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ALLRIS - Auszug

19.05.2008 - 3.5 Verkehrsberuhigende und die Verkehrssicherheit ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hansen stellt den Antrag seiner Fraktion vor und verweist hierbei auf den Verkehrssicherheitsbericht der Polizeidirektion Bad Segeberg, der einen Anstieg bei den Verletzten im Straßenverkehr verzeichnet habe. Der Bericht weise darauf hin, dass die hohe Anzahl Schulunfälle auf Defizite in der Verkehrssicherheit hindeuteten. Grundsätzlich solle der Antrag als Plädoyer ans Land gerichtet werden.

 

Anschließend stellt Herr Krüger, als Leiter der Verkehrsaufsicht, die rechtliche Situation dar. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sei eine Vermischung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer, wie es im Antrag als Variante angeführt werde, nicht genehmigungsfähig. Herr Ehlers stellt anschließend die vom Bauhof durchgeführten verkehrsberuhigenden Maßnahmen dar.

Von den Herren Schramm und Säker sowie von Frau Loedige wird Zustimmung zu dem Antrag signalisiert. Herr Dr. Weinhold moniert die moralisierende Intention des Antrages.

Die Vorsitzende informiert, dass ihre Fraktion den Antrag im Ansatz zwar für richtig, aber gleichzeitig für schwammig halte und daher den Antrag ablehnen werde. Anschließend diskutiert der Ausschuss das Für und Wider des vorliegenden Antrages, sowie die Möglichkeit den Antrag zur nächsten Sitzung umzuformulieren. Zum Abschluss stellt die Vorsitzende den Antrag in der ursprünglichen Form zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit des Kreises Segeberg möge dem  Kreistag empfehlen zu beschließen, das Land aufzufordern, die Verkehrsaufsicht des Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde in die Lage zu versetzen, Anträgen der Gemeinden für im weitesten Sinne verkehrsberuhigende und die Verkehrssicherheit  erhöhende Maßnahmen innerorts gerade auch auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zu entsprechen bzw. zuzustimmen.

Dabei ist der mögliche Ermessensspielraum weitestgehend auszuschöpfen bzw. bestehende Normen (Mindestnormen wie eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen, Straßenquerungen, Radfahrern, Schulkindern etc. sollten nicht mehr entscheidungsrelevant sein) zu verändern, um so zu einem gleichberechtigten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu gelangen, die Verkehrssicherheit – speziell auch die Schulwegsicherung - zu erhöhen, die Anzahl und Schwere der Unfälle zu verringern und zur Stärkung des Selbstverwaltungsgedanken der Kommunen  beizutragen.

Damit sind ausdrücklich auch bauliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen innerorts (bzw. kurz vor den Ortseinfahrten), aber auch Querungshilfen für Fußgänger, Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht  und Shared-Space-Konzeptionen gemeint.

Vorraussetzung sollte eine Eigenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 30% der Maßnahmenkosten sein.

Der Kreis fordert das Land auf, den Kommunen größere Entscheidungsfreiheit bezüglich verkehrsberuhigender und  Verkehrssicherheit erhöhender Maßnahmen innerorts einzuräumen.

Die Kreisverkehrsaufsicht als Genehmigungsbehörde soll erweiterte fachliche Beratung gewährleisten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 6                        Ablehnung: 5                        Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage