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05.12.2023: Eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember

"Bitte fahren Sie morgen sehr umsichtig" – eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember im Land

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass es am 6. Dezember 2023 zu einem teils stark eingeschränkten Winterdienst auf den Landes- und Bundesstraßen sowie auf Kreisstraßen im echten Norden kommen kann. Hintergrund hierfür ist der Streikaufruf der Gewerkschaften in den Straßenmeistereien des Landes Schleswig-Holstein am morgigen Nikolaustag.

Der Landesbetrieb hat mit der Gewerkschaft ver.di eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, mit der gewährleistet wird, dass alle Meistereien besetzt sind und der Winterdienst koordiniert werden kann. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ein regulärer Winterdienst dargestellt werden kann. Der LBV.SH bittet daher die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiterhin um besonders vorsichtige und umsichtige Fahrweise, die den weiterhin winterlichen Witterungsbedingungen angepasst ist.

LBV.SH-Direktor Frank Quirmbach betont: "Das Streikrecht ist ein hohes Gut in Deutschland. Der LBV.SH hat volles Verständnis für die Streikenden und wird mit allen morgen zur Verfügung stehenden Kräften die Straßen möglichst schnee- und eisfrei halten. Die Straßenmeistereien werden bezirksübergreifend arbeiten und sich aushelfen, um sicherzustellen, dass Gefahrenstellen weitestmöglich entschärft werden. Aber ganz klar: Es wird Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst und im Winterdienst geben".

Gut zu wissen: Der Ausfall der streikenden Mitarbeitenden in den 22 Straßenmeistereien des Landes wird so gut wie möglich mit einer der vorhandenen Fremdfirmen kompensiert. Dies wird jedoch je nach Witterungslage nicht in allen Bereichen in vollem Umfang gelingen. Aufgrund der Witterung ist insbesondere in den Morgenstunden auch Glätte auf den Fahrbahnen nicht auszuschließen. Verkehrsteilnehmende sollten daher in besonderem Maße darauf achten, an die jeweilige Straßensituation angepasst zu fahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Wie ist der reguläre Winterdienst organisiert? Außerhalb von Streikzeiten

Der Straßenwinterdienst des LBV.SH ist so abgestimmt, dass für alle für den überörtlichen Verkehr wichtigen Straßen bei Bedarf die Einsatzrufbereitschaft um 3.00 Uhr beginnt und um 22.00 Uhr endet. Für extreme Witterungsverhältnisse ist sichergestellt, dass die verwaltungsseitig vorgehaltenen Schneefräsen und –schleudern und zusätzlich geeignete Räumfahrzeuge (unter anderem Radlader) von Baufirmen kurzfristig eingesetzt werden können. Für den reibungslosen Ablauf des Straßenwinterdienstes trifft der LBV.SH rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen. Dazu gehören im Wesentlichen:

Die Überprüfung der Räum- und Streufahrzeuge sowie der gesamten Winterdienstgeräte auf Betriebsfähigkeit. Dabei wird besonderer Wert auf die Überprüfung der Dosiereinrichtungen der Streugeräte gelegt.

Die Bevorratung von auftauenden Stoffen in den 28 Streugutlagerstätten mit einer Kapazität von rund 30.000 Tonnen Streusalz (rund 2,6 Millionen Euro). Die Überprüfung der Glättemeldeanlagen. Die rechtzeitige Wartung der Taumittelsprühanlage auf der "Haselholmer Talbrücke" im Zuge der B 76 (Umgehung Schleswig). Die Optimierung der Streu- und Räumpläne sowie der Abschluss oder die Erneuerung von Verträgen für den Einsatz von Unternehmerfahrzeugen.

Aufstellung der Bereitschaftspläne für das eigene Personal

Die Durchführung des Straßenwinterdienstes wird von 22 Straßenmeistereien (SM) wahrgenommen. Insgesamt stehen der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein im Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst 503 Straßenwärterinnen/Straßenwärter und Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer zur Verfügung.

Für die Durchführung des Winterdienstes stehen außerdem 255 LKW privater Unternehmen unter Vertrag. Die Fahrzeuge der Unternehmerinnen und Unternehmer sind im Einsatzfall mit Anbau- und Aufsatzgeräte des LBV.SH ausgestattet. Sämtliche im Winterdienst eingesetzte Fahrzeuge sind mit Funk ausgerüstet.

Der jährliche Salzverbrauch ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Er liegt in den letzten fünf Jahren im Mittel bei 26.470 Tonnen. Im Zeitraum der letzten 30 Jahre betrug der Salzverbrauch im Minimum 9.940  Tonnen (im vergangenen Winter 2019/2020) und im Maximum 84.000  Tonnen (Winter 2009/2010).

