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ALLRIS - Auszug

13.03.2008 - 16 Stellungnahme Landesentwicklungsplan Schleswig-...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Bernstein (CDU) stellt den als Tischvorlage verteilten Antrag seiner Fraktion (Drs/2008/017) vor und begründet ihn. Die Achsenkonzeption werde nicht in Frage gestellt. Vielmehr solle auch die A20 als Entwicklungsachse angesehen werden. Wegen der bevorstehenden Kommunalwahl und der Sommerpause bis Ende August habe seine Fraktion heute erstmal die Debatte über den Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) anstoßen wollen. Grundsätzlich solle das Thema aber natürlich in den jeweiligen Fachausschüssen weiterdiskutiert werden.

 

Antrag CDU-Fraktion:

Der Kreistag des Kreises Segeberg begrüßt, dass die Landesregierung moderne Möglichkeiten der Beteiligung der kommunalen Ebene bei der Diskussion um den künftigen Landesentwicklungsplan vorgesehen hat. Er begrüßt ebenso, dass mit der Namensgebung „Landesentwicklungsplan“ eine zukunftsorientierte und aktive Diktion gewählt wurde, die im Vergleich zum bisherigen „Landesraumordnungsplan“ eine tatkräftige und entwicklungsfreudige Grundrichtung vermuten lässt.

 

Nach einer ersten Sichtung des Entwurfes für den Landesentwicklungsplan ist jedoch festzustellen, dass er in weiten Bereichen wichtige Fragen offen lässt und Entwicklungschancen zu zögerlich anspricht.

Der Kreistag des Kreises Segeberg hat sich deshalb entschlossen, vor seiner eigentlichen Stellungnahme einige zentrale Anmerkungen zu machen, die sowohl dem Landesregierung als auch dem Kreisangehörigen Raum und den Nachbarkreisen die Position des Kreises deutlich machen sollen.

 

1)       Der Kreis Segeberg hält die starre Übernahme des Achsenkonzeptes aus den bisherigen raumordnerischen Aussagen für unzweckmäßig. Ein Entwicklungsplan mit einem Zeithorizont bis 2025 muss zumindest die BAB 20 und auch die BAB 21 als Entwicklungsachsen erkennen und gestalten.

2)       In diesem Zusammenhang wird auch zu hinterfragen sein, ob das starre Festhalten an sternförmig von der Metropole Hamburg ausgehenden Entwicklungsachsen und entsprechenden Achsenzwischenräumen vor dem Hintergrund der verfügbaren attraktiven metropolnahen Flächen in der gesamten Metropolregion weiterhin die richtige Positionierung Schleswig-Holsteins sein kann. Nur mit den bisherigen Entwicklungsachsen wird die Nachfrage nach zentrumsnahen und verkehrsgünstigen Gewerbestandorten im Planungszeitraum zu Lasten des Standortes Schleswig-Holstein nicht zu befriedigen sein. Deshalb sind auch Möglichkeiten zur Verbindung der Entwicklungsachsen einzurichten und durch Wohn- und Gewerbeansiedlung zu schaffen.

3)       Insbesondere im Bereich des ländlichen Raumes im Kreis Segeberg, aber auch im Bereich des Ordnungsraumes im Hamburger Umland sind die Möglichkeiten der Wohnungsbauentwicklung viel zu eng gesteckt. Im Planentwurf wird festgestellt, dass zahlreiche Gemeinden künftig nicht einmal mehr ihren örtlichen Bedarf erfüllen werden können. Die vorgeschlagenen Grenzen von 13% bzw. nur 8% außerhalb der Ordnungsräume im ländlichen Bereich sind deshalb nicht zu akzeptieren und entsprechen nicht der Nachfragesituation im Kreis Segeberg. Sie müssen in weiten Teilen des Kreises und entlang der künftigen Verkehrsachsen flexibler gestaltet werden.

4)       Die Aussagen im Bereich der Versorgung mit modernen Kommunikationstechniken hält der Kreistag des Kreises Segeberg – insbesondere vor dem Hintergrund der Geltungsdauer bis 2025 – bestenfalls für eine Zustandsbeschreibung. Landesplanerisch hält er zumindest eine grundlegende Aussage zum Ausbau von z.B. Glasfasernetzen entlang der Siedlungs- und Entwicklungsachsen für notwenig.

