26.06.2008 - 9 Erlass einer Entschädigungssatzung des Kreises ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 26.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Oliver Stürwohldt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der
Kreispräsident erinnert, dass es sich bei der Arbeit als Kreistagsabgeordnete
um ehrenamtliche Tätigkeit handle. Hierfür sei nach § 27 KrO i.V.m. § 24 GO
eine Entschädigung zu gewähren. Dieser Anspruch werde durch die entsprechende
Landesverordnung über
Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO)
näher ausgestaltet. Die Entschädigungsverordnung sei zum 01.06.08 mit höheren
Beträgen in Kraft getreten. Der Kreispräsident erinnert an die vergangene
Wahlperiode, wo der Kreistag sich 2004 alle Beträge und Funktionszulagen
gekürzt hatte und somit weit unter den Beträgen der mittlerweile außer Kraft
getretenen LVO gelegen habe. In der gestrigen Vorsprechung hätten sich 3
Fraktionen darauf verständigt, die Entschädigungssatzung des Kreises auf die
Höchstbeträge der LVO anzupassen. Aus diesem Grunde läge heute als Tischvorlage
(DrS/2008/048-1) ein modifizierter Satzungsentwurf allen Abgeordneten auf den
Tischen.
Herr
Böttcher argumentiert nach den Ausführungen des Kreispräsidenten gegen die
geplante Erhöhung. Er werde der Satzung heute nicht zustimmen, da dies ein Akt
der Selbstbedienung sei.
Anschließend
stellt der Kreispräsident die Tischvorlage mit den eingearbeiteten
Höchstbeträgen zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,9 kB
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