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Presse und Bekanntmachungen

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Pressemitteilungen


05.02.2026: Forstgutsbezirk Buchholz in drei Gemeinden eingegliedert

Kreis Segeberg. Der Forstgutsbezirk Buchholz ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aufgelöst und in die Gemeinden Bark, Heidmühlen und Rickling eingegliedert worden. Die Maßnahme dient vor allem der Verwaltungsvereinfachung und der eindeutigen Zuordnung von Zuständigkeiten.

Forstgutsbezirke waren bislang sogenannte gemeindefreie Gebiete, die nicht zu einer Kommune gehörten und von einem/einer Forstgutsvorsteher*in verwaltet wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildete das "Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts" aus dem Jahr 1927. Die jetzige Auflösung des Forstgutsbezirks ist die Folge eines Landtagsbeschlusses, nach dem eine Besserstellung der gemeindefreien Forstgutsbezirke gegenüber anderen Gemeinden im Land ausgeschlossen werden sollte.

In Schleswig-Holstein existierten zuletzt noch zwei Forstgutsbezirke: der Forstgutsbezirk Buchholz im Kreis Segeberg und der Forstgutsbezirk Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg. Der Sachsenwald hatte in den vergangenen Jahren unter anderem durch eine bundesweite Berichterstattung über besondere steuerliche Regelungen Aufmerksamkeit erlangt. Vor diesem Hintergrund entstand auf Landesebene der politische Wille, die verbliebenen Forstgutsbezirke aufzulösen.

Die Auflösung des Forstgutsbezirks Buchholz erfolgte auf freiwilliger Basis und im Einvernehmen mit allen Beteiligten durch Entscheidung der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg. Der Forstgutsbezirk Sachsenwald wurde hingegen durch ein Landesgesetz aufgelöst, da sich dort keine Gemeinde zur Übernahme des Gebiets bereiterklärt hatte.

Landrat Jan Peter Schröder erklärt dazu: "Mit der Eingemeindung des Forstgutsbezirks Buchholz schaffen wir klare kommunale Zuständigkeiten und zeitgemäße Verwaltungsstrukturen. Ich danke den Gemeinden Bark, Heidmühlen und Rickling ausdrücklich für ihre Bereitschaft, dieses Gebiet in ihre Gemeindegrenzen aufzunehmen und Verantwortung zu übernehmen."

"Hier wurde und wird kommunale Selbstverantwortung gelebt", sagt Dr. Sönke Schulz, Staatssekretär im Innenministerium. "Die Kommunen haben den Landtagsbeschluss als Grundsatzentscheidung akzeptiert, zusammengearbeitet und zielgerichtet nach ihren Vorstellungen gehandelt." Das habe Vorbildcharakter.

22.01.2026: KFZ-Zulassungsstelle Norderstedt am 17. Februar geschlossen

Die KFZ-Zulassungsstelle in Norderstedt bleibt wegen einer internen Veranstaltung am Dienstag, 17.02.2026 geschlossen. Die Buchung von Terminen sowie die Abgabe und Abholung von Händlervorgängen ist dann nicht möglich.

Die KFZ-Zulassungsstelle in Bad Segeberg bleibt geöffnet.

12.01.2026: Schulden- und Wohnungsnotlagenberatung: Neue Flyer

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat zum 1. Januar 2026 neue Träger mit der Schuldenberatung sowie der Wohnungsnotlagenberatung beauftragt. Wir informierten Anfang Dezember über die beiden Themen und haben nun die neuen Flyer mit weiteren Informationen und Kontaktmöglichkeiten hinterlegt.

Die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH übernimmt künftig die Schuldenberatung. In der Wohnungsnotlagenberatung werden ab Januar weiterhin die Diakonisches Werk Altholstein GmbH und ebenfalls die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH für das Kreisgebiet tätig. Eine Ausnahme ist der Bereich der Stadt Norderstedt, die sich selbst um die Wohnungsnotlagenberatung kümmert.

Schuldenberatungsstellen für alle

Neu ist, dass nun mehr Menschen von den Beratungen profitieren können, da der berechtige Personenkreis erweitert wurde. Zukünftig ist jede*r Einwohner*in des Kreises Segeberg berechtigt, die Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Eine Kostenübernahme durch den Kreis Segeberg erfolgt dabei neben Personen, die zu Beginn der Beratung Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch erhalten, auch für Personen mit niedrigerem Einkommen. Hier helfen die Beratungsstellen bei der Ermittlung weiter.

