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Presse und Bekanntmachungen

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Pressemitteilungen


28.10.2025: Segeberger Pflegetag setzt Zeichen für eine sorgende Gemeinschaft

Kreis Segeberg. Unter dem Motto "Kommunen und Pflege im Dialog – wie können Kommunen Pflege unterstützen und entlasten?" haben sich rund 70 Vertreter*innen aus Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden, Senior*innenbeiräten sowie Betroffene und Angehörigeim Bürgerhaus Henstedt-Ulzburg getroffen. Beim Segeberger Pflegetag 2025 stand der Austausch darüber im Mittelpunkt, wie Pflege vor Ort besser organisiert und unterstützt werden kann. Denn: Pflege findet oft zu Hause statt – und hängt stark von den örtlichen Strukturen ab. Eine "Caring Community", also eine sorgende Gemeinschaft, die Verantwortung teilt, war das Leitmotiv des Tages.

Im Jahr 2040 werden im Kreis Segeberg rund 30 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. "Wenn die aktuellen Bedingungen unverändert blieben und sehr vereinfacht, ohne Berücksichtigung anderer Faktoren, auf 2040 projiziert würden, könnte man grob von 9.650 Pflegebedürftigen ausgehen. Das entspräche einer Zunahme von etwa 27 Prozent gegenüber 2021", sagt Denise Daude, Sozialplanerin beim Kreis Segeberg.

Nach den Begrüßungsworten des zweiten stellvertretenden Kreispräsidenten Dr. Gilbert Sieckmann-Joucken folgte ein besonders eindrucksvoller Programmpunkt:

Kevin Reimers und seine Familie sprachen mit Ines Scharge, Hilfeplanerin Hilfe zur Pflege beim Kreis, über das Leben mit Handicaps in einer ländlichen Kommune. Kevin Reimers schilderte dabei gemeinsam mit seiner Mutter und seiner Schwester die Herausforderungen im Alltag – etwa den Mangel an barrierefreiem Wohnraum und fehlende behindertengerechte Taxis oder die Bedeutung digitaler Vernetzung. Gleichzeitig wurde deutlich, wie stark der Zusammenhalt im Dorf wirken kann – auch wenn ehrenamtliches Engagement vielerorts nachlässt.

Im Forum "Wohnen" stellte Bastian Bech von der Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (KIWA) neue Wohnkonzepte für Menschen mit Unterstützungsbedarf vor. Bürgermeister Ulrich Schulz (Leezen) berichtete aus kommunaler Sicht über Chancen und Hürden beim Bau von Senior*innenwohnanlagen.

Im Forum "Caring Community" diskutierten die Teilnehmer*innen mit Fachleuten, was eine sorgende Kommune braucht und wie Prävention und Pflege besser zusammenspielen können. Dirk Jaetzel, Bürgermeister der Gemeinde Stocksee, stellte das Projekt "Multilokal Stocksee" vor. Der Pflege-Stützpunkt des Kreises Segeberg brachte zudem Erfahrungen zum Thema Nachbarschaftshilfe ein.

Rund um die Foren präsentierten sich zahlreiche Informationsstände: vom Pflege-Stützpunkt im Kreis Segeberg über "Präventive Hausbesuche" in Norderstedt und "BesuchPlus Bornhöved2 bis hin zum Digitalen Pflegebistro "Wir Pflegen e. V.2, den Dorfkümmerer*innen der Akademie für ländliche Räume SH oder den Senior*innen-Assistenzangeboten nach dem Plöner Modell. Auch der Erwachsenensozialdienst des Kreises Segeberg und die Bundesagentur für Arbeit waren mit dabei.

Der Segeberger Pflegetag 2025 machte deutlich: Pflege gelingt am besten, wenn viele zusammenwirken – Kommunen, Pflegekräfte, Angehörige, Ehrenamtliche und Nachbar*innen. 2Nur gemeinsam lässt sich eine tragfähige und menschliche Pflegekultur schaffen", so das Resümee vieler Beteiligter.

"Menschen mit Pflegebedarf benötigen wohnortnahe und verlässliche Unterstützung. Kommunen können dabei viel beitragen – von Begegnungsmöglichkeiten über Nachbarschaftshilfe bis zu barrierefreiem Wohnraum", lautete eine der zentralen Botschaften. "Die Resonanz war durchweg positiv – zahlreiche Teilnehmende sprachen sich bereits für eine Wiederholung des Formats im kommenden Jahr aus", freut sich Anke Carsjens, Mitorganisatorin der Veranstaltung und Projektkoordination präventive Hausbesuche beim Kreis Segeberg.

28.10.2025: Workshop für Ehrenamtliche: "Netzwerke aktiv gestalten"

Kreis Segeberg. Das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt  (BfCV)des Kreises Segeberg veranstaltet am Samstag, 22. November, von 10 bis 15 Uhr in Bad Segeberg einen Workshop mit dem Titel "Netzwerke aktiv gestalten". Vereine, Initiativen und Migrant*innen-Organisationen leisten wertvolle Arbeit – doch oft fehlt es an Kooperationen, Ressourcen und Reichweite für ihre Anliegen. Ein starkes Netzwerk kann dabei helfen, Synergien zu nutzen, gemeinsam mehr zu erreichen und nachhaltige Strukturen aufzubauen. Netzwerkarbeit braucht klare Strategien, Strukturen und Gestaltung.

Der praxisorientierte Workshop richtet sich an ehrenamtlich Engagierte aus dem Kreis Segeberg. Inhaltlich geht es um Beziehungspflege, Methoden für einen strukturierten Netzwerkaufbau und für eine klare Kommunikation, Hinweise zur Bedeutung von Diversität in der Gesellschaft und um die Entwicklung konkreter Handlungsmöglichkeiten. Referent*in ist Soziolog*in und Diversity-Trainer*in Andrea Dallek.

