassen. Darauf habe man aktuell keinen Einfluss. Gleichzeitig
stellt die Verwaltung klar, dass wenn man heute keine neue Verordnung
beschließe die alte weiterhin gelte.
Nach der
anschließenden Diskussion, ob man die Vorlage heute beschließen könne,
verständigt sich der Ausschuss darauf, die Vorlage auf die nächste Sitzung zu
verschieben, da man heute, ohne die notwendigen Zahlen zu kennen, nicht
beschließen könne.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,8 kB
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