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ALLRIS - Auszug

17.04.2008 - 3.1.2 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - Sachstand

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Wortprotokoll

Frau Hinrichs informiert anhand einer Power- Point- Präsentation (siehe Anlage) über das neue Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG), welches zum 01.07.2008 in Kraft treten wird.

 

Zunächst geht Frau Hinrichs auf die Eckpunkte der Pflegestatistik 2005 ein und erläutert diverse Strukturdaten für Schleswig- Holstein. Hierbei erwähnt Sie insbesondere eine erhebliche Steigerungsrate bei den über 80jährigen. Die Zahl dieser Personengruppe wird sich im Zeitraum von 2004- 2020 im Kreis Segeberg wahrscheinlich verdoppeln. Als weitere signifikante Entwicklung verweist Frau Hinrichs auf den überdurchschnittlichen Anteil stationärer Pflege in Schleswig- Holstein. Insbesondere im Kreis Segeberg gäbe es eine ungewöhnliche Dichte bei stationären Pflegeplätzen. So liegt der Kreis Segeberg bei der Heimplatzdichte mit 84 stationären Pflegeplätzen auf 1.000 Einwohner im bundesweiten Vergleich auf dem vierten Platz.

 

Zur Reduzierung der stationären Pflege sollen nunmehr Pflegestützpunkte zur Stärkung der ambulanten Leistungen errichtet werden. Träger dieser Pflegestützpunkte sollen die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Kommunen sein. Für die Errichtung eines Pflegestützpunktes ist eine einmalige Anschubfinanzierung aus dem Ausgleichsfond der Pflegeversicherung des Landes in Höhe von 50.000 € möglich. Die laufenden Kosten für Personal- und Sachkosten sollen nach einem Vorschlag des Sozialministeriums zu gleichen Teilen von KK/PV, Kommunen und Land getragen werden. Die Kosten müssen hierbei mit ca. 200 TEUR/p.a. geschätzt werden.

 

Im Anschluss an den Vortrag von Frau Hinrichs informierte Herr Mildenberger über die Arbeit der „Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen“ in Norderstedt. Hierzu händigt er zunächst ein Hand- Out an die Anwesenden aus. Anhand dieses Hand- Outs erläutert er das Angebot und die Leistungen der Beratungsstelle. Er stellt dabei deutlich heraus, dass eine Beratung nur dann erfolgt, wenn ein Bezug zum Kreis Segeberg gegeben ist.

 

Ergänzend zum Vortrag von Frau Hinrichs stellt Frau Andrasch den Landrätebeschluss vor, dass sich die Kommunen ohne Wahrung des Konnexitätsprinzipes nicht an der Errichtung von Pflegestützpunkten beteiligen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung:                         Ablehnung:                         Enthaltung:

 

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Anlagen