Eine verbindliche Anmeldung ist möglich bis einschließlich Freitag, 7. November, per E-Mail an das BfCV

27.10.2025: Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein aus

Meldung an den Kreis Segeberg

Melden Sie bitte verendete oder sterbende Wildvögel mit Standort und Foto per E-Mail.

Verendetes Hausgeflügel soll weiterhin telefonisch gemeldet werden, auch wenn nur der Verdacht einer Tierseuche besteht.

E-Mail oder Anruf

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

KIEL. Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Am 22. Oktober 2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitere Fälle bei Wildvögeln im Land. Insgesamt sind damit vier Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Bei weiteren im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) positiv voruntersuchten Wildvögeln steht die Bestätigung durch das FLI noch aus. Zudem sind bereits drei Geflügelhaltungen im Land in diesem Herbst von der Geflügelpest betroffen. Auch bundesweit nimmt das Seuchengeschehen deutlich zu: In zahlreichen Bundesländern wurden in den vergangenen Wochen Nachweise des Virus festgestellt – sowohl bei Wildvögeln, darunter Zugvögel wie Kraniche, Gänse und Enten, als auch in Geflügelhaltungen. Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt das Risiko weiterer Einträge des Virus in Hausgeflügelbestände deutlich an.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) setzt daher die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Diese gilt ab dem 25. Oktober 2025. Das Ministerium steht hierzu in engem Austausch mit den Kreisen und dem Bund. "Das aktuelle Geschehen zeigt, wie rasant sich das Virus wieder ausbreiten kann", sagte Staatssekretärin Anne Benett-Sturies. "Jetzt ist höchste Wachsamkeit geboten. Ich appelliere eindringlich an alle Halterinnen und Halter: Schützen Sie Ihre Tiere konsequent durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen."

Maßnahmen sind einzuhalten

Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Desinfektionspflicht: Vor jedem Betreten der Ställe oder sonstigen Standorte sind Hände und Schuhe gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. An allen Eingängen sind geeignete Schuhdesinfektionswannen oder -matten vorzuhalten.
  • Schutzkleidung: In den Haltungen ist ausschließlich betriebseigene Schutzkleidung einschließlich getrenntem Schuhwerk zu tragen; diese ist regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Transport und Reinigung: Transportmittel und Behältnisse, die mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Verbot von Tieraufnahmen: Die Aufnahme von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobilen Handel ist verboten.
  • Registrierungspflicht: Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen.

Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sind zudem aufgefordert, bei erhöhten Tierverlusten oder Krankheitssymptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, sofort eine veterinärmedizinische Untersuchung zu veranlassen, damit das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden kann.

"Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen ist kein Selbstzweck, sondern aktiver Tierschutz", betonte Benett-Sturies. "Nur wenn alle Tierhaltenden jetzt konsequent handeln, können wir größere Ausbrüche verhindern."

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar unter: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest 

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln schwere Erkrankungen und hohe Tierverluste verursachen kann. Schleswig-Holstein ist besonders in den Herbst- und Wintermonaten regelmäßig von einem Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen betroffen. Mit zunehmender Zugaktivität von Wildvögeln wie Kranichen, Gänsen oder Enten steigt das Risiko des Erregereintrags in Haltungen deutlich an.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe| Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev 

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Coronavirus-Archiv

Bekanntmachungen


16.10.2025: Gebühren- und Nutzungssatzung für Gemeinschaftsunterkünfte

  • Datum: 16.10.2025

    Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf (Gebührensatzung, Erhebung von Nutzungsgebühren, veröffentlicht am 16.10.2025)

  • Datum: 16.10.2025

    Nutzung der Gemeinschaftsunterkünfte des Kreises Segeberg (Nutzungssatzung über die Gemeinschaftsunterkunftssatzung, veröffentlicht am 16.10.2025)

04.09.2025: Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren

Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG hat die 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt. Die Erörterung des Planes sowie der gegen den Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen findet am 21.10.2025 statt. Der Termin ist nicht öffentlich.

  • Datum: 04.09.2025

    Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren (Kiesabbau, veröffentlicht am 04.09.2025)

    Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG hat die 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt. Die Erörterung des Planes sowie der gegen den Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen findet am 21.10.2025 statt. Der Termin ist nicht öffentlich.

04.09.2025: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau)

  • Datum: 04.09.2025

    Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH für Werk 10 (Kiesabbau, veröffentlicht am 04.09.2025)

    Die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Verlängerung der naturschutzrechtlichen Genehmigung für den Kiesabbau mit anschließender Teilverfüllung auf den Flurstücken 4, 12, 13, 14, 15, 16, 17/2, 17/3, 19/1, 21/6, 22/1, 23/2, 25/4, 41/20, 43/35, 47/37 und 38/37 der Flur 7 der Gemeinde und Gemarkung Damsdorf sowie Flur 2, Flurstück 62/2 der Gemarkung Tarbek beantragt.

  • Datum: 04.09.2025

    Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH für Werk 20 (Kiesabbau, veröffentlicht am 04.09.2025)

    Die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Verlängerung der naturschutzrechtlichen Genehmigung für den Kiesabbau mit anschließender Teilverfüllung auf den Flurstücken 2/3, 3/2, 7, 76/6 und 79/6 sowie 154 und 155 der Flur 2 der Gemeinde Damsdorf, Gemarkung Tensfeld beantragt.

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Bekanntmachungen vor 2021


Bekanntmachungen, die vor dem 01.01.2021 veröffentlicht wurden, finden Sie in unserem Archiv.

Ältere Ausschreibungen und Vergaben werden an dieser Stelle nicht aufgehoben.

Archiv für Bekanntmachungen (bis 31.12.2020)

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