08.07.2008 - 3.3 Öffentlicher Rettungsdienst im Kreis Segeberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Di., 08.07.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schröder erläutert dem
Ausschuss die Situation des Rettungsdienstes im Kreis Segeberg. Im Jahr 2004
habe man einen Vertrag mit dem DRK und dem KBA über die Durchführung des
Rettungsdienstes abgeschlossen. Daraufhin sei der Rettungsdienst durch das DRK
und KBA auch wie vereinbart durchgeführt worden, jedoch habe es im Bereich der
Abrechung erhebliche Differenzen zwischen den Vertragsparteien gegeben. 2007
habe man dann vor der Wahl gestanden, den Vertrag zu verlängern oder zu
kündigen, was die Neuorganisation des Rettungsdienstes zur Folge gehabt hätte.
Unter Einbindung der Politik wurde letztlich entschieden, bis 2010 mit den
jetzigen Partnern zusammenzuarbeiten und die Rechtsstreitigkeiten zu klären.
Dieses sei jetzt geschehen. Nun habe auch der Hauptausschuss dem Kreistag
empfohlen, weiterhin mit dem DRK und dem KBA zusammenzuarbeiten und sich
gleichzeitig um Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Kreisen zu bemühen. So
solle auch eine Planungssicherheit für die beiden Durchführer geschaffen werden
und hierfür erbitte er die Unterstützung des Ausschusses.
Herr Dr. Schuckart fragt nach,
ob es richtig sei, dass der Kreis Segeberg, nach Beilegung des Rechtsstreites
20.000 Euro Prozesskosten zu tragen habe und ob es schon Kooperationsgespräche
gegeben habe.
Herr Schröder erklärt, dass es
richtig sei, dass der Kreis die 20.000 Euro Prozesskosten trage. Bei
Durchführung des Prozesses sei das Risiko für den Kreis jedoch sehr hoch
gewesen, dass man noch höhere Kosten hätte tragen müssen. Kooperationsgespräche
habe es bisher seitens des Kreises nicht gegeben.
Die Vorsitzende ergänzt dazu,
dass das DRK bereits Kooperationsgespräche mit anderen Kreisen geführt habe.
Auf Nachfrage von Frau Hahn-Fricke erklärt die Vorsitzende, dass es aufgrund
dieses Beschussvorschlages dann keine Neuausschreibung des Rettungsdienstes
gebe.
Anschließend stellt die
Vorsitzende den Beschlussvorschlag entsprechend des Beschlusses des
Hauptausschusses zur Abstimmung.
Geänderter Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, der Beschluss vom 06.12.2007
(DrS 2007/128) wird aufgehoben. Es wird beschlossen, auch nach dem
15.01.2010 den öffentlichen Rettungsdienst im Kreis Segeberg durch das
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Segeberg e.V. und durch den KBA –
Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe e. V. durchführen zu lassen.
Der
Kreis Segeberg bemüht sich um eine Kooperation mit den Kreisen Herzogtum
Lauenburg und Stormarn. Es wird erwartet, dass die beiden Anbieter im Zuge
einer solchen Kooperationsbemühung sich auch in eine solche Kooperation
einbringen.