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ALLRIS - Auszug

10.07.2008 - 2.2 Vertrag über die Übertragung der Durchführung v...

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Wortprotokoll

Herr Busch (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der Vorlage so fast zustimmen werde, er befürworte allerdings die Zuschusssummen für Miete und Pacht nicht als konkrete Summe im Beschluss festzusetzen, da durchaus die Möglichkeit bestünde, dass sich die wirklichen Summen während der Vertragslaufzeit ändern könnten. Daneben weist er darauf hin, dass es dringlich geboten sei heute zu einem Beschluss zu kommen und bittet daher um Zustimmung zu der Vorlage.

 

Herr Wulf (CDU), als Hauptausschussvorsitzender, erläutert im Anschluss, dass sich der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung mit dem Vertrag beschäftigt habe und einige Änderungen und Ergänzungen auf Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion zur DrS/2008/064-1 erarbeitet habe. Der Vertrag sehe, im Gegensatz zu allen anderen Verträgen die der Kreis Segeberg abschließe, eine Laufzeit von fünf Jahren vor. Dies sei hier jedoch geboten, um dem Verein und dem Personal eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Der Zuschuss der Kreis an den Verein für die inhaltliche Arbeit des Vereins werde von 1,02 Mio. Euro auf 1,2 Mio. Euro angehoben, um der gestiegenen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen. Die Summe die bisher für Miete und Pacht bezahlt worden sei, falle zukünftig heraus und werde als gesonderter Mietvertrag zwischen AöR und Verein ausgehandelt. Daneben fielen noch 110 TEUR für die gestiegenen Personalkosten an. Nach der Vorstellung einiger Änderungen, die der Hauptausschuss in den Vertrag eingearbeitet hat bittet Herr Wulf um Zustimmung zu dem Vertrag.

 

Herr Busch (SPD) weist darauf hin, dass zurzeit nicht eindeutig sei, über welche Vorlage man heute diskutiere. Seiner Meinung nach stimme man heute über die Vorlage DrS/2008/064-1 ab, welche auch eine genaue Höhe der Zuschüsse für Mieten und Pacht vorsehe. Die Ausführungen von Herrn Wulf über die Beratungen im Hauptausschuss seien ihm bisher völlig unbekannt gewesen.

 

Herr Schroeder (FDP) macht ebenfalls deutlich, dass klar formuliert sein müsse, worüber man heute abstimme.

 

Nach einer kurzen Diskussion darüber, über welchen Beschlussvorschlag heute abgestimmt werde, macht der Landrat den Vorschlag, eine kurze Auszeit bei diesem Tagesordnungspunkt zu machen, um einen neuen Beschlussvorschlag zu formulieren, der auch die Änderungen des Hauptausschusses berücksichtige. Diesem Vorschlag folgt der Kreistag.

 

Nach einer kurzen Auszeit erläutert der Landrat den nun vorliegenden Antrag, der die Änderungen und Ergänzungen des Hauptausschusses auf Grundlage des CDU-Antrages berücksichtigt und macht deutlich, dass dadurch nichts vom dem, was der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in den Vertrag hineingebracht haben verändert werde. Auf Nachfrage von Herrn Schnabel (FDP) erklärt der Landrat, dass der letzte Absatz des Beschlussvorschlages nicht Teil des Vertrages werde, sondern nur zum Beschlussvorschlag gehöre. Zusätzlich wird auf Vorschlag von Herrn Schnabel (FDP) im vorletzten Absatz die Formulierung „ergibt sich aus“ in „ist gleich“ geändert.

 

Anschließend stellt der Kreispräsident den Beschlussvorschlag des Landrats mit der von Herrn Schnabel angeregten Änderung zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt: 

den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg  mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA). 

Zusätzlich beschließt der Kreistag folgende Maßgaben:

In Absatz 1 der Präambel sind die Worte „im Einvernehmen“ mit den Städten und Gemeinden des Kreises zu streichen;

 

§ 9, Abs. 2 ist wie folgt zu fassen: Die Liegenschaftsverwaltung überlässt dem Verein diese Liegenschaften und Räumlichkeiten ganz oder teilweise so lange zur Nutzung, wie der Verein die vertraglich mit dem Kreis vereinbarten Aufgaben wahrnimmt. Einzelheiten der Nutzungsüberlassung der Liegenschaften und Räumlichkeiten, insbesondere zur Zahlung von Mieten, Pachten und Nebenkosten sowie zu sonstigen Rechten und Pflichten von Nutzerin und Eigentümerin werden durch gesonderte Miet- bzw. Nutzungsverträge für die einzelnen Liegenschaften geregelt, die zwischen der Immobilienverwaltung des Kreises und dem Verein abzuschließen sind.“

 

Im § 11 Absatz 1 sind die Worte „seine Anlagen“ zu ersetzen durch die Worte „der Anlage 1 zu diesem Vertrag“

 

Der letzte Satz des Absatzes 1 zu § 11 ist wie folgt zu fassen:

„Der Verein ist verpflichtet, die für die Wahrnehmung seiner in diesem Vertrag übertragenen Aufgaben erforderlichen Einnahmen durch Erhebung angemessener Teilnehmer- bzw. Nutzungsentgelte und durch die Einwerbung von Zuschüssen Dritter selbstständig zu erwirtschaften.“ Außerdem ist dieser Satz als Absatz 1 voran zu stellen, wobei die weiteren Absätze sich dann anschließen.

 

Die im jetzigen Absatz 1 (zukünftig Absatz 2) festgelegte jährliche Zuwendung ist auf 1,2 Mio. EUR festzusetzen.

 

Der Absatz 3 des § 11 ist wie folgt neu zu fassen: (3) Darüber hinaus erhält der Verein zum Ausgleich der ihm durch Zahlung kostendeckender Mieten an die Immobilienverwaltung des Kreises entstehenden Ausgaben für die Überlassung der in § 4 Abs. 2 benannten Einrichtungen eine weitere Zuwendung. Der Zuwendungsbetrag ist gleich der Summe der jährlichen Mietkosten bzw. Nutzungsentschädigungen des Vereins gegenüber der Immobilienverwaltung des Kreises. Die Mietnebenkosten sowie die Bewirtschaftungskosten dieser Einrichtungen und die Unterhaltung der Außenanlagen dieser Einrichtungen sind vom Verein zu tragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffer 3 des CDU-Antrages aufgenommene Verpflichtung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Kostenbeteiligung der Kommunen, aus deren Gebiet Kinder die Kreismusikschule besuchen gemeinsam mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 60                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage