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ALLRIS - Auszug

07.05.2008 - 4.1 Kinder- und Jugendkreisfonds

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die landesweite Initiative des Sozialministeriums, der Wohlfahrtsverbände und der Stiftung Familie in Not „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in Kindergärten. In Erweiterung dieser Aktion stellt der Kreis ab dem Schuljahr 2008/2009 jährlich 50.000 EUR für Mahlzeiten an Ganztagsschulen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel vorzulegen. Der Sperrvermerk für den Einsatz der Mittel wird aufgehoben.

 

Herr Busch erinnert nochmals den Hintergrund des SPD-Antrages der im Dezember 2007 vom Kreistag beschlossen worden sei. Vor diesem Hintergrund komme natürlich die unter Ziffer 2 dargestellte Möglichkeit einer „Gründung eines Kinder- und Jugendkreisfonds“ der Intention des Antrages am nächsten. Seine Fraktion könne sich jedoch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen, wenn hinter den Worten „eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel vorzulegen“ folgender Halbsatz angefügt wird: „, die der Beschreibung unter Ziffer 2 des dargestellten Sachverhaltes entspricht.“.

 

Die Vorsitzende informiert, dass die CDU-Fraktion die unter Ziffer 3 der Beschlussvorlage aufgeführte Option, nämlich die Weitergabe der Kreismittel für Mahlzeiten an Ganztagsschulen, favorisiere. Anschließend skizziert Herr Dr. Hoffmann kurz die Konstruktion eines Sozialfonds. Dieser habe eine Funktion wie ein Sparbuch. Es würden jeweils nur die Zinsen abgeschöpft, das Grundkapital würde hingegen nicht verbraucht. Bei einer vergleichsweise geringen Summe von 50 TEUR sei jedoch der Zinsertrag nicht ausreichend für die laufende Finanzierung von Mahlzeiten.

 

Herr Klinke moniert, in der Vorlage werde angenommen, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Stiftungsmittel der Stiftung „Familie in Not“ unbefristet zur Verfügung gestellt würden. Dies sei allerdings nicht der Fall, tatsächlich würden die Mittel nur für einen begrenzten Zeitraum ausgekehrt, danach seien sie verbraucht. Die Stiftungsmittel seien vom Land nur als eine Art Anschubfinanzierung gedacht. Er verteilt als Tischvorlage eine statistische Auswertung zu „Kinder im Alter unter 7 Jahre in Hartz-IV-Haushalten differenziert nach Kreisen und kreisfreien Städten in SH“. Es zeige sich mittlerweile, dass zahlreiche Kinder nicht von den Stiftungsmitteln profitieren könnten, da man mit der Stiftung deren Eltern nicht erreiche. Grundsätzlich müsse die Essensversorgung über die Sozialstaffel sichergestellt werden. Insoweit sollte die Förderung nicht nur den Ganztagsschulen, sondern auch den Kindergärten zugute kommen.

 

Anschließend erläutert Herr Stankat die Finanzierung der Mahlzeiten in Kindergärten durch die Stiftungsmittel des Landes. In der Vorlage seien 3 Optionen zur Verwendung der bereitgestellten Mittel i.H.v. 50 TEUR aufgeführt. Aufgrund der geringen Mittel spreche die Verwaltung sich für die Variante 3 aus. Auf diese Art könnten täglich mindestens 250 Mahlzeiten für bedürftige Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen bezuschusst werden. Dies sei aktuell auch ausreichend und durch eine Umfrage des Schulamtes über die täglichen Essensausgaben der Ganztagsschulen hinterlegt.

 

Aus dem Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Landesstiftung und der heutigen Verwaltungsvorlage um zwei unterschiedliche Förderungen handelt. Förderungsschwerpunkt seitens des Kreises sollte der Ganztagsschulbereich sein, da für die Kindergärten mit den Stiftungsmitteln bereits eine Förderung existiere. Herr Wilken stellt zudem die Frage, ob die Verwaltung zu Ziffer 2 bereits andere Variante als die Einrichtung einer Stiftung geprüft habe. Herr Dr. Hoffmann führt hierzu aus, dass er eine Stiftung bevorzuge. In der Frage der Stiftungsträgerschaft sei es wahrscheinlich sogar praktischer, eine kommunale Stiftung, als eine Kreisstiftung zu gründen.

 

Herr Klinke betont, auch mit der schwerpunktmäßigen Förderung im Ganztagsschulbereich leben zu können, weist aber darauf hin, dass der Ausschuss sich mit der Angelegenheit wieder werde befassen müssen, wenn ab 2009 das 3. Kita-Jahr für die Eltern beitragsfrei gestellt werde.

 

Herr Dr. Hoffmann führt hierzu aus, dass dies dann zu einer höheren Finanzierung von Kommunen und Kreis führen werde. Zur Frage einer Vereinsgründung informiert er, dass ein solcher Verein eine örtliche Ausprägung benötige.

 

Zum Abschluss der weiteren Wortbeiträge unterbreitet Herr Dr. Hoffmann folgenden Formulierungsvorschlag zur Ergänzung des bestehenden Beschlussvorschlages, der zum Ausdruck bringt, dass der Ausschuss sich langfristig für eine Lösung im Sinne der Ziffer 2 ausspricht: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiative zu Ziffer 2 (des Sachverhaltes) weiter zu verfolgen.“

 

Anschließend stellt die Vorsitzende den um diesen Satz ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Geänderter Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die landesweite Initiative des Sozialministeriums, der Wohlfahrtsverbände und der Stiftung Familie in Not „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in Kindergärten. In Erweiterung dieser Aktion stellt der Kreis ab dem Schuljahr 2008/2009 jährlich 50.000 EUR für Mahlzeiten an Ganztagsschulen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel vorzulegen. Der Sperrvermerk für den Einsatz der Mittel wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiative zu Ziffer 2 (des Sachverhaltes) weiter zu verfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 13                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -