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ALLRIS - Auszug

13.03.2008 - 9 Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2008

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landrat erinnert zu Beginn der Debatte an den Anlass für den heutigen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung. Der Landrat weist darauf hin, dass seine Rede zu diesem Thema aufgezeichnet werde. Eine Abschrift seiner Ausführungen könne bei entsprechendem Wunsch zur Verfügung gestellt und der Niederschrift als Anlage beigefügt werden.

Bei den Beratungen der Haushaltssatzung 2006 habe der Kreistag sich auch mit der zusätzlichen Kreisumlage befasst. Nach einer intensiven Debatte habe der Kreistag den Schwellenwert für die zusätzliche Kreisumlage (zKU) abgesenkt. Gegen die darauf hin in der Haushaltssatzung 2006 festgelegten Kreisumlagesätze (allgemeine und zKU) hätten einige Kommunen eine Normenkontrollklage gegen den Kreis angestrengt. Das zuständige Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig habe dem Normenkontrollantrag gegen die Absenkung des Schwellenwertes der zKU aus formalen Gründen stattgegeben, da die damals durchgeführte Anhörung die Absenkung des Schwellenwertes nicht explizit erwähnt habe. Als Konsequenz aus dem Urteil ergebe sich die Situation, dass die Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage (KU) Bestand habe, die Absenkung des Schwellenwertes der zKU hingegen aufgehoben sei. Damit  sei der Kreis hinsichtlich des Schwellenwertes wieder auf den alten Wert 130% zurückgefallen. In seiner Sitzung am 17.01.08 habe der Kreistag daraufhin ein Anhörungsverfahren zur Absenkung des Schwellenwertes der zKU beschlossen, um den Folgen dieses Urteils zu begegnen. Die Anhörung war gestaffelt in die Schwellenwerthöhen 125%, 120%, 115%, 113,2% und 110%. Der Wert 113,2% sei deshalb in die Anhörung aufgenommen worden, weil er dem Betrag entspreche, den der Kreis Segeberg nun zurückzahlen musste; dies sei nur vor dem Hintergrund des Finanzbedarfs erfolgt, der bei der Festsetzung des Schwellenwertes 120%. bis 2008 als notwendig erachtet worden sei, um die finanziellen Belastungen des Kreises zu kompensieren. Inzwischen habe die Anhörung stattgefunden. Die Kommunen Norderstedt, Wittenborn und Wahlstedt hätten zur Anhörung entsprechende Stellungsnahmen abgegeben. Der Kreistag sei daher heute gefordert ein Verfahren unter Abwägung des Finanzbedarfs des Kreises und der Finanzkraft der Gemeinden zu beschließen. In die Abwägung müsste zudem auch eine prognostische Betrachtung des Zahlenmaterials einfließen.

 

Im Weiteren erinnert der Landrat an die Funktion der KU als wesentliches Finanzierungsinstrument des Kreises neben den Kreisschlüsselzuweisungen. Bei der KU handle es sich um eine Finanzleistung der Städte und Gemeinden an den Kreis, die auf der Basis gewisser Finanzkraftkennzahlen der Städte und Gemeinden berechnet werde und die jährlich an den Kreis zu zahlen sei nach dem Hebesatz, den der Kreis dafür festsetze. Die zKU sei hierbei ein Teil des Instruments der KU, die dann erhoben werden könne, wenn besondere Finanzkraftkennzahlen überschritten würden. Ohne zKU würden die Kreise zur Deckung ihres Finanzbedarfs nur den Hebesatz für die allgemeine KU erhöhen, was finanzschwache Kommunen übermäßig belasten würde. Die zKU diene insoweit der Ausgleichsfunktion zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. Die vom Land zugewiesenen Kreisschlüsselzuweisungen nach dem FAG (Finanzausgleichsgesetz) richteten sich zudem nach der Finanzkraft der Städte und Gemeinden eines Kreises. Intension des Gesetzes sei hierbei, dass die Kreise ihren Finanzbedarf über die Einnahmen bei KU und zKU decken. Zur Frage des Umgangs mit dem Finanzierungsinstrument KU und zKU habe das Innenministerium in seinen Haushaltserlassen entsprechende Stellung bezogen. Denn das Innenministerium gehe bei der Bemessung seiner Kreisschlüsselzuweisung davon aus, dass der Kreis seinen Finanzbedarf aus der KU und auch aus der zKU generiere. Im Haushaltserlass für das Jahr 2008 habe das Innenministerium noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, es gehe davon aus, dass die Kreise bei der zKU den Wert von 110% festlegten. Die zKU sei daher kein schikanöses Instrument des Kreises gegenüber seinen Kommunen, sondern ein zur Deckung des Finanzbedarfs des Kreises notwendiges Instrument innerhalb der Gesamtfinanzierungssystematik des FAG.

