Jagd und Waffen
Letzte Meldung
Wichtige Information: Am Montag,den 27.06.2022, ist die Jagd- und Waffenbehörde von 8.30 bis 16.30 Uhr aufgrund einer internen Veranstaltung nicht erreichbar.
29.03.2022: Hinweis für Jäger*innen: Neue Abgabezeiten für Proben
Kreis Segeberg. Das Veterinäramt teilt mit, dass sich die Abgabezeiten für Trichinenproben und Schweißproben von Schwarzwild geändert haben. Ab sofort können Jäger*innen die Proben im neuen Dienstgebäude des Veterinäramtes in der Rosenstraße 28a in Bad Segeberg zu folgenden Zeiten abgeben: montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr.
Nach dem Umzug an den neuen Standort steht vorübergehend keine Klingel zur Verfügung. Jäger*innen müssen sich daher vor Ort telefonisch unter den Rufnummern 04551-951 9337 oder 04551-951 9292 melden. Ein Hinweis mit den Nummern hängt auch am Haupteingang. Alternativ können die Proben täglich bis 12 Uhr oder nach telefonischer Absprache (04192-2779) im Fleischhygieneamt in Bad Bramstedt (Tegelbarg 19-21) abgegeben werden.
18.03.2022: 3G-Regelung für Besucher*innen entfällt
Kreis Segeberg. Ab Montag, 21. März, entfällt für Besucher*innen der Kreisverwaltung die 3G-Regelung. Masken- und Terminpflicht bleiben aber in allen Gebäuden bestehen.
Weitere Informationen
Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden
Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg
DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)
Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts
Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein
Jagd und Waffen im Überblick
Coronavirus: Aus aktuellem Anlass finden keine offenen Sprechzeiten statt. Nur bei wichtigen Gründen werden im Einzelfall Termine vereinbart.
Durch viele telefonische Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Sie können uns gerne eine E-Mail schicken. Eventuell helfen Ihnen die Informationen zu Zeiten und Erreichbarkeit.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen aktuell nur postalisch möglich ist.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.
Bei der Jagd- und Waffenbehörde können Sie zum Beispiel
- Ihren Jagdschein ausstellen und verlängern lassen,
- als Sportschütz*in oder Jäger*in eine Waffenbesitzkarte beantragen
- oder Eintragungen in Ihre Waffenbesitzkarte vornehmen lassen.
Die Dienstleistungen finden Sie im Bürger*innen-Service.
Die untere Jagdbehörde wird fachlich beraten vom Kreisjägermeister.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 124 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 171 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 81 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 123 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 127 kB)
Ansprechpartner*innen
Waffenbesitzkarte (WBK),
Europäischer Feuerwaffenpass (EFP),
Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe.
A-C
D-E
F
G-H
I-N
O-S
T
U–Z
Kleiner Waffenschein
A–H
I–Z
-
Info und Service
Bürger*innen-Service
- Waffenherstellung - Erlaubnis beantragen
- Waffenschein / Kleiner Waffenschein
- Waffentransport: Erlaubnis
alle 12 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 124 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 171 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 81 kB)
Ansprechpartner*innen
Waffenbesitzkarte (WBK),
Europäischer Feuerwaffenpass (EFP),
Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe.
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Kleiner Waffenschein
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Online-Antrag: Kleiner Waffenschein
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein.
Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein" benötigt.