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ALLRIS - Auszug

10.07.2008 - 6 Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreistag beschließt ohne Aussprache entsprechend dem Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss:

Der Kreistag stimmt einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilplan 542, Kreisstraßen, bis zur Höhe von max. 800.000 Euro zu. Die Mittel werden ausschließlich zur Werterhaltung des Anlagevermögens eingesetzt. Für die Zulässigkeit gilt § 95 d Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V. mit § 57 der Kreisordnung.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 52                        Ablehnung: 8                        Enthaltung: -