 

Der Landrat stellt anschließend den Finanzbedarf des Kreises dar. Seit 2003 verzeichne der Kreis defizitäre Haushalte, da der Finanzbedarf die Einnahmeseite übersteige. Das OVG habe den Kreis zwar in seinem Urteil nicht verpflichtet zum Ausgleich des Haushalts sein „Tafelsilber“ zu veräußern, dennoch dürfe der Kreis die KU nicht verantwortungslos erhöhen. Er müsse sich bei der Entscheidung vielmehr einem situationsbezogenen Abwägungsprozess stellen. Seit dem Jahr 2003 könne der Kreis seine Haushalte nicht ausgleichen, da der Finanzbedarf des Kreises höher sei als die Einnahmen, die dem Kreis zur Verfügung stünden. Für die defizitären Haushalte seit 2003 gebe es strukturelle Gründe. In dem Jahr habe der Bund die Grundsicherung, als eigenständige Sozialleistung, für die Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten könnten, eingeführt. Gezahlt würde die Leistung durch die Sozialämter der Kreise und kreisfreien Städte oder durch überregionale Leistungsträger. Der Bund habe von Anfang an für diese Leistung nicht genügend Transfermittel zur Verfügung gestellt, was zu den Defiziten beim Kreis geführt habe. Der Landrat betont, dass die Solidarfinanzierung von Personen im Kreis Segeberg auf der Grundlage von SGB II und SGB X Teil der Ausgleichsfunktion des Kreises sei. Insoweit dürfe auch die zKU zur Finanzierung solcher Defizite, die in Wahrnehmung der Ausgleichsfunktion entstanden seien, herangezogen werden. Die unausgeglichenen Haushalte der Jahre 2004, 2005 und 2006 wirkten noch nach und belasteten den Kreis weiter. Das Haushaltsjahr 2007 habe der Kreis mit einem Defizit von 9,6 Mio. EUR abgeschlossen. Der Kreis habe alles unternommen, um aus eigener Kraft Einnahmen zu generieren, mittlerweile sei aber eine Grenze erreicht, an der der Kreis das bestehende strukturelle Defizit nicht weiter ausgleichen könne. Insoweit bestehe ein Finanzbedarf, der eine Absenkung des Schwellenwertes der zKU rechtfertige.

 

In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Kommunen auf die erfolgte Anhörung empfehle er dem Kreistag heute die Absenkung des Schwellenwertes der zKU auf 115%. Zu den Gründen dieser Empfehlung führt er aus, die Stadt Norderstedt habe, obwohl sie in ihrem Haushalt davon ausgegangen sei, dass die Kreisumlage vom Kreis nicht zurückgezahlt werden müsse und der Schwellenwert der zKU bei. 120%. bestehen bleibe, erhebliche Überschüsse ausweisen und sogar Schulden tilgen können. Der höhere Schwellenwert zu 115%. zu den 120%. werde die Haushaltsplanungen und die Finanzplanung der Stadt Norderstedt nicht aus dem Gleichgewicht bringen. Für die Gemeinde Wittenborn sei der Kreis sogar selbst zuständige Kommunalaufsichtsbehörde und könne somit selbst die Haushaltsstrukturdaten der Gemeinde vergleichen und auch die möglichen Auswirkungen abschätzen. Insgesamt bringe eine Absenkung des Schwellenwertes auf 115% sowohl die Stadt Norderstedt als auch die Gemeinde Wittenborn in keine finanzielle Not. Die Grenze einer Absenkung liege dort, wo durch den Schwellenwert der Kommune jede finanzielle Gestaltungsmöglichkeit genommen werde. Aus der spezifischen Lage heraus habe der Kreis Segeberg einen weiteren Finanzbedarf, der aufgrund der der Systematik der Kreisschlüsselzuweisungen nur über die KU gedeckt werden könne. Da der Ergebnisplan des Kreises mit einem Jahresüberschuss von rd. 823 TEUR abschließe, sei eine Absenkung des Schwellenwertes unter 115%. nicht notwendig. Aus diesen Gründen empfehle er nochmals, wie bereits oben ausgeführt, dem Kreistag eine Absenkung des Schwellenwertes auf 115%.