Im LBV.SH wird der Winterdienst auf Basis umfangreichen Fachwissens und des aktuellen Standes der Technik durchgeführt. Dabei wird stets versucht den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes zu finden. Bei der Glättebekämpfung mit Feuchtsalz wird deshalb – insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz - nach dem Grundsatz verfahren: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Trotz aller Bemühungen und Aufwendungen kann der Winterdienst nicht immer und überall gleichzeitig gewährleistet sein. Deshalb sollten die Verkehrsteilnehmenden ihr Fahrverhalten den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen.

Alle Informationen zum Winterdienst finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/winterdienst.

31.08.2023: i-Kfz 4 benötigt noch Zeit

Kreis Segeberg. Die Zulassungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein nutzen bislang für die Stufen 1-3 einen in Schleswig-Holstein entwickelten Dienst. Mit Blick auf Stufe 4 hat das Verkehrsministerium des Landes Schleswig-Holstein zusammen mit dem IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) entschieden, den durch das Land Baden-Württemberg zur Nachnutzung angebotenen Dienst zu nutzen. Diese Nachnutzung erfolgt im OZG-Kontext (Online-Zugangsgesetz) und im Rahmen der bundesweit gewünschten Nachnutzungsstrategie "EfA" (Einer für Alle). Mit dieser Strategie sollen Online-Dienste im OZG-Kontext möglichst bundesweit einheitlich entwickelt und allen Behörden angeboten werden. Es soll somit vermieden werden, dass im föderalen System jede zuständige Behörde für sich Dienste entwickeln muss. Den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen können somit weitestgehend einheitliche Dienste, unabhängig vom Wohnort, angeboten werden.

Der ITV.SH übernimmt für die Kommunen in Schleswig-Holstein die zentrale Projektkoordination.

Zur Umsetzung sind verschiedene Einzelschritte erforderlich, die wie folgt skizziert werden:

1. Klarstellung der rechtlichen Grundlagen

Grundlage für die i-Kfz-Dienste ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

2. Entwicklung des eigentlichen Online-Dienstes

Der Dienst wurde in Baden-Württemberg entwickelt und steht seit Kurzem zur Nachnutzung bereit. Bei der Entwicklung haben sich Verzögerungen ergeben - unter anderem aufgrund fehlender Klarheit über die Detailregelungen in der FZV. Zudem musste der Dienst so entwickelt werden, dass eine bundesweite Nachnutzung mit verschiedenen Fachverfahren möglich ist.   

3. Anbindung des Online-Dienstes an die Verfahren der Zulassungsstellen

Der in Baden-Württemberg entwickelte Dienst muss in die Systeme der Kreise und kreisfreien Städte integriert werden. Dies umfasst unter anderem die Anbindung an die Fachverfahren der Zulassungsstellen sowie die Einbettung in die jeweiligen Infrastrukturen. Die Fachverfahren müssen ihrerseits technisch auf die Anforderungen der Stufe 4 angepasst werden, was noch nicht in allen Fachverfahren gelungen ist. Nach letztem Informationsstand sollen die Fachverfahren Ende August weitestgehend vorbereitet sein. Anschließend ist die Anbindung an die Bezahlfunktion (ePayBL-ePayment) erforderlich. 

4. Anbindung in das "Gesamtsystem"

Nach Integration in die Systeme der Zulassungsstellen ist die Anbindung an das zentrale Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erforderlich. Das KBA, bei dem alle Vorgänge aus dem gesamten Bundesgebiet zusammenlaufen (unter anderem zentrales Fahrzeugregister), hat hierzu umfangreiche Sicherheitsanforderungen festgelegt.

5. Tests / Qualitätssicherung

Bevor die Dienste in den Echtbetrieb übergehen, müssen umfangreiche Tests erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und die IT-Sicherheit gewährleistet ist. Da personenbezogene Daten verarbeitet werden, liegt hier ein besonderer Fokus. Die Dienste werden erst freigegeben, wenn ein fehlerfreier Betrieb aller zusammenspielenden Komponenten gewährleistet werden kann. Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen ist dem KBA nachzuweisen.

Aktueller Umsetzungsstand und weiteres Vorgehen

Keine Zulassungsbehörde in Schleswig-Holstein wird zum 1. September 2023 mit dem Online-Dienst aus Baden-Württemberg der i-Kfz-Stufe 4 angebunden sein. Aufgrund der vielschichtigen Abhängigkeiten in der Umsetzung sind Prognosen zur Bereitsstellung des Dienstes nur bedingt möglich.

Erwähnenswert ist, dass die vierte i-Kfz-Stufe verschiedene Dienste vorsieht, unter anderem:

  • Angebot der Leistungen zusätzlich auch für juristische Personen.
  • Erleichterung der Zugangsvoraussetzungen für natürliche und juristische Personen.
  • Sofortiges Losfahren über vorläufigen Zulassungsnachweis.
  • Großkundenschnittstelle für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr.

