13.03.2008 - 16 Stellungnahme Landesentwicklungsplan Schleswig-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 13.03.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Oliver Stürwohldt
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Bernstein (CDU) stellt den als Tischvorlage verteilten
Antrag seiner Fraktion (Drs/2008/017) vor und begründet ihn. Die
Achsenkonzeption werde nicht in Frage gestellt. Vielmehr solle auch die A20 als
Entwicklungsachse angesehen werden. Wegen der bevorstehenden Kommunalwahl und
der Sommerpause bis Ende August habe seine Fraktion heute erstmal die Debatte
über den Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) anstoßen wollen.
Grundsätzlich solle das Thema aber natürlich in den jeweiligen Fachausschüssen
weiterdiskutiert werden.
Antrag
CDU-Fraktion:
Der
Kreistag des Kreises Segeberg begrüßt, dass die Landesregierung moderne
Möglichkeiten der Beteiligung der kommunalen Ebene bei der Diskussion um den
künftigen Landesentwicklungsplan vorgesehen hat. Er begrüßt ebenso, dass mit
der Namensgebung „Landesentwicklungsplan“ eine zukunftsorientierte und aktive
Diktion gewählt wurde, die im Vergleich zum bisherigen „Landesraumordnungsplan“
eine tatkräftige und entwicklungsfreudige Grundrichtung vermuten lässt.
Nach
einer ersten Sichtung des Entwurfes für den Landesentwicklungsplan ist jedoch
festzustellen, dass er in weiten Bereichen wichtige Fragen offen lässt und
Entwicklungschancen zu zögerlich anspricht.
Der
Kreistag des Kreises Segeberg hat sich deshalb entschlossen, vor seiner
eigentlichen Stellungnahme einige zentrale Anmerkungen zu machen, die sowohl
dem Landesregierung als auch dem Kreisangehörigen Raum und den Nachbarkreisen
die Position des Kreises deutlich machen sollen.
1)
Der
Kreis Segeberg hält die starre Übernahme des Achsenkonzeptes aus den bisherigen
raumordnerischen Aussagen für unzweckmäßig. Ein Entwicklungsplan mit einem
Zeithorizont bis 2025 muss zumindest die BAB 20 und auch die BAB 21 als
Entwicklungsachsen erkennen und gestalten.
2)
In
diesem Zusammenhang wird auch zu hinterfragen sein, ob das starre Festhalten an
sternförmig von der Metropole Hamburg ausgehenden Entwicklungsachsen und
entsprechenden Achsenzwischenräumen vor dem Hintergrund der verfügbaren
attraktiven metropolnahen Flächen in der gesamten Metropolregion weiterhin die
richtige Positionierung Schleswig-Holsteins sein kann. Nur mit den bisherigen
Entwicklungsachsen wird die Nachfrage nach zentrumsnahen und verkehrsgünstigen
Gewerbestandorten im Planungszeitraum zu Lasten des Standortes
Schleswig-Holstein nicht zu befriedigen sein. Deshalb sind auch Möglichkeiten zur
Verbindung der Entwicklungsachsen einzurichten und durch Wohn- und
Gewerbeansiedlung zu schaffen.
3)
Insbesondere
im Bereich des ländlichen Raumes im Kreis Segeberg, aber auch im Bereich des
Ordnungsraumes im Hamburger Umland sind die Möglichkeiten der Wohnungsbauentwicklung
viel zu eng gesteckt. Im Planentwurf wird festgestellt, dass zahlreiche
Gemeinden künftig nicht einmal mehr ihren örtlichen Bedarf erfüllen werden
können. Die vorgeschlagenen Grenzen von 13% bzw. nur 8% außerhalb der
Ordnungsräume im ländlichen Bereich sind deshalb nicht zu akzeptieren und
entsprechen nicht der Nachfragesituation im Kreis Segeberg. Sie müssen in
weiten Teilen des Kreises und entlang der künftigen Verkehrsachsen flexibler
gestaltet werden.
4)
Die
Aussagen im Bereich der Versorgung mit modernen Kommunikationstechniken hält
der Kreistag des Kreises Segeberg – insbesondere vor dem Hintergrund der
Geltungsdauer bis 2025 – bestenfalls für eine Zustandsbeschreibung.
