10.07.2008 - 2.2 Vertrag über die Übertragung der Durchführung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- ersetzt die Vorlage DrS/2008/064
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 10.07.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Sandra Fait-Böhme
Wortprotokoll
Herr Busch
(SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der Vorlage so fast zustimmen werde, er befürworte
allerdings die Zuschusssummen für Miete und Pacht nicht als konkrete Summe im
Beschluss festzusetzen, da durchaus die Möglichkeit bestünde, dass sich die
wirklichen Summen während der Vertragslaufzeit ändern könnten. Daneben weist er
darauf hin, dass es dringlich geboten sei heute zu einem Beschluss zu kommen
und bittet daher um Zustimmung zu der Vorlage.
Herr Wulf
(CDU), als Hauptausschussvorsitzender, erläutert im Anschluss, dass sich der
Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung mit dem Vertrag beschäftigt habe und
einige Änderungen und Ergänzungen auf Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion
zur DrS/2008/064-1 erarbeitet habe. Der Vertrag sehe, im Gegensatz zu allen
anderen Verträgen die der Kreis Segeberg abschließe, eine Laufzeit von fünf
Jahren vor. Dies sei hier jedoch geboten, um dem Verein und dem Personal eine
gewisse Planungssicherheit zu geben. Der Zuschuss der Kreis an den Verein für
die inhaltliche Arbeit des Vereins werde von 1,02 Mio. Euro auf 1,2 Mio. Euro
angehoben, um der gestiegenen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen. Die Summe
die bisher für Miete und Pacht bezahlt worden sei, falle zukünftig heraus und
werde als gesonderter Mietvertrag zwischen AöR und Verein ausgehandelt. Daneben
fielen noch 110 TEUR für die gestiegenen Personalkosten an. Nach der
Vorstellung einiger Änderungen, die der Hauptausschuss in den Vertrag
eingearbeitet hat bittet Herr Wulf um Zustimmung zu dem Vertrag.
Herr Busch
(SPD) weist darauf hin, dass zurzeit nicht eindeutig sei, über welche Vorlage
man heute diskutiere. Seiner Meinung nach stimme man heute über die Vorlage
DrS/2008/064-1 ab, welche auch eine genaue Höhe der Zuschüsse für Mieten und
Pacht vorsehe. Die Ausführungen von Herrn Wulf über die Beratungen im
Hauptausschuss seien ihm bisher völlig unbekannt gewesen.
Herr
Schroeder (FDP) macht ebenfalls deutlich, dass klar formuliert sein müsse,
worüber man heute abstimme.
Nach einer
kurzen Diskussion darüber, über welchen Beschlussvorschlag heute abgestimmt
werde, macht der Landrat den Vorschlag, eine kurze Auszeit bei diesem
Tagesordnungspunkt zu machen, um einen neuen Beschlussvorschlag zu formulieren,
der auch die Änderungen des Hauptausschusses berücksichtige. Diesem Vorschlag
folgt der Kreistag.
Nach einer
kurzen Auszeit erläutert der Landrat den nun vorliegenden Antrag, der die
Änderungen und Ergänzungen des Hauptausschusses auf Grundlage des CDU-Antrages
berücksichtigt und macht deutlich, dass dadurch nichts vom dem, was der
Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in den
Vertrag hineingebracht haben verändert werde. Auf Nachfrage von Herrn Schnabel
(FDP) erklärt der Landrat, dass der letzte Absatz des Beschlussvorschlages nicht
Teil des Vertrages werde, sondern nur zum Beschlussvorschlag gehöre. Zusätzlich
wird auf Vorschlag von Herrn Schnabel (FDP) im vorletzten Absatz die
Formulierung „ergibt sich aus“ in „ist gleich“ geändert.
Anschließend
stellt der Kreispräsident den Beschlussvorschlag des Landrats mit der von Herrn
Schnabel angeregten Änderung zur Abstimmung.
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt:
den
Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und
Kulturförderung des Kreises Segeberg
mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.
(VJKA).
Zusätzlich
beschließt der Kreistag folgende Maßgaben:
In Absatz 1
der Präambel sind die Worte „im Einvernehmen“ mit den Städten und Gemeinden des
Kreises zu streichen;
§ 9, Abs. 2
ist wie folgt zu fassen: Die Liegenschaftsverwaltung überlässt dem Verein diese
Liegenschaften und Räumlichkeiten ganz oder teilweise so lange zur Nutzung, wie
der Verein die vertraglich mit dem Kreis vereinbarten Aufgaben wahrnimmt.
Einzelheiten der Nutzungsüberlassung der Liegenschaften und Räumlichkeiten,
insbesondere zur Zahlung von Mieten, Pachten und Nebenkosten sowie zu sonstigen
Rechten und Pflichten von Nutzerin und Eigentümerin werden durch gesonderte
Miet- bzw. Nutzungsverträge für die einzelnen Liegenschaften geregelt, die
zwischen der Immobilienverwaltung des Kreises und dem Verein abzuschließen
sind.“
Im § 11
Absatz 1 sind die Worte „seine Anlagen“ zu ersetzen durch die Worte „der Anlage
1 zu diesem Vertrag“
Der letzte
Satz des Absatzes 1 zu § 11 ist wie folgt zu fassen:
„Der Verein
ist verpflichtet, die für die Wahrnehmung seiner in diesem Vertrag übertragenen
Aufgaben erforderlichen Einnahmen durch Erhebung angemessener Teilnehmer- bzw.
Nutzungsentgelte und durch die Einwerbung von Zuschüssen Dritter selbstständig
zu erwirtschaften.“ Außerdem ist dieser Satz als Absatz 1 voran zu stellen,
wobei die weiteren Absätze sich dann anschließen.
Die im
jetzigen Absatz 1 (zukünftig Absatz 2) festgelegte jährliche Zuwendung ist auf
1,2 Mio. EUR festzusetzen.
Der Absatz
3 des § 11 ist wie folgt neu zu fassen: (3) Darüber hinaus erhält der Verein
zum Ausgleich der ihm durch Zahlung kostendeckender Mieten an die
Immobilienverwaltung des Kreises entstehenden Ausgaben für die Überlassung der
in § 4 Abs. 2 benannten Einrichtungen eine weitere Zuwendung. Der
Zuwendungsbetrag ist gleich der Summe der jährlichen Mietkosten bzw.
Nutzungsentschädigungen des Vereins gegenüber der Immobilienverwaltung des
Kreises. Die Mietnebenkosten sowie die Bewirtschaftungskosten dieser Einrichtungen
und die Unterhaltung der Außenanlagen dieser Einrichtungen sind vom Verein zu
tragen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffer 3 des CDU-Antrages aufgenommene
Verpflichtung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Kostenbeteiligung der
Kommunen, aus deren Gebiet Kinder die Kreismusikschule besuchen gemeinsam mit
dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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65,3 kB
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3
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50,6 kB
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