10.07.2008 - 12 Verkehrsberuhigende und die Verkehrssicherheit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- bereits versandt zum letzten PUA am 19.05.08Anlage für neue KTs
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 10.07.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Oliver Stürwohldt
Wortprotokoll
Herr Hansen (B90/Die Grünen) stellt den Antrag seiner Fraktion vor und begründet ihn anschließend. Der Antrag sei als Resolution an die Landesregierung zu verstehen, die Selbstbestimmung der Gemeinden zu stärken, sowie den Ermessensspielraum der Verkehrsaufsicht entsprechend zu erweitern. Er verweist auf das bereits laufende Modellprojekt in der niedersächsischen Gemeinde Bohmte, wo auf einem Teilstück der Hauptstraße Bürgersteige, Zebrastreifen, Ampeln und Verkehrsschilder verschwunden seien, um im Rahmen von shared space (Hauptanliegen von shared space: Erhalt und Verbesserung der räumlichen und sozialen Qualitäten der bebauten und unbebauten Umgebung) die Trennung zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern aufzuheben.
Frau Rathje-Hoffmann (CDU), als Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Umwelt, betont dass die Umgestaltung dieses Straßenabschnitts die Gemeinde rund 1,3 Mio. EUR gekostet habe. Insoweit müssten zur Realisierung dieses Antrages große Finanzmittel von den Gemeinden aufgebracht werden. Grundsätzlich begrüße aber auch ihre Fraktion diese Resolution. Wichtig sei für ein solches Projekt alle Beteiligten, u.a. auch die Versorgungsunternehmen, einzubinden.
Ihre Fraktion beantrage als Änderung allerdings im ersten Klammerzusatz des Beschlusses (Mindestnormen wie eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen, Straßenquerungen, Radfahrern, Schulkindern etc. sollten nicht mehr ausschließlich entscheidungsrelevant sein) das Wort „ausschließlich“ einzufügen.
Herr Eberhard (FDP) plädiert für seine Fraktion ebenfalls für die Annahme des Antrages.
Herr Sass-Olker weist zudem auf den § 5 GDG (Gesundheitsdienst-Gesetz) hin, wonach die Kreise sicherzustellen hätten, dass ihre Planungen und Maßnahmen auch auf anderen in Betracht kommenden Handlungsfeldern, insbesondere in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Wohnen, Schule, Jugend, Menschen im Alter, Verkehr, Umwelt, Arbeitswelt und Soziales, die Ziele des Öffentlichen Gesundheitsdienstes einschließlich der Gesundheitsziele nach § 4 Abs. 1 angemessen berücksichtigten (Gesundheitsförderung).
Abschließend stellt der Kreispräsident den Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss
bzw. der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit des Kreises Segeberg
möge dem Kreistag empfehlen zu
beschließen, das Land aufzufordern, die Verkehrsaufsicht des Kreises als
zuständige Genehmigungsbehörde in die Lage zu versetzen, Anträgen der Gemeinden
für im weitesten Sinne verkehrsberuhigende und die Verkehrssicherheit erhöhende Maßnahmen innerorts gerade
auch auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zu entsprechen bzw. zuzustimmen.
Dabei ist der mögliche
Ermessensspielraum weitestgehend auszuschöpfen bzw. bestehende Normen
(Mindestnormen wie eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen, Straßenquerungen,
Radfahrern, Schulkindern etc. sollten nicht mehr ausschließlich
entscheidungsrelevant sein) zu verändern, um so zu einem gleichberechtigten
Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu gelangen, die Verkehrssicherheit -
speziell auch die Schulwegsicherung - zu erhöhen, die Anzahl und Schwere der
Unfälle zu verringern und zur Stärkung des Selbstverwaltungsgedanken der
Kommunen beizutragen.
Damit sind ausdrücklich auch
bauliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen innerorts (bzw. kurz vor den
Ortseinfahrten), aber auch Querungshilfen für Fußgänger, Einrichtung von
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht und Shared-Space-Konzeptionen gemeint.
Vorraussetzung sollte eine
Eigenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 30% der Maßnahmenkosten sein.
Der Kreis fordert das Land auf, den
Kommunen größere Entscheidungsfreiheit bezüglich verkehrsberuhigender und Verkehrssicherheit erhöhender Maßnahmen
innerorts einzuräumen.
Die
Kreisverkehrsaufsicht als Genehmigungsbehörde soll erweiterte fachliche
Beratung gewährleisten.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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