Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde I | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Formalien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2.1 | Genehmigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2.2 | Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.08.2022 | SI/991/22 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2.3 | Informationen des Landrates | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2.4 | Berichte/Informationen des Kreispräsidenten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Beratung und/oder Beschlussfassung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.1 | Änderung des Gebietsabtretungsvertrages mit dem Kreis Stormarn für den Rettungsdienst zum 01.01.2023 | DrS/2022/159 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.2 | Offene Ganztagsschule an der Trave-Schule in Bad Segeberg, Einrichtung einer weiteren Betreuungsgruppe | DrS/2022/165 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.3 | Förderung der Erzieherheldenkampagne ab 2023 fortsetzen | DrS/2022/195 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.4 | Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kita-Investitionsförderung mit Kreismitteln (2022 - 2028) | DrS/2022/162 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.5 | Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung der Kunst und Kultur im Kreis Segeberg Hier: Investive Förderung für die Maschineninstandsetzung und -konservierung im Rahmen des Projektes "Museum Wollspinnerei Blunck Bad Segeberg" des Fördervereins Wollspinnerei Blunck e.V. | DrS/2022/145 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.6 | Antrag auf Finanzmittel für das Projekt "Talk About - Sexualität & Gender" von Jungenarbeit Hamburg e. V. an den Berufsbildungszentren im Kreis Segeberg in 2023 | DrS/2022/178 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.6.1 | Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Finanzmittel für das Projekt "Talk About - Sexualität & Gender" | DrS/2022/178-01 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.6.2 | Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Finanzmittel für das Projekt "Talk About - Sexualität & Gender" | DrS/2022/178-02 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.7 | Antrag der CDU-Fraktion zum Revolution Train 2023 | DrS/2022/152 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.8 | Sicherstellung Hausärztliche Versorgung | DrS/2022/089-1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der OVG empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:
Alternative A: Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Tätigkeit Beratungen von Kommunen zur Sicherstellung hausärztlicher Versorgung und Monitoring des Weiterbildungsverbundes sowie Ansprechperson für die Gesundheitskampagne. Los 2 umfasst administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Für das Los 2 ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Für das Los 1 werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 30.000 € + MwSt. zur Verfügung gestellt. Für das Los 2 werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 30.000 € + MwSt. zur Verfügung gestellt.
Alternative B: Die Vergabe erfolgt in einem Los. Dies umfasst Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Hierfür ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 60.000 € + MwSt eingestellt.
Das Vergabeverfahren ist entsprechend durchzuführen. Die Vergabe nach Durchführung des entsprechenden rechtlichen Vergabeverfahrens wird im Rahmen der Hauptsatzung durch den Landrat durchgeführt.
2. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsplätze mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 gefördert. Jede Weiterbildungsstelle wird bis zu maximal 24 Monate in Vollzeit gefördert. Die maximale Fördersumme pro Monat beträgt 3.440 € im Bereich der Inneren Medizin und bis zu 2.460 € pro Monat in der Chirurgie und/oder unmittelbaren Patientenversorgung. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2024: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €) 2025: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €) 2026: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsplätze * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €) 2027: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €)
3. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsärzt*innen mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 für maximal 5 Jahre mit einem Wohnkostenzuschuss von 300 € pro Monat bei Durchführung in Vollzeit gefördert. Diese Förderung wird an eine Teilnahme an dem Weiterbildungsverbund geknüpft. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €) 2024: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €) 2025: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2026: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2027: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2028: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €) 2029: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €)
4. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) soll auch im Jahr 2022 für bis zu zehn NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss gefördert werden. Die Förderung erfolgt gemäß Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz.
5. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa), wird in den Jahren 2023 und 2024 mit einem Arbeitgeberzuschuss von je 1.000 € für je zehn NäPas gefördert. Ein besonderer Fokus der Förderung soll auf den ländlichen Bereich gelegt werden. Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €) 2024: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €)
6. Für Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen in der hausärztlichen Versorgung werden zur Unterstützung der Mobilität in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bis zu maximal 10.000 € pro Jahr bereitgestellt.
7. Die WKS ergänzt die Marketingkampagne um einen weiteren Imagefilm zum Thema „Hausärzte“. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Wirtschaftsplans der WKS.
8. Die Verwaltung berichtet mindestens einmal jährlich zu den Maßnahmen, möglichen Entwicklungen und zum Gesamtprojekt im OVG-Ausschuss.
Die entsprechenden Punkte des Beschlussvorschlages, die Auswirkungen auf den Haushalt 2023ff haben, werden unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten gestellt.