Die Zulassungsstellen arbeiten mit Hochdruck an den Komponenten, die sie selbst beeinflussen können, um schnellstmöglich die vorgesehenen Leistungen anbieten zu können.

Übrigens: Aktuelle Informationen zur neuen Großkundenschnittstelle kann nur das Kraftfahrtbundesamt erteilen.

31.07.2023: "Schluss mit FAXen!": Abschied von veralteter Technik

Kreis Segeberg. "Schluss mit FAXen!": Jahrzehntelang war das Fax einer der meist genutzten Kommunikationskanäle. Mittlerweile gibt es aber neuere und vor allem sicherere Technologien, die zum Versenden von Nachrichten genutzt werden können. Zum 31. Dezember 2023 schaltet die Kreisverwaltung die Faxkommunikation daher ab.

"Ein Großteil der Telefonanschlüsse in Deutschland ist auf Internettechnologie umgestellt. Durch den Weg über das Internet sind die sensiblen Daten unserer Kund*innen nicht ausreichend geschützt. Informationen können ,unterwegs‘ abgegriffen, verändert oder gelöscht werden. Daher ist es notwendig, hier neue Wege einzuschlagen", sagt Kreis-IT-Chef Dennis Stelling.

Früher habe es eine direkte Verbindung der Faxgeräte über die Telefonleitungen gegeben und die Faxe wurden sicher und zuverlässig mittels Tonwahlverfahren übertragen. "Das Fax wird heute aber über das Internet übermittelt. Die Töne des Faxes müssen nun in Datenpakete umgewandelt werden. Dabei kann es zu Übertragungsfehlern kommen. Dies kann dazu führen, dass Teile oder ganze Seiten des Faxes nicht übertragen werden oder das Fax gar nicht empfangen wird."

Der Faxversand innerhalb der Verwaltung hat in den vergangenen Jahren stetig abgenommen. Auch Bürger*innen machen immer seltener Gebrauch dieser veralteten Technik. "Wir haben grundsätzlich keine analogen Faxgeräte mehr im Einsatz, aber unsere Druck- und Kopiersysteme können aktuell noch Faxe versenden", so Stelling. Er geht allerdings davon aus, dass neuere Geräte diese Funktion in Zukunft nicht mehr haben werden.

Also wie bleibt der Kreis nach der Umstellung erreichbar? "Natürlich wie bisher über Telefon, Brief und E-Mail", sagt Stelling. Zudem gibt es auf der Internetseite datensichere Kontaktformulare und Online-Dienste für verschiedene Bürger*innen-Anliegen. Auch über DE-Mail ist der Kreis zu erreichen. Dabei handelt es sich um ein auf E-Mail-Technik beruhendes, hiervon aber technisch getrenntes Kommunikationsmittel zur sicheren und vertraulichen Kommunikation im Internet. Nur Nutzer*innen mit einer überprüften Identität können DE-Mails versenden und empfangen. 

Für die Kommunikation mit Gerichten nutzt der Kreis bereits jetzt das beBPo – eine gesicherte und gerichtsfeste Zustellung von Nachrichten über das "besondere elektronische Behördenpostfach".

Andere Behörden erreichen den Kreis sicher über ein geschlossenes Behördennetz. Die Kommunikation erfolgt hierbei in der Regel komplett intern und nicht über das öffentliche Internet.

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Führerscheine: Für einen Besuch der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Segeberg vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter +49 4551 951-9597 oder per E-Mail.

Zur Fahrerlaubnisbehörde

Termine und Wartezeiten

Die Terminvergabe wird beibehalten, um auf kurzfristige krankheitsbedingte Personalausfälle unserer Mitarbeiter*innen reagieren zu können.

Unverhältnismäßig lange Wartezeiten oder ein Abweisen von Kund*innen, falls eine Bearbeitung am gleichen Tag nicht gewährleistet werden kann, sollen vermieden werden. Die Zahl der täglichen Termine wurde erhöht. Dadurch kann es trotz Terminvereinbarung vereinzelt zu Wartezeiten kommen!

Neue Termine werden Montag bis Freitag zwischen 12.00 bis 12.30 Uhr und gegen 19.00 Uhr freigegeben.

Termin machen...

... denn ohne Termin können wir Ihnen leider nicht helfen. 

Bitte lesen Sie sich die folgenden Abschnitte gut durch, bevor Sie einen Termin online mit uns verabreden. Die Terminbuchung gilt für Leistungen der KFZ-Zulassungsbehörde.

Für einen Besuch der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Segeberg vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter +49 4551 951-9597 oder per E-Mail: fahrerlaubnis@segeberg.de.

