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ALLRIS - Auszug

10.07.2008 - 3 Baumaßnahmen auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn

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Wortprotokoll

Herr Dingeldein (CDU) stellt den als Tischvorlage verteilten gemeinsamen Antrag von CDU und FDP vor und begründet ihn anschließend. Der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) habe eine stimmige Konzeption für das Zeltlager Wittenborn vorgelegt. Seine Fraktion stehe klar hinter diesem Konzept. Mit dem heutigen Antrag werde allerdings das Ziel verfolgt, den geplanten Neubau kostengünstiger zu realisieren. Daher schlage man als Gesamtsumme insgesamt 900 TEUR vor.

 

Herr Schnabel (FDP) weist in seiner Antragsbegründung darauf hin, dass noch eine Lösung über die Bauträgerschaft gefunden werden müsse. Der VJKA besitze wahrscheinlich andere Möglichkeiten der Zuschusseinwerbung als das Gebäudemanagement des Kreises.

 

Herr Hansen (B90/Die Grünen) begrüßt den vorliegenden Antrag, bemängelt aber zugleich, dass der Antrag erst heute vorgelegt worden sei. In seinen weiteren Ausführungen plädiert er dafür, den Antrag heute nicht –wie vorgesehen- als Prüfauftrag an die Verwaltung, sondern als endgültigen Antrag zu beschließen. In der weiteren Aussprache über den Antrag nimmt Frau Remann, als geschäftsführender Vorstand der GMSE, Stellung zu dem vorliegenden Antrag. Sie weist darauf hin, dass die GMSE den von der Politik gestellten Auftrag abgearbeitet habe. Der heutige Antrag sei nun ein neuer Arbeitsauftrag.

 

Herr Wilken (SPD) weist auf 3 relevante Punkte hin, die seiner Fraktion wichtig seien und bittet diese zu Protokoll zu nehmen:

  1. Die Geschäftsführung des Vereins müsse intensiv in die weitere Vorlagenerstellung für den Hauptausschuss eingebunden werden, auch der Jugendhilfeausschuss müsse sich mit der Thematik nochmals intensiv befassen,
  2. der Antrag sei in erster Linie als Prüfauftrag an Politik und Verwaltung zu verstehen,
  3. die Maßnahme „Essen- und Wirtschaftsraum“ soll dahingehend sorgfältig geprüft werden, wo der kostenmäßige Unterschied zwischen Zeltbau und Festbau liege und welche Bauweise dem VJKA mehr Möglichkeiten einräume, dort intensiv und effektiv zu arbeiten.

 

In der weiteren Diskussion befasst sich der Kreistag intensiv mit dem Antrag von CDU und FDP.

Herr Hansen (B90/Die Grünen) plädiert dafür, eine Sondersitzung des Hauptausschusses zu diesem Thema einzuberufen. Herr Wulf (CDU) äußert hierzu seine Zustimmung, betont aber, dass dies erst zu realisieren sei, wenn die entsprechende Verwaltungsvorlage gefertigt sei.

Zum Abschluss der weiteren Wortbeiträge stellt der Kreispräsident den Antrag von CDU und FDP zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Kreistag fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

Der Jugendzeltplatz Wittenborn ist in Bestand und Funktion zu erhalten. Grundlage hierfür ist das vom Verein für lugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg vorgelegte Konzept mit den Konzeptschwerpunkten: umweltpädagogische/naturnahe Bildung,

freizeitpädagogische Angebote, erlebnispädagogische Angebote, Vermittlung sozialer Kompetenzen, Gastbelegungen mit und ohne pädagogische Betreuung

Da das jetzige Wirtschaftsgebäude mit den sanitären Anlagen nicht mehr zeitgemäß, marode und damit abbruchreif ist, muss ein für den Betrieb des Jugendzeltplatzes geeignetes und notwendiges Wirtschaftsgebäude neu errichtet werden.

Abweichend vom vorgelegten Verwaltungsvorschlag sollte der Aufenthalts­raum, zugleich Essen- bzw. Speiseraum, nicht in Form eines festen Gebäudes errichtet werden, sondern dem Neubau unmittelbar angeschlossen als Zeltbau.

Hierfür wird in Abstimmung mit dem Verein für das neue Wirtschaftsgebäude folgender Raumbedarf für die Planung zugrunde gelegt:

Wirtschaftsräume (Küche, Abwasch, Versorgung, Personal)            rd. 100 qm

Funktionsräume (Kranken- u. Behandlungsräume, Betreuer,

Lager, Technik)                                                                                   rd.  60 qm

Waschräume und Duschen sowie Toiletten für Jungen und

Mädchen                                                                                  rd. 115 qm

Verwaltungs- und Personalräume mit Nebenräumen              rd.  75 qm

Erschließungsflächen für die vorgenannten Räume ca. 10%            rd.  30 qm                                                                                                                                           insgesamt rd. 380 qm

 

Auf der Grundlage dieses Raumbedarfes und eines nach heutigen Maßstäben realistischen Kostenansatzes von 2.200 EUR/qm Nutzfläche dürfte für das Bauwerk incl. technischer Einrichtungen, Kosten der Außenanlagen und Baunebenkosten gemäß DIN ein aufzuwendender Betrag von rd. 840.000 EUR für das Wirtschaftsgebäude zuzüglich der Kosten für ein Essenzelt mit 60.000 EUR, insgesamt also ein Betrag von rd. 900.000 EUR, angemessen und ausreichend sein.

Dieser Betrag ist die Obergrenze für die Finanzierung des Zeltplatzgebäudes entsprechend dem Raumbedarfsplan incl. Essenzelt durch den Kreis Segeberg. Er ist durch entsprechende Haushaltsmittel zu unterlegen.

Zur Erreichung einer optimalen Bezuschussung dieses Objektes durch Dritte (private und öffentliche Stellen, Sponsoren) ist zu prüfen, ob der Verein für Jugend- und Kulturarbeit Träger der Baumaßnahme werden sollte, wobei die baufachliche Begleitung durch das Gebäudemanagement des Kreises Segeberg erfolgen kann. Für den Fall der Bauträgerschaft durch den Verein wäre dem Verein der Betrag von 900,000 EUR als Zuschuss zu gewähren.

Durch den Verein eingeworbene Zuschüsse für das Objekt könnten über die Obergrenze hinaus für die Baumaßnahme oder aber auch für die Einrichtung ' der Räumlichkeiten verwendet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche und tatsächliche Realisierbarkeit und das Für und Wider unter Darlegung konkreter finanzieller Erwägungen umgehend zu prüfen und das Ergebnis dem Hauptausschuss kurzfristig vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 59                        Ablehnung: -                        Enthaltung: 1

 

Pause von 20:05 – 20:20 Uhr.