Der Kreistag dankt dem Landrat für seine Ausführungen.

 

Herr Mohr (CDU) erinnert, dass der Kreistag am 06.12.07 seine Haushaltssatzung für 2008 beschlossen habe. Durch das Urteil des OVG Ende letzten Jahres habe der Kreistag sich seitdem wieder mit der Finanzsituation des Kreises befassen müssen. Das OVG habe zwar festgestellt, dass der § 3 der Haushaltssatzung aus 2006 unwirksam sei, ansonsten den Normenkontrollantrag aber abgelehnt. Durch die fehlende Anhörung zur Absenkung des Schwellenwertes der zKU sei der Kreis nun verpflichtet, die zKU für 2006 und 2007 an die betroffenen Kommunen zurückzuzahlen. Daneben träfen den Kreis auch noch die 500 TEUR Mehrkosten durch die zurückgenommene Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten. Da bereits alle anderen Möglichkeiten zum Ausgleich der Haushaltsdefizite erschöpft seien, komme zur Deckung des Finanzbedarfs des Kreises nur noch die KU und damit auch die zKU in Betracht. Eine Erhöhung des Hebesatzes der allgemeinen KU verbiete sich mit Rücksicht auf die finanzschwachen Kommunen. Eine Absenkung des Schwellenwertes der zKU auf 115%. würde für die Stadt Norderstedt rd. 878 TEUR und für die Gemeinde Wittenborn rd. 19 TEUR an zKU an den Kreis bedeuten. Dies würde auch nicht zur Einschränkung des finanziellen Gestaltungsspielraums der beiden Kommunen führen. Er bittet daher um Zustimmung zur Absenkung des Schwellenwertes auf 115%.

 

Herr Schnabel (FDP) berichtet, dass innerhalb seiner Fraktion ein langer und intensiver Abwägungsprozess unter Einbeziehung des OVG-Urteils und des Haushaltserlasses geführt worden sei. Die Defizite seien dem Kreis in Ausübung seiner gesetzlichen Ausgleichsfunktion entstanden, insoweit halte seine Fraktion die Absenkung auf 115%. für gerechtfertigt, auch weil sie der Gemeinde Wittenborn und der Stadt Norderstedt dadurch genügend eigenen Gestaltungsspiel belasse. Zudem habe der Kreis die Defizite der Jahre 2006 und 2007 als vorzutragene Jahresfehlbeträge in seine Eröffnungsbilanz aufnehmen müssen. Seine Fraktion werde den Vorschlag der Verwaltung auf Absenkung auf 115% mittragen.

 

Herr Säker (SPD) äußert seine Zustimmung zu den Redebeiträgen seiner Vorredner. Zur Stadt Norderstedt erinnert er, dass in der vergangenen Woche der Oberbürgermeister Grote in der Presse über einen ausgeglichenen Haushalt der Stadt informiert habe. Norderstedt habe in seinem Haushalt für 2008 836 TEUR als Ausgabe für die zKU eingeplant. Mit der Erstattung des Kreises an Norderstedt i.H.v. 1,2 Mio. EUR sowie der Zahlung des Betrages von rd. 878 TEUR bei einer Absenkung des Schwellenwertes auf 115% gebe es für Norderstedt genügend eigenen finanziellen Spielraum. Im Verhältnis zwischen der ursprünglich angestrebten Absenkung auf 113,2% führe die nun vorgeschlagene Absenkung auf 115% bei beiden Kommunen sogar noch zu einer Verbesserung der finanziellen Situation, wie die der Drs/2008/011 als Anlage beigefügte Modellrechnung belege. Seine Fraktion werde ebenfalls für eine Absenkung auf 115% stimmen.