Landesplanerisch hält er zumindest eine grundlegende Aussage zum Ausbau von
z.B. Glasfasernetzen entlang der Siedlungs- und Entwicklungsachsen für
notwenig.
Herr Wilken (SPD) erinnert, dass eine endgültige
Stellungnahme des Kreises zum LEP erst erfolgen könne, wenn die Kommunen
ihrerseits ihre Stellungnahmen abgegeben hätten. Er dankt Herrn Bernstein für
die Klarstellungen zum CDU-Antrag. Anschließend stellt er den ebenfalls als
Tischvorlage verteilten Änderungsantrag seiner Fraktion vor und begründet
diesen.
Antrag SPD-Fraktion:
Änderungsantrag
zu den zentralen Anmerkungen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes
Ziffer 1
neu:
Der
Kreis Segeberg hält die Beibehaltung des Achsenkonzeptes an der A 7 aus den
bisherigen raumordnerischen Grundsätzen für zweckmäßig. Ein Entwicklungsplan
mit einem Zeithorizont bis 2025 muss zusätzliche Entwicklungsräume unter
Berücksichtung der Gemeinden an den BAB 20 und 21 ausweisen. Insbesondere im
Mittelzentrum Segeberg / Wahlstedt, Unterzentrum Bornhöved / Trappenkamp und
den Stadtumlandgemeinden.
Ziffer
2:
Der
letzte Satz„ Deshalb sind auch die Möglichkeiten zur Verbindung
............." ist zu streichen.
Herr Hansen (B90/Die Grünen) moniert zum CDU-Antrag, dass
ein solcher Antrag als Tischvorlage eingebracht wird. Eine inhaltliche
Diskussion zum Antrag sei kaum möglich. Er erinnert, dass das Achsenkonzept
sich auf die bestehende Schienenkonzeption gründe. Durch das Achsenkonzept im
südlichen Schleswig-Holstein solle die Siedlungsentwicklung und die Bündelung
der Verkehrsströme vorwiegend auf die Siedlungsachsen konzentriert werden. Strukturpolitisch
sei der Bau der A20 daher unsinnig. Anschließend geht er in seinen weiteren
Ausführungen näher auf den LEP ein.
Herr Schnabel (FDP) bemängelt die fehlende Aussage des
CDU-Antrages zum demografischen Faktor. Angesichts der prognostizierten
Entwicklungen werde es in vielen Bereichen zum Rückbau von Wohnraum kommen. Er
halte den vorgelegten Antrag der CDU-Fraktion zwar nur für einen ersten
Diskussionsanstoß, plädiert aber trotzdem dafür, den Antrag heute nicht zur
Abstimmung zu stellen, sondern zur näheren Beratung in de Ausschuss für Planung
und Umwelt (PUA) zu verweisen.
Frau Rathje-Hoffmann (CDU), als Vorsitzende des PUA,
begründet ihrerseits nochmals den Antrag ihrer Fraktion und sichert zudem eine
umfangreiche Diskussion zum diesem Thema im nächsten PUA zu. Der Antrag solle
auch den Kommunen als Orientierungshilfe dienen.
Herr Dingeldein (CDU) begründet kurz, warum der Antrag als
Tischvorlage eingebracht wurde. Im Anschluss bemängelt er die Nichteinhaltung
von getroffenen Absprachen zwischen ihm und dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion.
Er betont, dass der Antrag in der Form, wie er vorliege, auch zur Abstimmung
gestellt werden soll.
Im Anschluss erläutert Herr Wilken seine Sicht zu den
Ausführungen von Herrn Dingeldein.
In der weiteren Diskussion bekunden einige Mitglieder der
SPD-Fraktion ihr Missfallen an dem praktizierten Verfahren, dieses Thema heute
am Fachausschuss vorbei zu beschließen.
Herr Schroeder (FDP) stellt den Antrag, beide vorliegenden
Anträge zur weiteren Beratung in den PUA zu verweisen, damit dieser sich in
seiner Sitzung am 19.05.08 mit dem Thema befassen könne.
Zum Abschluss der sich anschließenden Wortbeiträge stellt
der Kreispräsident den Verfahrensantrag von Herrn Schroeder auf Verweisung der
beiden Anträge zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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