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29.08.2022 - Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.1 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der CDU-Fraktion Ziffer 7 wird aus dem Beschlussvorschlag gestrichen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
Alternative A: Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Tätigkeit Beratungen von Kommunen zur Sicherstellung hausärztlicher Versorgung und Monitoring des Weiterbildungsverbundes sowie Ansprechperson für die Gesundheitskampagne. Los 2 umfasst administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Für das Los 2 ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Für das Los 1 werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 30.000 € + MwSt. zur Verfügung gestellt. Für das Los 2 werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 30.000 € + MwSt. zur Verfügung gestellt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt
Alternative B: Die Vergabe erfolgt in einem Los. Dies umfasst Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Hierfür ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 60.000 € + MwSt eingestellt.
Das Vergabeverfahren ist entsprechend durchzuführen. Die Vergabe nach Durchführung des entsprechenden rechtlichen Vergabeverfahrens wird im Rahmen der Hauptsatzung durch den Landrat durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
Beschlussvorschlag:
Der OVG empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:
Alternative B: Die Vergabe erfolgt in einem Los. Dies umfasst Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Hierfür ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 60.000 € + MwSt eingestellt.
Das Vergabeverfahren ist entsprechend durchzuführen. Die Vergabe nach Durchführung des entsprechenden rechtlichen Vergabeverfahrens wird im Rahmen der Hauptsatzung durch den Landrat durchgeführt.
2. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsplätze mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 gefördert. Jede Weiterbildungsstelle wird bis zu maximal 24 Monate in Vollzeit gefördert. Die maximale Fördersumme pro Monat beträgt 3.440 € im Bereich der Inneren Medizin und bis zu 2.460 € pro Monat in der Chirurgie und/oder unmittelbaren Patientenversorgung. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2024: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €) 2025: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €) 2026: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsplätze * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €) 2027: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €)
3. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsärzt*innen mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 für maximal 5 Jahre mit einem Wohnkostenzuschuss von 300 € pro Monat bei Durchführung in Vollzeit gefördert. Diese Förderung wird an eine Teilnahme an dem Weiterbildungsverbund geknüpft. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €) 2024: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €) 2025: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2026: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2027: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2028: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €) 2029: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €)
4. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) soll auch im Jahr 2022 für bis zu zehn NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss gefördert werden. Die Förderung erfolgt gemäß Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz.
5. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa), wird in den Jahren 2023 und 2024 mit einem Arbeitgeberzuschuss von je 1.000 € für je zehn NäPas gefördert. Ein besonderer Fokus der Förderung soll auf den ländlichen Bereich gelegt werden. Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €) 2024: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €)
6. Für Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen in der hausärztlichen Versorgung werden zur Unterstützung der Mobilität in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bis zu maximal 10.000 € pro Jahr bereitgestellt.
8. Die Verwaltung berichtet mindestens einmal jährlich zu den Maßnahmen, möglichen Entwicklungen und zum Gesamtprojekt im OVG-Ausschuss.
Die entsprechenden Punkte des Beschlussvorschlages, die Auswirkungen auf den Haushalt 2023ff haben, werden unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten gestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
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27.09.2022 - Hauptausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der CDU-Fraktion: Ziffer 7 wird aus dem Beschlussvorschlag gestrichen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Der Vorsitzende lässt über Variante B abstimmen: Alternative B: Die Vergabe erfolgt in einem Los. Dies umfasst Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Hierfür ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 60.000 € + MwSt eingestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschlussvorschlag: Der OVG empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:
Alternative B: Die Vergabe erfolgt in einem Los. Dies umfasst Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Hierfür ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 60.000 € + MwSt eingestellt.
Das Vergabeverfahren ist entsprechend durchzuführen. Die Vergabe nach Durchführung des entsprechenden rechtlichen Vergabeverfahrens wird im Rahmen der Hauptsatzung durch den Landrat durchgeführt.
2. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsplätze mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 gefördert. Jede Weiterbildungsstelle wird bis zu maximal 24 Monate in Vollzeit gefördert. Die maximale Fördersumme pro Monat beträgt 3.440 € im Bereich der Inneren Medizin und bis zu 2.460 € pro Monat in der Chirurgie und/oder unmittelbaren Patientenversorgung. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2024: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €) 2025: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €) 2026: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsplätze * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €) 2027: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €)
3. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsärzt*innen mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 für maximal 5 Jahre mit einem Wohnkostenzuschuss von 300 € pro Monat bei Durchführung in Vollzeit gefördert. Diese Förderung wird an eine Teilnahme an dem Weiterbildungsverbund geknüpft. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €) 2024: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €) 2025: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2026: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2027: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2028: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €) 2029: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €)
4. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) soll auch im Jahr 2022 für bis zu zehn NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss gefördert werden. Die Förderung erfolgt gemäß Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz.
5. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa), wird in den Jahren 2023 und 2024 mit einem Arbeitgeberzuschuss von je 1.000 € für je zehn NäPas gefördert. Ein besonderer Fokus der Förderung soll auf den ländlichen Bereich gelegt werden. Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €) 2024: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €)
6. Für Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen in der hausärztlichen Versorgung werden zur Unterstützung der Mobilität in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bis zu maximal 10.000 € pro Jahr bereitgestellt.
