17.04.2008 - 3.1.2 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - Sachstand
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.2
- Zusätze:
- Bericht: Frau Hinrichs (Pflegekasse)Herr Mildenberger (Beratungsstelle für ältere Bürger)
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 17.04.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau
Hinrichs informiert anhand einer Power- Point- Präsentation (siehe Anlage) über
das neue Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG), welches zum 01.07.2008 in Kraft
treten wird.
Zunächst
geht Frau Hinrichs auf die Eckpunkte der Pflegestatistik 2005 ein und erläutert
diverse Strukturdaten für Schleswig- Holstein. Hierbei erwähnt Sie insbesondere
eine erhebliche Steigerungsrate bei den über 80jährigen. Die Zahl dieser
Personengruppe wird sich im Zeitraum von 2004- 2020 im Kreis Segeberg
wahrscheinlich verdoppeln. Als weitere signifikante Entwicklung verweist Frau
Hinrichs auf den überdurchschnittlichen Anteil stationärer Pflege in Schleswig-
Holstein. Insbesondere im Kreis Segeberg gäbe es eine ungewöhnliche Dichte bei
stationären Pflegeplätzen. So liegt der Kreis Segeberg bei der Heimplatzdichte
mit 84 stationären Pflegeplätzen auf 1.000 Einwohner im bundesweiten Vergleich
auf dem vierten Platz.
Zur
Reduzierung der stationären Pflege sollen nunmehr Pflegestützpunkte zur
Stärkung der ambulanten Leistungen errichtet werden. Träger dieser
Pflegestützpunkte sollen die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die
Kommunen sein. Für die Errichtung eines Pflegestützpunktes ist eine einmalige
Anschubfinanzierung aus dem Ausgleichsfond der Pflegeversicherung des Landes in
Höhe von 50.000 € möglich. Die laufenden Kosten für Personal- und Sachkosten
sollen nach einem Vorschlag des Sozialministeriums zu gleichen Teilen von
KK/PV, Kommunen und Land getragen werden. Die Kosten müssen hierbei mit ca. 200
TEUR/p.a. geschätzt werden.
Im
Anschluss an den Vortrag von Frau Hinrichs informierte Herr Mildenberger über
die Arbeit der „Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen“ in
Norderstedt. Hierzu händigt er zunächst ein Hand- Out an die Anwesenden aus.
Anhand dieses Hand- Outs erläutert er das Angebot und die Leistungen der
Beratungsstelle. Er stellt dabei deutlich heraus, dass eine Beratung nur dann
erfolgt, wenn ein Bezug zum Kreis Segeberg gegeben ist.
Ergänzend
zum Vortrag von Frau Hinrichs stellt Frau Andrasch den Landrätebeschluss vor,
dass sich die Kommunen ohne Wahrung des Konnexitätsprinzipes nicht an der
Errichtung von Pflegestützpunkten beteiligen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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452,4 kB
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