Die Zahl der verfügbaren Termine ist begrenzt. Neue Termine für die folgenden drei Öffnungstage werden Montag bis Freitag zwischen 12.00 bis 12.30 Uhr und weitere automatisiert gegen 19 Uhr freigegeben. Kurzfristig können weitere Termine für den aktuellen Tag frei werden. Eine Terminvergabe ist bis zu maximal drei Wochen im Voraus möglich.

Nach der Reservierung erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie den  Termin bestätigen müssen. Kunden ohne Terminbestätigung müssen leider abgewiesen werden. Prüfen Sie gegebenenfalls Ihren SPAM-Ordner, falls Sie keine Terminbestätigung in Ihrem Postfach sehen.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte ab, um anderen Kunden die Möglichkeit zu geben, einen Termin zu buchen.

Einen Termin in den Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt müssen sie online mit uns vereinbaren

TERMINBUCHUNG

Es ist manchmal schwierig, einen Termin zu buchen. Trotzdem möchten wir Sie bitten, von Anfragen per Mail oder Telefon abzusehen. Um so viele Termine wie möglich zu vergeben und zu bearbeiten, ist die telefonische Erreichbarkeit während der Terminzeiten eingeschränkt.

Es können leider nicht immer so viele Termine angeboten werden, wie nachgefragt werden. Nutzen Sie daher auch das Angebot der Antragsbearbeitung per Post oder die Antragstellung über gewerbliche Zulassungsdienste. Mehr Informationen finden Sie unter den Fragen und Antworten weiter unten auf dieser Seite.

Bitte planen Sie für Ihren Besuch in der KFZ-Zulassungsstelle in Bad Segeberg genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Besucher*innenparkplätze.

Wichtige Besuchsregeln

Bitte buchen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin. Beachten Sie die Hinweise unter "Termin machen...".
Erscheinen Sie frühestens 5 Minuten vor der auf Ihrer Terminbestätigung angegebenen Zeit, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung wird empfohlen. Ein 3G-Nachweis ist nicht erforderlich.

Bitte planen Sie für Ihren Besuch in der KFZ-Zulassungsstelle in Bad Segeberg genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Besucher*innenparkplätze.

Falls Sie sich mit einer Beschwerde an uns wenden wollen, können Sie eine Mail an folgende Adresse schicken:

Wichtige Dokumente und Formulare

  • Datum: 10.01.2022

    Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer, Formular)

  • Datum: 28.01.2022

    Zulassung von Fahrzeugen (Merkblatt)


alle 20 Dokumente anzeigen

Gebührenänderung ab 01.09.2023

Zulassungsvorgang

geänderte

Gebühren-Nr.

GebOSt

bis 31.8.2023*

ab 1.9.2023*

Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

224.1

7,80 €

16,50 €

Neuzulassung

221.1

27,60 €

30,60 €

Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.1

30,20 €

33,20 €

Wiederzulassung ohne Halterwechsel

+ auf das bei der Abmeldung reservierte Verbleibskennzeichen

221.6

12,50 €

23,90 €

Umschreibung ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.2

28,20 €

28,30 €

Umschreibung mit Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.2

30,20 €

30,30 €

Umschreibung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

221.9

17,60 €

24,50 €

Umschreibung mit Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

221.9

19,90 €

26,80 €

Umschreibung innerhalb des Kreises Segeberg

+ gleiches Kennzeichen

221.8

19,90 €

27,40 €

Umschreibung innerhalb des Kreises Segeberg

+ neues Kennzeichen

221.10

30,20 €

29,40 €

Umkennzeichnung ohne Halterwechsel

221.1

28,20 €

31,20 €

Tageszulassung (Neu ab 1.9.2023)

221.1.2

-

47,10 €

*Die Beträge beinhalten die KBA-Gebühren und die Gebühren für Klebesiegel. Weitere Gebühren (zum Beispiel für die Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, Wunschkennzeichen unter anderem) sind nicht berücksichtigt und werden zusätzlich berechnet.

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Darin werden die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt. Die durch den Neuerlass der FZV einhergehende Gebührenerhöhung für Zulassungen liegt nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsbehörden, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe.

KFZ-Außerbetriebsetzung online beantragen

Die Gebühr für die Online-Außerbetriebsetzung sinkt zum 01.09.2023.

Zum 01.09.2023 sinken die Gebühren für online beantragte Vorgänge.

Die Gebühr für eine online beantragte Außerbetriebsetzung beträgt ab 01.09.2023 nur noch etwa 4,00 Euro.

Um so bald wie möglich alle rechtlich zulässigen Vorgänge (zum Beispiel Anschriftenänderungen, Zulassungen für natürliche und juristische Personen) online anbieten zu können, werden sich die Zulassungsbehörden in Schleswig-Holstein einem neuen Online-Portal anschließen. Bis die letzten Tests auf Landesebene abgeschlossen sind, steht für die Beantragung von Onlinevorgängen zunächst weiterhin das Onlineportal des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung.

Fahrzeuge, die im Kreis Segeberg zugelassen sind und nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können über das Online-Portal außer Betrieb gesetzt werden. Welche weiteren Voraussetzungen für die Online-Außerbetriebsetzung erfüllt sein müssen, ist auf dem Online Portal beschrieben.

Achtung: Das Kennzeichen kann über das Onlineportal NICHT als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden und steht nach der Außerbetriebsetzung nicht sofort für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges zur Verfügung.

Wunschkennzeichen

Sie haben die Möglichkeit, bei uns ein Kennzeichen online zu reservieren.

Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens fällt eine Gebühr in Höhe von 12,80 EUR an, die erst bei der Zulassung des Fahrzeuges - nicht vorher - zu zahlen ist.

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht nicht. Bitte lassen Sie sich die Kennzeichen erst nach Beantragung der Zulassung beziehungsweise Umschreibung anfertigen.

Damit der Zulassung mit Ihrem Wunschkennzeichen nichts im Wege steht,beachten Sie bitte unbedingt die aufgeführten Hinweise zur Reservierung und Zuteilung von Kennzeichen.


Wichtige Hinweise zu Gebühren, Größe und mehr...

Dauer der Reservierung

Das Kennzeichen bleibt 28 Tage für Sie reserviert. Die Reservierung erlischt automatisch nach Ablauf dieser Frist. Sie haben die Möglichkeit, die Dauer der Reservierung telefonisch bei der Zulassungsbehörde bis auf 6 Monate zu verlängern.

Gebühren

Die Gebühr für die Reservierung beträgt 12,80 Euro und ist bei der Zuteilung des Kennzeichens zu entrichten. Sie setzt sich zusammen aus 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Vorwegreservierung) und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Größe der Kennzeichen

Beachten Sie bitte, dass die Größe des Kennzeichens von der Anzahl der Buchstaben und Zahlen abhängig ist. Für PKW, LKW und Anhänger stehen 5- bis 8-stellige Buchstaben-/ Zahlenkombinationen zur Verfügung. Für Krafträder stehen 5- bis 7-stellige Buchstaben-/Zahlenkombinationen zur Verfügung.

Kraftradkennzeichen können für Krafträder und Leichtkrafträder ausgegeben werden.

Saison-, Oldtimerkennzeichen (H) und Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (E)

Beachten Sie bitte auch, dass die Merkmale für Oldtimerkennzeichen (H) oder die mögliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (E) und auch die Angabe eines Saisonzeitraumes jeweils eine Stelle auf dem Kennzeichen einnehmen und dadurch die Kennzeichengröße und mögliche Zahlen- und Buchstabenkombinationen beeinflussen. Mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig, d.h. z.B. SE A1000 + Saisonzeitraum oder Merkmal „H“ oder „E“ = zulässig (acht Stellen) jedoch SE AA 1000 + Saisonzeitraum oder Merkmal „H“ oder „E“ = unzulässig (acht Stellen überschritten).

Wechselkennzeichen

Seit 01.07.2012 ist in Deutschland die Zuteilung eines Wechsenkennzeichens möglich.

Kurze Kombinationen

1 Buchstabe mit 1 Zahl sind nur für KFZ mit beschränkter (bauartbedingter) Fläche für die Anbringung des Kennzeichens bestimmt.

Ausschluss von Reservierungen

Umlaute sowie Kombinationen wie HJ, KZ, NS, SA, SS, D sind nicht zulässig.

Angebote gewerblicher Anbieter

Beachten Sie, dass die Reservierung von Kennzeichen auch über gewerbliche Internetseiten angeboten wird. Auf die Angebote dieser Internetseiten hat der Kreis Segeberg keinen Einfluss. Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, ob dort zusätzliche Kosten für Dienstleistungen entstehen.

Nützliche Formulare

Fragen und Antworten

Uns erreichen derzeit täglich eine Vielzahl an E-Mails und Anrufen zu sich wiederholenden Fragen. Bevor Sie uns kontaktieren, lesen Sie sich bitte die gesammelten Fragen und Antworten durch. Vielen Dank!

Die telefonische Erreichbarkeit ist während der Terminbearbeitungszeiten stark eingeschränkt. Bitte stellen Sie Anfragen vorrangig per E-Mail oder Fax.

Wichtige Dokumente und Formulare

  • Datum: 10.01.2022

    Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer, Formular)

  • Datum: 28.01.2022

    Zulassung von Fahrzeugen (Merkblatt)


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Was kann ich auf dem Postweg erledigen?

Senden Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem entsprechenden Antrag ausschließlich an:

Kreis Segeberg, KFZ-Zulassungsstelle, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg (gilt auch für Norderstedt).

Gibt es noch einen anderen Weg?

Sie können einen gewerblichen Zulassungsdienst beauftragen.

