Vorlage - DrS/2022/116-02
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Zusammenfassung:
Sachverhalt:
Siehe Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Hauptausschuss/ dem Kreistag zu beschließen:
Dem WZV soll das Grundstück 26/1 Flur 7 Gemarkung Damsdorf langfristig überlassen werden, wenn nach Vorliegen der noch durchzuführenden vergleichenden Kalkulation (LSP-Kalkulation) das Gutachten in der
Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass Damsdorf/Tensfeld der günstigere / besser geeignete Standort für eine Biogasvergärungsanlage darstellt.
Erst danach wird der Landrat beauftragt, mit dem WZV eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Aenderungsantrag B90DieGruenen und CDU-Fraktion_UNK (486 KB) |