10.07.2008 - 3 Baumaßnahmen auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 10.07.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr
Dingeldein (CDU) stellt den als Tischvorlage verteilten gemeinsamen Antrag von
CDU und FDP vor und begründet ihn anschließend. Der Verein für Jugend- und
Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) habe eine stimmige Konzeption für
das Zeltlager Wittenborn vorgelegt. Seine Fraktion stehe klar hinter diesem
Konzept. Mit dem heutigen Antrag werde allerdings das Ziel verfolgt, den
geplanten Neubau kostengünstiger zu realisieren. Daher schlage man als
Gesamtsumme insgesamt 900 TEUR vor.
Herr
Schnabel (FDP) weist in seiner Antragsbegründung darauf hin, dass noch eine
Lösung über die Bauträgerschaft gefunden werden müsse. Der VJKA besitze
wahrscheinlich andere Möglichkeiten der Zuschusseinwerbung als das
Gebäudemanagement des Kreises.
Herr
Hansen (B90/Die Grünen) begrüßt den vorliegenden Antrag, bemängelt aber
zugleich, dass der Antrag erst heute vorgelegt worden sei. In seinen weiteren
Ausführungen plädiert er dafür, den Antrag heute nicht –wie vorgesehen- als
Prüfauftrag an die Verwaltung, sondern als endgültigen Antrag zu beschließen.
In der weiteren Aussprache über den Antrag nimmt Frau Remann, als
geschäftsführender Vorstand der GMSE, Stellung zu dem vorliegenden Antrag. Sie
weist darauf hin, dass die GMSE den von der Politik gestellten Auftrag
abgearbeitet habe. Der heutige Antrag sei nun ein neuer Arbeitsauftrag.
Herr
Wilken (SPD) weist auf 3 relevante Punkte hin, die seiner Fraktion wichtig
seien und bittet diese zu Protokoll zu nehmen:
- Die Geschäftsführung des
Vereins müsse intensiv in die weitere Vorlagenerstellung für den
Hauptausschuss eingebunden werden, auch der Jugendhilfeausschuss müsse
sich mit der Thematik nochmals intensiv befassen,
- der Antrag sei in erster Linie
als Prüfauftrag an Politik und Verwaltung zu verstehen,
- die Maßnahme „Essen- und
Wirtschaftsraum“ soll dahingehend sorgfältig geprüft werden, wo der
kostenmäßige Unterschied zwischen Zeltbau und Festbau liege und welche
Bauweise dem VJKA mehr Möglichkeiten einräume, dort intensiv und effektiv
zu arbeiten.
In der
weiteren Diskussion befasst sich der Kreistag intensiv mit dem Antrag von CDU
und FDP.
Herr
Hansen (B90/Die Grünen) plädiert dafür, eine Sondersitzung des Hauptausschusses
zu diesem Thema einzuberufen. Herr Wulf (CDU) äußert hierzu seine Zustimmung,
betont aber, dass dies erst zu realisieren sei, wenn die entsprechende
Verwaltungsvorlage gefertigt sei.
Zum
Abschluss der weiteren Wortbeiträge stellt der Kreispräsident den Antrag von
CDU und FDP zur Abstimmung.
Beschluss:
Der
Kreistag fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Der
Jugendzeltplatz Wittenborn ist in Bestand und Funktion zu erhalten. Grundlage
hierfür ist das vom Verein für lugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg
vorgelegte Konzept mit den Konzeptschwerpunkten: umweltpädagogische/naturnahe
Bildung,
freizeitpädagogische
Angebote, erlebnispädagogische Angebote, Vermittlung sozialer Kompetenzen,
Gastbelegungen mit und ohne pädagogische Betreuung
Da das
jetzige Wirtschaftsgebäude mit den sanitären Anlagen nicht mehr zeitgemäß,
marode und damit abbruchreif ist, muss ein für den Betrieb des
Jugendzeltplatzes geeignetes und notwendiges Wirtschaftsgebäude neu errichtet
werden.
Abweichend
vom vorgelegten Verwaltungsvorschlag sollte der Aufenthaltsraum, zugleich
Essen- bzw. Speiseraum, nicht in Form eines festen Gebäudes errichtet werden,
sondern dem Neubau unmittelbar angeschlossen als Zeltbau.
Hierfür
wird in Abstimmung mit dem Verein für das neue Wirtschaftsgebäude folgender
Raumbedarf für die Planung zugrunde gelegt:
Wirtschaftsräume
(Küche, Abwasch, Versorgung, Personal) rd.
100 qm
Funktionsräume (Kranken- u. Behandlungsräume, Betreuer,
Lager,
Technik) rd. 60 qm
Waschräume
und Duschen sowie Toiletten für Jungen und
Mädchen rd.
115 qm
Verwaltungs-
und Personalräume mit Nebenräumen rd. 75 qm
Erschließungsflächen
für die vorgenannten Räume ca. 10% rd. 30 qm insgesamt
rd. 380 qm
Auf der
Grundlage dieses Raumbedarfes und eines nach heutigen Maßstäben realistischen
Kostenansatzes von 2.200 EUR/qm Nutzfläche dürfte für das Bauwerk incl.
technischer Einrichtungen, Kosten der Außenanlagen und Baunebenkosten gemäß DIN
ein aufzuwendender Betrag von rd. 840.000 EUR für das Wirtschaftsgebäude
zuzüglich der Kosten für ein Essenzelt mit 60.000 EUR, insgesamt also ein
Betrag von rd. 900.000 EUR, angemessen und ausreichend sein.
Dieser
Betrag ist die Obergrenze für die Finanzierung des Zeltplatzgebäudes
entsprechend dem Raumbedarfsplan incl. Essenzelt durch den Kreis Segeberg. Er
ist durch entsprechende Haushaltsmittel zu unterlegen.
Zur
Erreichung einer optimalen Bezuschussung dieses Objektes durch Dritte (private
und öffentliche Stellen, Sponsoren) ist zu prüfen, ob der Verein für Jugend-
und Kulturarbeit Träger der Baumaßnahme werden sollte, wobei die baufachliche
Begleitung durch das Gebäudemanagement des Kreises Segeberg erfolgen kann. Für
den Fall der Bauträgerschaft durch den Verein wäre dem Verein der Betrag von
900,000 EUR als Zuschuss zu gewähren.
Durch
den Verein eingeworbene Zuschüsse für das Objekt könnten über die Obergrenze
hinaus für die Baumaßnahme oder aber auch für die Einrichtung ' der
Räumlichkeiten verwendet werden.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche und tatsächliche Realisierbarkeit
und das Für und Wider unter Darlegung konkreter finanzieller Erwägungen
umgehend zu prüfen und das Ergebnis dem Hauptausschuss kurzfristig vorzulegen.