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Vorlage - DrS/2022/145  

Betreff: Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung der Kunst und Kultur im Kreis Segeberg
Hier: Investive Förderung für die Maschineninstandsetzung und -konservierung im Rahmen des Projektes "Museum Wollspinnerei Blunck Bad Segeberg" des Fördervereins Wollspinnerei Blunck e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Riebelmann, Elsa
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Riebelmann, Elsa
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
20.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
27.09.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
29.09.2022 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: 30.6.22 Antrag Projektförderung der Maschineninstandsetzung und -sanierung an den Kreis Segeberg  
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsplan Maschinenwiederinbetriebnahme und -restaurierung Stand 26.7.22  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Bemühungen des 2008 gegründeten Fördervereins Wollspinnerei Blunck e.V.

das Ensemble der Wollspinnerei Blunck mit seinen Gebäuden, Maschinen und Anlagen zu erhalten und als lebendiges Museum für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sind bekannt. Erstmals wurde die Idee im Ausschuss am 13.09.2005

präsentiert. Nach positivem Abschluss einer Machbarkeitsstudie 2020 und der derzeitigen Erstellung einer Museumskonzeption ist nun der nächste Schritt, die Maschineninstandsetzung und –konservierung zu vollziehen. Hierfür wird eine investive Förderung beantragt.

 

 

Sachverhalt:

Grundlagen:

Antragsberechtigt für eine investive Förderungen waren bis Ende 2021 nach den „Grundsätzen für die Förderung von Kunst- und Kultur im Kreis Segeberg“ ausschließlich kreisangehörige Kommunen. Mit dem Beschluss im Kreistag vom 02.12.2021 sind nun auch investive Projekte förderfähig, die sich in Trägerschaft von gemeinnützigen Personen befinden und Mittel im Rahmen des Programmes „Denkmalschutzsonderprogramm der BKM“ bewilligt haben.

 

Die förderfähigen Kosten im investiven Bereich betragen max. 1.000.000 EUR. Anträge sind einzureichen bis zum 30.06. eines jeden Jahres, um die Vorbereitung über die politischen Gremien für das kommende Haushaltsjahr gewährleisten zu können.

 

Antrag:

Nachdem im November und Dezember 2021 über eine Änderung der Grundsätze

für Kunst und Kultur beraten wurde und der Kreistag am 02.12.2021 beschlossen

hat, dass zukünftig auch investive Projekte förderfähig sein können, die sich in

der Trägerschaft von gemeinnützigen juristischen Personen (im Sinne des § 52

der AO des Landes Schleswig-Holstein) befinden und denen Mittel im Rahmen

des Programmes „Denkmalschutzsonderprogramm der BKM“ bewilligt wurden,

hat sich der Förderverein Wollspinnerei Blunck e.V. nach Einzelheiten der Fördermöglichkeiten erkundigt. Seinen Antrag (siehe Anhang) hat er fristgerecht eingereicht.

 

Verein:

Im Februar 2008 wurde der Förderverein Wollspinnerei Blunck e. V. gegründet

mit dem Ziel, das gesamte Ensemble der Wollspinnerei Blunck mit seinen Gebäuden, Maschinen und Anlagen als in seiner Struktur einmaliges industriekulturelles Denkmal zu erhalten und als lebendiges Museum für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Seit 2020 ist der Förderverein Eigentümer des gesamten ehemaligen Betriebsgeländes, der Gebäude sowie des gesamten Inventars geworden.

 

 

 

Museumskonzeption:

Im Jahr 2020 wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die neben der Untersuchung des Bestandes und Zustandes der technischen Ausstattung auch ein bauliches und pädagogisches Gutachten sowie umfangreiche Foto-Dokumentationen und Zeichnungen enthält. Der Gutachter Prof. Bernhard Mai kam zu dem Ergebnis, dass die Maschinen, die unter bestimmten Bedingungen wieder in Betrieb genommen werden können, das „Herzstück“ der Ausstellung sind. Sie sollen zeitweise für Vorführzwecke in Betrieb genommen werden, um ein ganz besonderes, möglichst realitätsnahes Museumserlebnis zu schaffen.

Hierzu wird aktuell eine Museumskonzeption erstellt, welche vom Kreis Segeberg i. H. v. 3.000,- EUR gefördert wird (siehe hierzu: DrS/2022/067). Im Antrag wird außerdem darauf hingewiesen, dass darauf basierend Anfang 2023 weitere Förderanträge zur baulichen Finanzierung und Umsetzung der Museumskonzeption zu erwarten sind.

Ziel ist es, nach der notwendigen geplanten Sanierung und anschließenden Ausgestaltung der Räumlichkeiten, möglichst im Frühjahr 2025 das dann neugestaltete Museum zu eröffnen.

 

Investition Maschinen:

In Abstimmung mit der Stiftung Deutscher Denkmalschutz wurde der Auftrag zur Kostenschätzung für eine Maschineninstandsetzung und -sanierung der wesentlichen Maschinen an das „Restaurierungsatelier Pohlmann“ in Potsdam erteilt. Gefördert wurde der Auftrag von der Peter-Fülling-Stiftung. Der Vorabzug der Kostenschätzung zur Wiederinbetriebnahme und Restaurierung vom 24.06.2022 ist in tabellarischer Form liegt der Verwaltung vor.

Die Kostenschätzung kommt auf einen Betrag von rd. 320.000,- EUR (brutto). Hinzu kommen Kosten für die Auftragsplanung, Koordinierung, Objektüberwachtun und Endabnahme i. H. v. ca. 80.000,- EUR (brutto). Somit ergibt sich eine Investitionssumme von etwa 400.000,- EUR.

Der Förderverein Wollspinnerei Blunck e.V. beantragt für die Maschineninstandsetzung und –renovierung eine investive Förderung i. H. v. „nur“ 58.000,- EUR (14,5%), da bereits andere Fördergelder beantragt sind.

 

Dem Förderverein ist bekannt, dass ein Förderbescheid erst nach Beschlussfassung und Genehmigung für den Haushalt 2023 erstellt werden könnte.

 

Nach den og. „Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass der Förderverein Wollspinnerei Blunck e.V. mit einer Fördersumme in Höhe von 58.000,- EUR zur Maschineninstandsetzung und –renovierung unterstützt werden kann.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Für den Antrag des Fördervereins Wollspinnerei Blunck e.V. vom 30.06.2022 zur investiven Förderung der Maschineninstandsetzung und –konservierung wird eine Fördersumme in Höhe von 58.000 EUR, gemäß den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg (max. 20% von 400.000 EUR) beschlossen.

 

Dieser Betrag wird in den Haushalt 2023 eingestellt.

 

Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evtl. Rückforderung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalig 58.000,- EUR, wird im Haushalt 2023 enthalten sein.

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:2521200 Kunst- und Kulturförderung

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 78180 Zuw&Zus f Inv an übrige Ber

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1: 30.6.22 Antrag Projektförderung der Maschineninstandsetzung und -sanierung an den Kreis Segeberg

Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsplan Maschinenwiederinbetriebnahme und –restaurierung Stand 26.07.22

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Anlage 1: 30.6.22 Antrag Projektförderung der Maschineninstandsetzung und -sanierung an den Kreis Segeberg (273 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsplan Maschinenwiederinbetriebnahme und -restaurierung Stand 26.7.22 (191 KB)