07.02.2023: Beauftragung der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte
Mit Wirkung ab dem 03.02.2023 gilt die nachstehende Beauftragung der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte mit folgenden Aufgaben in der ambulanten Schlachttier- und Fleischbeschau:
Mit Wirkung ab dem 03.02.2023 gilt die nachstehende Beauftragung der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte mit folgenden Aufgaben in der ambulanten Schlachttier- und Fleischbeschau: