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ALLRIS - Auszug

19.05.2008 - 4.1 Naturschutzbeiratssatzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschuss macht zum § 11 der Satzung folgende Anmerkung:

Der Absatz 2 („Der oder dem Kreisbeauftragten für Naturschutz kann vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel eine Aufwandsentschädigung von 250 Euro im Monat gewährt werden.“) soll wegen der Formulierung „vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel “ überarbeitet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss nimmt die Naturschutzbeiratssatzung zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage