14.02.2022: Info-Veranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Kreis Segeberg. Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen ihrem/ihrer Arbeitgeber*in bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine abgeschlossene Corona-Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Mit Blick auf diese kommende einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-CoV2 wird der Kreis Segeberg online über geplante Maßnahmen und Verfahren informieren.
"Wir möchten diese virtuelle Gesundheitskonferenz nutzen, um einen Austausch mit den betroffenen Einrichtungen zu ermöglichen und mögliche Folgen der Impfpflicht abzuschätzen", erläutert Dr. Christian Herzmann vom Infektionsschutz. Ziel sei es, im direkten Gespräch möglichst viele Fragen zu klären.
Die virtuelle Gesundheitskonferenz findet am Mittwoch, 23. Februar, von 15 bis etwa 18 Uhr statt.
Aus technischen Gründen steht das Angebot pro Einrichtung jeweils einer Person zur Verfügung, um die Online-Plattform nicht zu überlasten.
Weitere Informationen
Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden
Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg
DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)
Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts
Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein
Coronavirus-Informationen des Landes
Impfportal des Landes
Landesverordnungen und Erlasse