10.07.2008 - 6 Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- wird nachgesandt
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 10.07.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Unterhaltung und Ausbau von Straßen
- Bearbeitung:
- Anja Cordts
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Kreistag stimmt einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilplan 542, Kreisstraßen,
bis zur Höhe von max. 800.000 Euro zu. Die Mittel werden ausschließlich zur
Werterhaltung des Anlagevermögens eingesetzt. Für die Zulässigkeit gilt § 95 d
Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V. mit § 57 der Kreisordnung.