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ALLRIS - Auszug

26.06.2008 - 9 Erlass einer Entschädigungssatzung des Kreises ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreispräsident erinnert, dass es sich bei der Arbeit als Kreistagsabgeordnete um ehrenamtliche Tätigkeit handle. Hierfür sei nach § 27 KrO i.V.m. § 24 GO eine Entschädigung zu gewähren. Dieser Anspruch werde durch die entsprechende Landesverordnung über
Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) näher ausgestaltet. Die Entschädigungsverordnung sei zum 01.06.08 mit höheren Beträgen in Kraft getreten. Der Kreispräsident erinnert an die vergangene Wahlperiode, wo der Kreistag sich 2004 alle Beträge und Funktionszulagen gekürzt hatte und somit weit unter den Beträgen der mittlerweile außer Kraft getretenen LVO gelegen habe. In der gestrigen Vorsprechung hätten sich 3 Fraktionen darauf verständigt, die Entschädigungssatzung des Kreises auf die Höchstbeträge der LVO anzupassen. Aus diesem Grunde läge heute als Tischvorlage (DrS/2008/048-1) ein modifizierter Satzungsentwurf allen Abgeordneten auf den Tischen.

Herr Böttcher argumentiert nach den Ausführungen des Kreispräsidenten gegen die geplante Erhöhung. Er werde der Satzung heute nicht zustimmen, da dies ein Akt der Selbstbedienung sei.

Anschließend stellt der Kreispräsident die Tischvorlage mit den eingearbeiteten Höchstbeträgen zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg in der vorliegenden Form.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 49                        Ablehnung: 3                        Enthaltung: 12

 

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Anlagen zur Vorlage