Diese Firmen geben die Anträge gesammelt ab. Der Kontakt wird damit so gering wie möglich gehalten.

In der Regel erhalten diese Dienstleister die Anträge innerhalb von 1 - 3 Tagen zurück.

Allerdings kostet dieser Service Geld.

Gibt es Ausnahmen?

Wenn Sie in der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten, werden wir Ihre Nachweise prüfen und Ihnen einen Termin zuteilen. Zur kritischen Infrastruktur gehören unter anderem die Bereiche Gesundheit, Transport, Verkehr und Abfallentsorgung. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Landesverordnung.

Die Dringlichkeit muss begründet und nachgewiesen werden. Eine Entscheidung erfolgt im Einzelfall. Welche Angaben der Antrag enthalten muss, was als Nachweis der Dringlichkeit beizufügen ist und wie der Antrag gestellt werden kann, lesen Sie in den hier abgelegten Hinweisen zur Begründung der Dringlichkeit.

Anträge für Kunden, die Ihren Wohn- oder Firmensitz nicht im Kreis Segeberg haben, werden nicht bearbeitet.

Was kann ich in besonders dringenden Fällen tun?

Für besonders dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten können zusätzliche Termine beantragt werden. Die Dringlichkeit muss begründet und nachgewiesen werden. Eine Entscheidung erfolgt im Einzelfall.

Sie müssen Ihren Wohn- oder Firmensitz im Kreis Segeberg haben.

Weitere Voraussetzungen sind:

Uns ist bewusst, dass jede Zulassung als dringend angesehen wird. In der aktuellen Situation können in den Zulassungsbehörden allein aus dem Grund der Kontaktbeschränkung auf 2 Personen, die auch in Verwaltungsgebäuden gilt, und der Personalsituation nicht alle Anträge angenommen, geprüft und bearbeitet werden.

Aktuell nehmen die Beantwortung telefonischer Anfragen und E-Mails sowie die organisatorische Anpassung der Arbeitsabläufe an die sich ständig verändernden Vorgaben zum Teil mehr Zeit in Anspruch, als die Bearbeitung der Zulassungsanträge selbst.

Für besonders dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten werden wir eine begrenzte Zahl zusätzlicher Termine vorhalten.

Die Vergabe erfolgt nach Prüfung der Dringlichkeit.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Nachweise bei, Eingänge ohne Nachweis werden nicht bearbeitet.

Dringende Fälle sind zum Beispiel:

Zulassungen für Branchen der

  • Grundversorgung,
  • Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens,
  • öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • zum Beispiel Speditionen für den Transport von Waren der Grundversorgung,
  • Zulassungen für Landwirte,
  • Zulassungen für Privatpersonen, die in den genannten Branchen arbeiten, das Fahrzeug benötigen, um zur Arbeit fahren zu können und keine Alternative haben, Ihren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Fügen Sie Ihrem Antrag bitte bei:

  • eine Kopie Ihres Personalausweises,
  • eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des zuzulassenden Fahrzeuges,
  • einen Nachweis über die Begründung der Dringlichkeit.

Als Nachweise der Dringlichkeit übersenden Sie zum Beispiel:

  • Dienstausweis (zum Beispiel Polizei und Feuerwehr),
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Beschäftigung in einer der aufgeführten Branchen,
  • bei Landwirtschaft eine Bestätigung, zum Beispiel der Berufsgenossenschaft, als Nachweis für die landwirtschaftliche Tätigkeit,
  • einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung, aus der die Tätigkeit des Betriebes hervorgeht.

Die Anträge richten Sie bitte per E-Mail an:

Bad Segeberg: zulassung@segeberg.de

Norderstedt: norderstedt-zulassung@segeberg.de

Anträge ohne die aufgeführten Nachweise und die Begründung der Dringlichkeit werden nicht bearbeitet oder sie werden abgelehnt!

Wir bitten um Verständnis.

Infos für KFZ-Zulassungsdienste und Händler*innen

Die KFZ-Zulassungsdienste und KFZ-Händler haben die Möglichkeit Ihre Anträge OHNE TERMIN gesammelt bis 9.00 Uhr am Informationsschalter abzugeben. Die Abholung erfolgt nach Anruf oder Absprache (in der Regel am Folgetag oder später, je nach Antragsaufkommen und Abgabereihenfolge).

Weitere Fragen und Antworten

Warum ist eine Online-Terminvereinbarung überhaupt erforderlich?

Nach dem Wegfall der Corona-Auflagen konnte die Anzahl der Termine deutlich erhöht werden. Die Terminvergabe hat sich in der Praxis weitestgehend bewährt. Termine können in der Regel kurzfristig für die nächsten Tage gebucht werden. Lange Wartezeiten werden vermieden. Daher wird die Terminvergabe zunächst beibehalten. 


