Bau- und Umweltverwaltung
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18.02.2026: Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen - Neue Telefonzeiten
Kreis Segeberg. Die Bauaufsicht des Kreises passt ihre telefonische Erreichbarkeit an. Ziel ist es, Bauanträge künftig schneller und verlässlicher bearbeiten zu können – und damit Wartezeiten für Bürger*innen zu verkürzen.
Warum diese Änderung notwendig ist
In der Bauaufsicht ist das Arbeitsaufkommen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Gleichzeitig befinden sich mehrere neue Mitarbeiter*innen in der Einarbeitung. Telefonische Unterbrechungen führen dazu, dass komplexe Vorgänge – wie die Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen – immer wieder unterbrochen werden. Das kostet Zeit und verlängert Bearbeitungszeiten.
Was sich konkret ändert
Die telefonische Erreichbarkeit der Bauaufsicht wird daher einheitlich wie folgt geregelt: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Während dieser Zeiten werden eingehende Anrufe persönlich entgegengenommen und Rückrufbitten zeitnah bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet, der über die Telefonzeiten informiert.
Was ausdrücklich gleich bleibt
Persönliche Termine und Kund*innenverkehr sind weiterhin möglich und nicht eingeschränkt. Termine können individuell mit den Sachbearbeitern vereinbart werden – auch für außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung. Die Telefonnummern der Mitarbeiter*innen bleiben unverändert und sind nach Gebieten aufgeteilt, nur mit dem Unterschied, dass nun außerhalb der Telefonzeiten der Anrufbeantworter geschaltet wird.
07.01.2026: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
08.07.2025: Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren der Stadt Bad Bramstedt
Überblick
Hier wird unter anderem das Baulastenverzeichnis des Kreises Segeberg geführt (Ausnahme: die Stadt Norderstedt führt ein eigenes Verzeichnis). Neben Eintragungen und Löschungen von Baulasten werden auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erteilt.
Auch führt die Bau- und Umweltverwaltung –sofern rechtlich geboten und erforderlich- bauordnungsrechtliche Maßnahmen und Bußgeldverfahren bei Bauordnungswidrigkeiten durch.
Bei Versagungsbescheiden und negativen Vorbescheiden sowie den hieraus resultierenden Widerspruchs- und Klageverfahren, die im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Bauprojekten stehen können, wird ebenfalls die Bau- und Umweltverwaltung verantwortlich tätig.
Wichtige Informationen und Kontakt
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 72 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 41 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 33 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 102 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 33 kB)
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Zu unserem Fachdienst 63.00 gehören das Vorzimmer des Fachbereichs "Umwelt, Planen, Bauen", das Team der Bauverwaltung und das Team der Umweltverwaltung.
Bürger*innen-Service
- Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
- Bekämpfungsmaßnahmen beim Austreten von wassergefährdenden Stoffen
- Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen (mit Onlineantrag)
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Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 106 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 156 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 72 kB)
Bürger*innen-Service
- Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
- Bekämpfungsmaßnahmen beim Austreten von wassergefährdenden Stoffen
- Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen (mit Onlineantrag)
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen (mit Onlineantrag)
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlagen und JGS-Anlagen) anzeigen (mit Onlineantrag)