8. Die Verwaltung berichtet mindestens einmal jährlich zu den Maßnahmen, möglichen Entwicklungen und zum Gesamtprojekt im OVG-Ausschuss.
Die entsprechenden Punkte des Beschlussvorschlages, die Auswirkungen auf den Haushalt 2023ff haben, werden unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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29.09.2022 - Kreistag des Kreises Segeberg | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt:
Alternative B: Die Vergabe erfolgt in einem Los. Dies umfasst Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Hierfür ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 60.000 € + MwSt eingestellt.
Das Vergabeverfahren ist entsprechend durchzuführen. Die Vergabe nach Durchführung des entsprechenden rechtlichen Vergabeverfahrens wird im Rahmen der Hauptsatzung durch den Landrat durchgeführt.
2. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsplätze mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 gefördert. Jede Weiterbildungsstelle wird bis zu maximal 24 Monate in Vollzeit gefördert. Die maximale Fördersumme pro Monat beträgt 3.440 € im Bereich der Inneren Medizin und bis zu 2.460 € pro Monat in der Chirurgie und/oder unmittelbaren Patientenversorgung. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2024: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €) 2025: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €) 2026: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsplätze * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €) 2027: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €)
3. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsärzt*innen mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 für maximal 5 Jahre mit einem Wohnkostenzuschuss von 300 € pro Monat bei Durchführung in Vollzeit gefördert. Diese Förderung wird an eine Teilnahme an dem Weiterbildungsverbund geknüpft. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €) 2024: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €) 2025: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2026: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2027: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €) 2028: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €) 2029: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €)
4. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) soll auch im Jahr 2022 für bis zu zehn NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss gefördert werden. Die Förderung erfolgt gemäß Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz.
5. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa), wird in den Jahren 2023 und 2024 mit einem Arbeitgeberzuschuss von je 1.000 € für je zehn NäPas gefördert. Ein besonderer Fokus der Förderung soll auf den ländlichen Bereich gelegt werden. Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €) 2024: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €)
6. Für Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen in der hausärztlichen Versorgung werden zur Unterstützung der Mobilität in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bis zu maximal 10.000 € pro Jahr bereitgestellt.
8. Die Verwaltung berichtet mindestens einmal jährlich zu den Maßnahmen, möglichen Entwicklungen und zum Gesamtprojekt im OVG-Ausschuss.
Die entsprechenden Punkte des Beschlussvorschlages, die Auswirkungen auf den Haushalt 2023ff haben, werden unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 3.9 | Antrag des WZV zur langfristigen Überlassung eines Kreisgrundstücks zum Zwecke einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Damsdorf/Tensfeld | DrS/2022/116-01 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.9.1 | Änderungsantrag der Fraktionen CDU und B'90/Die Grünen zur langfristigen Überlassung eines Kreisgrundstücks zum Zwecke einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Damsdorf/Tensfeld | DrS/2022/116-02 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.10 | Unterstützung der Tafeln im Kreis Segeberg - Fortführung der Förderung | DrS/2022/130-02 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.11 | Antrag der Fraktionen B'90/Die Grünen und CDU zum Klimaschutzkonzept | DrS/2022/202 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.12 | 5. Regionaler Nahverkehrsplan 2022-2026 | DrS/2022/182 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.13 | Neue Buslinie 7753 Bad Segeberg, Bf./ZOB - Südstadt | DrS/2022/185 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.14 | Erweiterung des Förderzentrums "Janusz-Korczak-Schule" in Kaltenkirchen | DrS/2019/197-02 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.15 | Antrag der CDU-Fraktion & der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Reduzierung der Baukosten Neubau Haus A | DrS/2020/208-9 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.15.1 | Änderungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion & Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Reduzierung der Baukosten Neubau Haus A DrS/2020/208-9 | DrS/2020/208-12 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.15.2 | Antrag der WI-SE Fraktion "Fakten zu Einsparungen beim Neubau der Kreisverwaltung" | DrS/2020/208-13 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.16 | Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahlen 2023 | DrS/2022/192 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.17 | Bestellung eines Prüfers | DrS/2022/204 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.18 | Jahresabschluss 2021 des Kreises Segeberg | DrS/2022/206 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Berichte/Informationen I | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.1 | Vorstellung Eckwerte Haushaltsentwurf und Stellenplanentwurf 2023 (mündlicher Bericht) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.2 | Sachstand September 2022 über die Abarbeitung der "Kontroll-Liste" zu den Berichten des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung des Kreises Segeberg für die Jahre 2014/2015 und2018 - 2020 | DrS/2022/205 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5.1 | Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5.2 | Anregungen für die nächste Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde II | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Berichte/Informationen II | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 7.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 7.1.1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geänderter Beschlussvorschlag zur DrS 2022 192 (287 KB) |