 

Herr Wilken (SPD) erinnert, dass eine endgültige Stellungnahme des Kreises zum LEP erst erfolgen könne, wenn die Kommunen ihrerseits ihre Stellungnahmen abgegeben hätten. Er dankt Herrn Bernstein für die Klarstellungen zum CDU-Antrag. Anschließend stellt er den ebenfalls als Tischvorlage verteilten Änderungsantrag seiner Fraktion vor und begründet diesen.

 

Antrag SPD-Fraktion:

Änderungsantrag zu den zentralen Anmerkungen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes

 

Ziffer 1 neu:

Der Kreis Segeberg hält die Beibehaltung des Achsenkonzeptes an der A 7 aus den bisherigen raumordnerischen Grundsätzen für zweckmäßig. Ein Entwicklungsplan mit einem Zeithorizont bis 2025 muss zusätzliche Entwicklungsräume unter Berücksichtung der Gemeinden an den BAB 20 und 21 ausweisen. Insbesondere im Mittelzentrum Segeberg / Wahlstedt, Unterzentrum Bornhöved / Trappenkamp und den Stadtumlandgemeinden.

 

Ziffer 2:

Der letzte Satz„ Deshalb sind auch die Möglichkeiten zur Verbindung ............." ist zu streichen.

 

Herr Hansen (B90/Die Grünen) moniert zum CDU-Antrag, dass ein solcher Antrag als Tischvorlage eingebracht wird. Eine inhaltliche Diskussion zum Antrag sei kaum möglich. Er erinnert, dass das Achsenkonzept sich auf die bestehende Schienenkonzeption gründe. Durch das Achsenkonzept im südlichen Schleswig-Holstein solle die Siedlungsentwicklung und die Bündelung der Verkehrsströme vorwiegend auf die Siedlungsachsen konzentriert werden. Strukturpolitisch sei der Bau der A20 daher unsinnig. Anschließend geht er in seinen weiteren Ausführungen näher auf den LEP ein.

 

Herr Schnabel (FDP) bemängelt die fehlende Aussage des CDU-Antrages zum demografischen Faktor. Angesichts der prognostizierten Entwicklungen werde es in vielen Bereichen zum Rückbau von Wohnraum kommen. Er halte den vorgelegten Antrag der CDU-Fraktion zwar nur für einen ersten Diskussionsanstoß, plädiert aber trotzdem dafür, den Antrag heute nicht zur Abstimmung zu stellen, sondern zur näheren Beratung in de Ausschuss für Planung und Umwelt (PUA) zu verweisen.

 

Frau Rathje-Hoffmann (CDU), als Vorsitzende des PUA, begründet ihrerseits nochmals den Antrag ihrer Fraktion und sichert zudem eine umfangreiche Diskussion zum diesem Thema im nächsten PUA zu. Der Antrag solle auch den Kommunen als Orientierungshilfe dienen.

 

Herr Dingeldein (CDU) begründet kurz, warum der Antrag als Tischvorlage eingebracht wurde. Im Anschluss bemängelt er die Nichteinhaltung von getroffenen Absprachen zwischen ihm und dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion. Er betont, dass der Antrag in der Form, wie er vorliege, auch zur Abstimmung gestellt werden soll.

 

Im Anschluss erläutert Herr Wilken seine Sicht zu den Ausführungen von Herrn Dingeldein.

 

In der weiteren Diskussion bekunden einige Mitglieder der SPD-Fraktion ihr Missfallen an dem praktizierten Verfahren, dieses Thema heute am Fachausschuss vorbei zu beschließen.

 

Herr Schroeder (FDP) stellt den Antrag, beide vorliegenden Anträge zur weiteren Beratung in den PUA zu verweisen, damit dieser sich in seiner Sitzung am 19.05.08 mit dem Thema befassen könne.

Zum Abschluss der sich anschließenden Wortbeiträge stellt der Kreispräsident den Verfahrensantrag von Herrn Schroeder auf Verweisung der beiden Anträge zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Antrag der CDU-Fraktion (DrS/2008/017) sowie der Änderungsantrag der SPD-Fraktion werden beide in den Ausschuss für Planung und Umwelt, als zuständigen Fachausschuss verwiesen. Der Ausschuss wird sich in seiner Sitzung am 19.05.08 mit beiden Anträgen befassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage