Bauaufsicht
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18.02.2026: Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen - Neue Telefonzeiten
Kreis Segeberg. Die Bauaufsicht des Kreises passt ihre telefonische Erreichbarkeit an. Ziel ist es, Bauanträge künftig schneller und verlässlicher bearbeiten zu können – und damit Wartezeiten für Bürger*innen zu verkürzen.
Warum diese Änderung notwendig ist
In der Bauaufsicht ist das Arbeitsaufkommen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Gleichzeitig befinden sich mehrere neue Mitarbeiter*innen in der Einarbeitung. Telefonische Unterbrechungen führen dazu, dass komplexe Vorgänge – wie die Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen – immer wieder unterbrochen werden. Das kostet Zeit und verlängert Bearbeitungszeiten.
Was sich konkret ändert
Die telefonische Erreichbarkeit der Bauaufsicht wird daher einheitlich wie folgt geregelt: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Während dieser Zeiten werden eingehende Anrufe persönlich entgegengenommen und Rückrufbitten zeitnah bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet, der über die Telefonzeiten informiert.
Was ausdrücklich gleich bleibt
Persönliche Termine und Kund*innenverkehr sind weiterhin möglich und nicht eingeschränkt. Termine können individuell mit den Sachbearbeitern vereinbart werden – auch für außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung. Die Telefonnummern der Mitarbeiter*innen bleiben unverändert und sind nach Gebieten aufgeteilt, nur mit dem Unterschied, dass nun außerhalb der Telefonzeiten der Anrufbeantworter geschaltet wird.
07.01.2026: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
08.07.2025: Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren der Stadt Bad Bramstedt
Überblick
Die Mitarbeiter*innen der unteren Bauaufsichtsbehörde bearbeiten
- Bauanträge,
- Bauvoranfragen,
- Genehmigungsfreistellungsverfahren,
- Abbruchanzeigen und
- erteilen Auskünfte zur Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Sie überwachen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften und führen gegebenenfalls die dafür erforderlichen Maßnahmen durch.
Die untere Bauaufsichtsbehörde ist ebenfalls für die Abnahme Fliegender Bauten zuständig.
Außerdem wird unter anderem das Baulastenverzeichnis des Kreises Segeberg geführt (Ausnahme: die Stadt Norderstedt führt ein eigenes Verzeichnis). Neben Eintragungen und Löschungen von Baulasten werden auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erteilt.
Wichtige Informationen und Kontakt
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 106 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 156 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 1005 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 75 kB)
Land SH: Bauen - Bauantrag - Formulare/Anträge
Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren nach der Landesbauordnung zum Herunterladen und Ausfüllen
Zur digitalen Bauakte auf dem Bauportal des Kreises
Der Zugriff ist nur mittels einer zuvor vergebenen Kennung möglich. Berechtigte Personen werden vom Fachbereich informiert.
Ansprechpartner*innen
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Bürger*innen-Service
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
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- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen (mit Onlineantrag)
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