 

Herr Schulz (B90/Die Grünen) dankt dem Landrat für die gemachten Ausführungen und gegebenen Erläuterungen. Er schließt sich inhaltlich seinen Vorrednern an und bekräftigt ebenfalls, dass es sich bei der Absenkung des Schwellenwertes der zKU um kein schikanöses Verhalten des Kreises, sondern um eine finanzielle Notwendigkeit zur Deckung des Finanzbedarfs handle. Zudem erinnert er daran, dass die Stadt Norderstedt zurzeit Förderanträge für die Landesgartenschau (Laga) 2011 an den Kreis gestellt habe. Er dankt für die sachlich geführte Debatte und betont, dass seine Fraktion der Absenkung des Schwellenwertes der zKU auf 115% ebenfalls zustimmen werde.

 

Zum Abschluss der Diskussion stellt der Kreispräsident die Beschlussvorlage Drs/2008/011 und die durch die Absenkung des Schwellenwertes der auf 115 v.H. geänderte Haushaltssatzung 2008 mit den geänderten Beträgen zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, den in seiner Sitzung vom 06.12.2007 gefassten Satzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2008 aufzuheben und die als Anlage 1 beigefügte neue Haushaltssatzung 2008 zu erlassen. Hierzu gehören auch der geänderte Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan (Anlage 2) sowie die geänderten Teilpläne 241, 411, 542, 611 und 612 (Anlage 3).

 

Die gegenüber dem Haushaltssatzungsbeschluss vom 06.12.2007 unveränderten und bereits vorgelegten Bestandteile des Haushaltsplanes (alle Teilpläne außer Teilpläne 241, 411, 542, 611 und 612; Stellenplan; Vorbericht; Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen; Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets unter Angabe der den einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen; Wirtschaftspläne der Sondervermögen des Kreises; neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen des Kreises) werden ebenfalls zum Bestandteil dieses neuen Haushaltssatzungsbeschlusses 2008 gemacht.

 

Nach Abwägung der gegenseitigen Interessenlagen von Kreis und kreisangehörigen Gemeinden wird der Schwellenwert für die zusätzliche Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2008 in § 3 der Haushaltssatzung auf 115 v. H. neu festgesetzt.

 

Der Kreistag beschließt:

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2008

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 13. März 2008 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

211.590.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

211.112.440

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

477.860

EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

und

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

210.542.700

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

199.208.500 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

13.675.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

14.988.200

 

EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen auf

 

 

 6.310.300

 

 

EUR

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf


225.000

 

EUR

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

35.000.000

EUR

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

606,15

Stellen

 

§ 3

 

1.

Die Umlagesätze für die allgemeine Kreisumlage werden einheitlich festgesetzt auf

 

36

 

v. H.

 

 

 

 

2.

Die Umlagesätze für die zusätzliche Kreisumlage werden einheitlich festgesetzt auf

 

31

 

v. H.

 

Der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 5 FAG wird auf 115 v.H. festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Kreis erhebt gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein von den Städten und Gemeinden für die von ihm zu erbringenden Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II einen Kostenanteil. Der zu erstattende Kostenanteil wird auf 23 % festgesetzt.

Bei der Festsetzung des Kostenanteils wird die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II und der vom Land gewährte Ausgleichsbetrag für die entstehende Entlastung des Landes jeweils in voller Höhe von den Leistungen nach Abs. 1 abgesetzt. Zur Erstattung ist diejenige Gemeinde verpflichtet, in der die Grundsicherungsempfängerin oder der Grundsicherungsempfänger ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ämter können mit Zustimmung der beteiligten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden die Erstattung übernehmen.
Die Gemeinden leisten zunächst auf den von ihnen zu erbringenden Kostenanteil monatliche Abschlagszahlungen jeweils zum 15. eines Monats, die Abschlagszahlungen und endgültigen Abrechnungen erfolgen zwischen dem Kreis und den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

 

§ 5

 

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 



[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 38                        Ablehnung: 4                        Enthaltung: 2

 

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Anlagen zur Vorlage