Warum ist die KFZ-Zulassungsstelle telefonisch nicht erreichbar?

Um möglichst viele Termine anbieten und bearbeiten zu können, sind die Bearbeitungszeiten für die Vorgänge zeitlich eng geregelt. Um diese Zeitvorgaben einzuhalten, können Telefonanrufe von den Mitarbeitern nur begrenzt angenommen werden.


Ich möchte einen Online-Termin buchen, aber es werden keine Termine angezeigt! / Ich versuche seit Tagen einen Termin zu vereinbaren aber es sind nie Termine frei! / Die Online-Terminvergabe funktioniert nicht!

Die Anzahl der Termine ist beschränkt. Werden keine Termine angezeigt, sind alle derzeit verfügbaren Termine bereits vergeben.

Neue Termine werden täglich gegen 12.00 Uhr für die nächsten 3 Öffnungstage und weitere um 19.00 Uhr freigegeben. Abhängig von der Personalstärke werden morgens oder im Laufe des Tages zusätzliche Termine für den aktuellen Tag freigegeben.

Sollten Sie trotzdem keinen Termin buchen können, besteht die Möglichkeit, einen gewerblichen, kostenpflichtigen KFZ-Zulassungsdienst mit Ihrem Anliegen zu beauftragen, der sich gegen Entgelt um die Abwicklung Ihres Vorganges bei der KFZ-Zulassungsstelle kümmert, ohne dass Sie selbst einen Online-Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle vereinbaren müssen! Empfehlungen für bestimmte KFZ-Zulassungsdienste dürfen wir aus Wettbewerbsgründen nicht geben. Die Angebote verschiedener KFZ-Zulassungsdienste finden Sie über die Suche im Internet.

Außerbetriebsetzungen und Anschriftenänderungen können Sie per Post und Außerbetriebsetzungen unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragen.


Warum wird KFZ-Zulassungsdiensten und KFZ-Händlern die Abgabe der Vorgänge ohne Termin angeboten, mir als Privatperson oder Gewerbetreibendem aber nicht?

KFZ-Zulassungsdienste und KFZ-Händler prüfen die Anträge vorab auf Vollständigkeit und geben die Anträge gesammelt ab. Der Kontakt wird damit so gering wie möglich gehalten. Sie erhalten keine Garantie auf eine Bearbeitung am Abgabetag, die Anträge werden nach Eingangsreihenfolge außerhalb der Zeit für die Terminkunden bearbeitet.

Sollten Sie als Privatperson oder Gewerbetreibender mehr als 5 Zulassungsvorgänge beantragen wollen, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


Warum werden nicht mehr Termine angeboten?

Die Anzahl der Termine ergibt sich zum einen aus der veranschlagten Bearbeitungszeit für die im Termin gebuchten Anliegen (Außerbetriebsetzung, Zulassung und so weiter) zum anderen aus der Zahl der Mitarbeiter, die die Anträge bearbeiten. Außerhalb der Öffnungszeit für die Terminkunden werden zusätzlich die Anträge der KFZ-Zulassungsdienste und KFZ-Händler bearbeitet. Die Zahl der Termine ist rechnerisch begrenzt.


Warum kann ich einen Termin für eine Außerbetriebsetzung buchen, für eine Zulassung zum gleichen Zeitpunkt ist aber kein Termin frei?

Für die einzelnen Anliegen (Außerbetriebsetzung, Zulassung eines Fahrzeuges, …) wird eine unterschiedliche Bearbeitungszeit veranschlagt. Eine Zulassung ist aufwendiger zu bearbeiten und beansprucht einen höheren Zeitaufwand als eine Außerbetriebsetzung. So ist es möglich, dass zwischen zwei Terminen ein Zeitfenster für eine Außerbetriebsetzung frei ist, für eine Zulassung dagegen nicht.


Was ist mit einem "bestätigten" Termin gemeint?

Nachdem Sie einen Termin über die Online-Terminvergabe "verbindlich reserviert" haben, erhalten Sie eine E-Mail mit der Sie den bisher nur reservierten Termin innerhalb von 3 Stunden bestätigen müssen. Bestätigen Sie den Termin nicht, wird er wieder frei gegeben! Erst nach der Bestätigung erhalten Sie den benötigten Reservierungscode, der gleichzeitig Ihre Aufrufmarke ist. Sollten Sie keine E-Mail zur Terminbestätigung bekommen haben, überprüfen Sie den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Posteinganges. Sollte auch hier keine E-Mail eingegangen sein, ist der Termin NICHT bestätigt!


Ich bin dringend auf mein Fahrzeug angewiesen, bekomme aber keinen Termin über die Online-Terminvereinbarung. Was kann ich tun?

Für unaufschiebbare Angelegenheiten halten wir eine geringe Anzahl Termine zurück. Diese Termine werden nur dann vergeben, wenn die Dringlichkeit des Antrages genau belegt und begründet ist. Welche Angaben der Antrag enthalten muss finden Sie hier.

Nicht vergebene Termine werden kurzfristig für die Allgemeinheit freigegeben.


Ich beziehungsweise Angehörige/Bekannte haben keine Möglichkeit über einen Computer oder ein Smartphone einen Online-Termin zu vereinbaren. Wie erhalte ich trotzdem einen Termin?

Grundsätzlich ist ein Termin über die Online-Terminvergabe zu buchen. Sollte Ihnen kein Nachbar, Angehöriger oder Bekannter behilflich sein können, wenden Sie sich bitte nur in diesem Ausnahmefall telefonisch an die Zulassungsstelle. Ein kurzfristiger Termin kann dabei nicht immer angeboten werden.


Ab wann ist ein Besuch der KFZ-Zulassungsstelle wieder ohne Termin möglich?

Derzeit steht nicht fest, ob oder wann die Terminvergabe aufhoben wird. Nach dem Wegfall der Corona-Auflagen konnte die Anzahl der Termine deutlich erhöht werden. Die Terminvergabe hat sich in der Praxis weitestgehend bewährt. Termine können in der Regel kurzfristig für die nächsten Tage gebucht werden. Lange Wartezeiten werden vermieden. Daher wird die Terminvergabe zunächst beibehalten. 


Warum wird KFZ-Zulassungsdiensten und KFZ-Händlern die Abgabe der Vorgänge ohne Termin angeboten, mir als Privatperson oder Gewerbetreibendem aber nicht?

KFZ-Zulassungsdienste und KFZ-Händler prüfen die Anträge vorab auf Vollständigkeit und geben die Anträge gesammelt ab. Sie erhalten keine Garantie auf eine Bearbeitung am Abgabetag, die Anträge werden nach Eingangsreihenfolge außerhalb der Zeit für die Terminkunden bearbeitet.

Sollten Sie als Privatperson oder Gewerbetreibende*r mehr als 5 Zulassungsvorgänge beantragen wollen, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


Kann ich die Außerbetriebsetzung oder Anschriftenänderungen per Post auch an die KFZ-Zulassungsstelle in Norderstedt senden oder dort in den Briefkasten einwerfen?

Die Bearbeitung der Anträge per Post ist aus logistischen Gründen ausschließlich in der Hauptstelle in Bad Segeberg möglich. Eine Übersendung an die Außenstelle in Norderstedt führt zu einer erheblichen Verzögerung der Bearbeitung. Bitte richten Sie Ihre Anträge ausschließlich an die KFZ-Zulassungsstelle des Kreises Segeberg, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg.


Gilt in den Gebäuden der KFZ-Zulassungsstellen eine Maskenpflicht?

Nein. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist lediglich eine Empfehlung. 


Vorsicht vor Zusatzkosten bei Reservierung von Kennzeichen im Internet!

Im Internet gibt es eine Vielzahl von privaten Anbietern, die KFZ-Kennzeichen verkaufen und/oder die Reservierung von Wunschkennzeichen anbieten. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Reservierung eines Wunschkennzeichens erst bei der Zulassung in der KFZ-Zulassungsstelle zu zahlen ist. Werden Sie bei der Reservierung eines Kennzeichens über das Internet zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert, prüfen Sie bitte genau, ob Sie das Angebot des Anbieters annehmen möchten. Die Kosten bei der Zulassungsstelle entfallen dadurch nicht.

Gebühren

"Wie teuer ist eine Zulassung ?" Diese Frage ist leider nicht immer einfach zu beantworten.

Die Gebühr ist abhängig vom Aufwand und setzt sich fast immer aus mehreren Gebührenposten zusammen. Deshalb können die Kosten für eine Zulassung stark variieren.

Die einzelnen Gebührenposten für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind in Abschnitt 2 Nr. 2 der Anlage zu Paragraph 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ab der Gebühren-Nummer 221 aufgelistet.

Hinzu kommt die "KBA-Gebühr", aus der sich die Führung des Zentralen Fahrzeugregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt finanziert.

Je nachdem, ob ein Halterwechsel vorgenommen wird oder nicht oder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt werden muss, variiert die KBA-Gebühr zwischen 0,60 Euro und 3,80 Euro.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten!

Datenschutz

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Bei uns findest Du Mitfahrer*innen für Deine regelmäßigen Fahrten. Auch Einmalfahrten kannst Du beim Pendlerportal einstellen und Dir Kosten, Nerven und CO2-Ausstoß teilen.

Das Pendlerportal hilft, den CO2-Ausstoß zu verringern, die Straßen freier zu machen und Deine eigenen Kosten für den Weg zum Ziel deutlich zu senken.

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