Persönliche Lebenskrise, Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit: Die Gründe für eine Verschuldung sind vielfältig. Mitunter ist die betroffene Person dann finanziell nicht mehr in der Lage, fällige Raten pünktlich zu bezahlen. Auch die insgesamt steigenden Kosten in fast allen Lebensbereichen können Menschen in eine finanzielle Notlage bringen.

Die Mitarbeiter*innen der Schuldenberatungsstellen stehen kreisweit für Gespräche und Unterstützung bei drohender oder tatsächlicher Überschuldung zur Verfügung. In der persönlichen Beratung werden individuelle Lösungswege für die bestehenden Probleme aufgezeigt. Darüber hinaus sollen Aufklärungsangebote eine Überschuldung bereits im Vorfeld vermeiden.

Die Standorte der Schuldenberatungsstellen befinden sich in Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Norderstedt. Zusätzlich wird ein mobiler Beratungsbus das Angebot erweitern. Weitergehende Informationen gibt es auf der Internetseite des DRK sowie auf dem Flyer “Das Beratungsangebot der Schuldenberatungsstellen im Kreis Segeberg“.

Schnelle Hilfe bei (drohender) Wohnungslosigkeit

Neben Schulden ist der (drohende) Verlust der eigenen Wohnung oder des Hauses eine besondere Belastung und stellt ebenfalls eine Notlage dar. Gründe können unter anderem eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder andere im Mietverhältnis liegende Schwierigkeiten sein. Von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und Menschen, die keine Wohnung haben, erhalten im Kreis Segeberg in den Beratungsstellen der Wohnungsnotlagenberatung Unterstützung und schnelle Hilfe – insbesondere bei der Wohnungssicherung und -vermittlung.

Beratungsstandorte gibt es in Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Bornhöved, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Wahlstedt. Zusätzlich wird auch hier ein mobiler Beratungsbus das Angebot erweitern. Weitergehende Informationen gibt es beim DRK und der Diakonie Altholstein sowie auf dem Flyer “Das Beratungsangebot der Wohnungsnotlagenberatung im Kreis Segeberg“.


Informationsmaterial

  • Datum: 12.01.2026

    Schuldenberatung im Kreis Segeberg (Flyer)

  • Datum: 12.01.2026

    Wohnungsnotlagenberatung im Kreis Segeberg (Flyer)

Die ursprüngliche Mitteilung ist vom 9. Dezember 2025. In dieser waren die beiden Flyer nur angekündigt.

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Coronavirus-Archiv

Bekanntmachungen


03.02.2026: Geflügelpest: Ostholstein und Teile von Glasau betroffen

  • Datum: 03.02.2026

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 03.02.2026 (Geflügelpest/Sperrzone)

    In einer Legehennenhaltung in der Stadt Eutin im Kreis Ostholstein ist am 01.02.2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Zur Bekämpfung der Tierseuche ist um die Ausbruchsbetriebe eine Sperrzone einzurichten, die jeweils aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km um den jeweiligen Ausbruchsbetrieb herum besteht.

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30.01.2026: Neue Satzungen verschiedener Gewässerpflegeverbände

  • Datum: 30.01.2026

    Satzung des Gewässerpflegeverbandes Krückau-Pinnau 2026 (veröffentlicht am 30.01.2026)

  • Datum: 30.01.2026

    Satzung des Gewässerpflegeverbandes Osterau 2026 (veröffentlicht am 30.01.2026)

28.01.20226: Entgeltordnung für das Parkhaus in Bad Segeberg

  • Datum: 28.01.2026

    Entgeltordnung für das Parkhaus Waldemar-von-Mohl-Str. 6 (veröffentlicht am 28.01.2026)

    Der Kreis Segeberg betreibt das Parkhaus Waldemar-von-Mohl-Str. 6 in 23795 Bad Segeberg in privatrechtlicher Form. Das Parkhaus wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Parkhaus wird von PSG Parkhaus-Service Gesellschaft Greifswald mbH bewirtschaftet. Für die Benutzung des Parkhauses wird ein Benutzungsentgelt erhoben.

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Bekanntmachungen vor 2021


Bekanntmachungen, die vor dem 01.01.2021 veröffentlicht wurden, finden Sie in unserem Archiv.

Ältere Ausschreibungen und Vergaben werden an dieser Stelle nicht aufgehoben.

Archiv für Bekanntmachungen (bis 31.12.2022)

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