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ALLRIS - Auszug

10.07.2008 - 12 Verkehrsberuhigende und die Verkehrssicherheit ...

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Wortprotokoll

Herr Hansen (B90/Die Grünen) stellt den Antrag seiner Fraktion vor und begründet ihn anschließend. Der Antrag sei als Resolution an die Landesregierung zu verstehen, die Selbstbestimmung der Gemeinden zu stärken, sowie den Ermessensspielraum der Verkehrsaufsicht entsprechend zu erweitern. Er verweist auf das bereits laufende Modellprojekt in der niedersächsischen Gemeinde Bohmte, wo auf einem Teilstück der Hauptstraße Bürgersteige, Zebrastreifen, Ampeln und Verkehrsschilder verschwunden seien, um im Rahmen von shared space (Hauptanliegen von shared space: Erhalt und Verbesserung der räumlichen und sozialen Qualitäten der bebauten und unbebauten Umgebung) die Trennung zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern aufzuheben.

 

Frau Rathje-Hoffmann (CDU), als Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Umwelt, betont dass die Umgestaltung dieses Straßenabschnitts die Gemeinde rund 1,3 Mio. EUR gekostet habe. Insoweit müssten zur Realisierung dieses Antrages große Finanzmittel von den Gemeinden aufgebracht werden. Grundsätzlich begrüße aber auch ihre Fraktion diese Resolution. Wichtig sei für ein solches Projekt alle Beteiligten, u.a. auch die Versorgungsunternehmen, einzubinden.

Ihre Fraktion beantrage als Änderung allerdings im ersten Klammerzusatz des Beschlusses (Mindestnormen wie eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen, Straßenquerungen, Radfahrern, Schulkindern etc. sollten nicht mehr ausschließlich entscheidungsrelevant sein) das Wort „ausschließlich“ einzufügen.

 

Herr Eberhard (FDP) plädiert für seine Fraktion ebenfalls für die Annahme des Antrages.

 

Herr Sass-Olker weist zudem auf den § 5 GDG (Gesundheitsdienst-Gesetz) hin, wonach die Kreise sicherzustellen hätten, dass ihre Planungen und Maßnahmen auch auf anderen in Betracht kommenden Handlungsfeldern, insbesondere in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Wohnen, Schule, Jugend, Menschen im Alter, Verkehr, Umwelt, Arbeitswelt und Soziales, die Ziele des Öffentlichen Gesundheitsdienstes einschließlich der Gesundheitsziele nach § 4 Abs. 1 angemessen berücksichtigten (Gesundheitsförderung).

Abschließend stellt der Kreispräsident den Antrag zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit des Kreises Segeberg möge dem  Kreistag empfehlen zu beschließen, das Land aufzufordern, die Verkehrsaufsicht des Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde in die Lage zu versetzen, Anträgen der Gemeinden für im weitesten Sinne verkehrsberuhigende und die Verkehrssicherheit  erhöhende Maßnahmen innerorts gerade auch auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zu entsprechen bzw. zuzustimmen.

Dabei ist der mögliche Ermessensspielraum weitestgehend auszuschöpfen bzw. bestehende Normen (Mindestnormen wie eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen, Straßenquerungen, Radfahrern, Schulkindern etc. sollten nicht mehr ausschließlich entscheidungsrelevant sein) zu verändern, um so zu einem gleichberechtigten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu gelangen, die Verkehrssicherheit - speziell auch die Schulwegsicherung - zu erhöhen, die Anzahl und Schwere der Unfälle zu verringern und zur Stärkung des Selbstverwaltungsgedanken der Kommunen  beizutragen.

Damit sind ausdrücklich auch bauliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen innerorts (bzw. kurz vor den Ortseinfahrten), aber auch Querungshilfen für Fußgänger, Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht  und Shared-Space-Konzeptionen gemeint.

Vorraussetzung sollte eine Eigenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 30% der Maßnahmenkosten sein.

Der Kreis fordert das Land auf, den Kommunen größere Entscheidungsfreiheit bezüglich verkehrsberuhigender und  Verkehrssicherheit erhöhender Maßnahmen innerorts einzuräumen.

Die Kreisverkehrsaufsicht als Genehmigungsbehörde soll erweiterte fachliche Beratung gewährleisten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 54                        Ablehnung: -                        Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage