Inhalt

Kindertagesbetreuung und Förderung

Letzte Meldung

29.05.2024: 50 Jahre Kindertagespflege: Neue Kurse und freie Betreuungsplätze

Kreis Segeberg. 50 Jahre ist es her, dass Tagesmütter Kinder in einem familienähnlichen Umfeld erstmalig öffentlich finanziert betreut haben. Das Jahr 1974 war das Geburtsjahr der Kindertagespflege in Deutschland. Im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) werden derzeit rund 610 Kinder von 140 Kindertagespflegepersonen betreut.

Die Kindertagespflege ist eine professionelle Betreuung von Kindern in einem familienähnlichen Umfeld. Pflegepersonen sind selbstständig, benötigen aber keine jahrelange pädagogische Ausbildung. "Die Kindertagespflege ermöglicht es, Beruf und Familienleben durch die Betreuung im eigenen Haushalt in Einklang zu bringen", sagt Marina Steinfeld vom Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Kultur. Möglich sei die Betreuung von bis zu fünf Kindern in den eigenen vier Wänden, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der jeweiligen Eltern.

Flexibilität, Sicherheit und Orientierung

"Eine Kindertagespflegeperson kann Betreuungszeiten anbieten, die eine KiTa nicht vorhalten kann", erläutert Steinfeld. Diese Flexibilität helfe den Eltern bei der Organisation ihres Alltags. Sie ergänzt: "Die Betreuungsform der Kindertagespflege ist für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ideal, denn eine Kindertagespflegeperson gibt den Kindern als feste Bezugsperson Sicherheit und Orientierung."

Kindertagespflege ist für Eltern nicht teurer als ein KiTa-Platz. Die Kindertagespflegeperson erhält vom Kreis Segeberg eine Geldleistung für die betreuten Kinder. Die Eltern zahlen lediglich den landesrechtlich festgelegten Elternbeitrag, die Kosten für die Verpflegung und eventuelle Kosten für Ausflüge.

Freie Betreuungsplätze im Kita-Portal

Steinfeld weist darauf hin, dass es in einzelnen Regionen im Kreis aktuell freie Betreuungsplätze in der Kindertagespflege gibt. Eine Vielzahl der Kindertagespflegepersonen ist über das KiTa-Portal ersichtlich. Die Vermittlung von Betreuungsplätzen übernehmen freie Träger. Die für den Wohnort der Eltern zuständige Vermittlungsstelle ist auf der Homepage des Kreises Segeberg zu finden.

Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Seit 20 Jahren müssen Kindertagespflegepersonen eine Grundqualifizierung über mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE) absolvieren. Im Laufe der Jahre hat sich diese Qualifizierung stets weiterentwickelt. Mittlerweile hat sich der Qualifizierungsstandard nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) mit 300 UE, 140 Selbstlerninhalten und 80 Stunden Praktikum mehr und mehr etabliert. "Deshalb hat sich auch der Kreis Segeberg pünktlich zum 50-jährigen Jubiläum dazu entschlossen, den Qualifizierungsstandard nach dem QHB einzuführen, um eine noch qualitativ hochwertigere Kinderbetreuung in der Kindertagespflege zu ermöglichen", sagt Steinfeld.

Die Qualifizierung unterteilt sich in zwei Teile: Teil 1 umfasst 160 UE tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung. Teil 2 umfasst insgesamt nochmals 140 weitere UE. Nach Teil 1 haben Teilnehmer*innen die Möglichkeit, ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zu beginnen und den zweiten Teil nach Bedarf tätigkeitsbegleitend weiterzuführen.

Für pädagogische Fachkräfte, zum Beispiel Erzieher*innen, die als Kindertagespflegeperson tätig sein möchten, genügt ein Kompakt-Qualifizierungskurs über 80 Unterrichtseinheiten, in denen ihnen spezifische, auf diese Betreuungsform bezogene Handlungskompetenzen vermittelt werden.

Bereits tätige Kindertagespflegepersonen können eine Anschlussqualifizierung über 140 UE erwerben, um vertiefte Kenntnisse zu erlangen und einen höheren Stundensatz pro Stunde und Kind zu erhalten. "Der für dieses Jahr angebotene Kurs ist bereits ausgebucht", sagt Steinfeld. Sie betont, dass die hohe Nachfrage die Bereitschaft der Kindertagespflegepersonen zur Steigerung ihrer eigenen Qualität bestätige. Ein weiterer Kurs ist für nächstes Jahr angedacht.

Absolvent*innen mit erfolgreichem Abschluss können beim Kreis Segeberg einen Zuschuss beantragen, den sie dann nachträglich erhalten.

Angebotene Qualifizierungskurse

Tätigkeitsvorbereitender Grundqualifizierungskurs, 160 UE (Teil 1)

Kursgebühr: 1.199 Euro

Zuschuss nach erfolgreichem Abschluss: 700 Euro

  • 8. November 2024 – 18. Juli 2025

             VHS Kaltenkirchen

             Anmeldung über Homepage: https://www.vhskaltenkirchen.de

             E-Mail info@vhskaltenkirchen.de

  • Voraussichtlich ab Januar 2025

             VHS Bad Segeberg

             Anmeldung über Homepage: https://www.vhssegeberg.de

             E-Mail: info@vhssegeberg.de

Tätigkeitsbegleitender Grund-/Anschlussqualifizierungskurs, 140 UE (Teil 2)

Kursgebühr: 1.099 Euro

Zuschuss nach erfolgreichem Abschluss: 600 Euro

  • 14. März 2025 – Oktober 2025

             VHS Bad Segeberg

             Anmeldung über Homepage: https://www.vhssegeberg.de

             E-Mail: info@vhssegeberg.de

  • November 2025 – Juli 2026

             VHS Kaltenkirchen

             Anmeldung über Homepage: https://www.vhskaltenkirchen.de

             E-Mail info@vhskaltenkirchen.de

Verkürzter Grundqualifizierungskurs für pädagogische Fachkräfte, 80 UE

Kursgebühr: 650 Euro

Zuschuss nach erfolgreichem Abschluss: 380 Euro

  • 6. September 2024 – 30. November 2024

             VHS Bad Segeberg

             Anmeldung über Homepage: https://www.vhssegeberg.de

             E-Mail: info@vhssegeberg.de

Alle Kurse werden finanziell gefördert vom Kreis Segeberg und dem Land Schleswig-Holstein.

Mehr Informationen

18.04.2024: Neuer Kita-Bedarfsplan 2023/2024

Die Förderung der Entwicklung unserer Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind unser gesetzlicher Auftrag. Definiertes Ziel ist neben einer bedarfsgerechten Betreuung auch die individuelle Förderung unserer Kinder durch qualitativ hochwertige Angebote.

  • Datum: 18.04.2024

    Kita-Bedarfsplan 2023/2024

26.01.2024: Kita-Fachkräfte: Qualifikation für Migrant*innen

Kreis Segeberg. Fachkräfte fehlen. Überall. "In einer Kita-Gruppe mit 20 Kindern gibt es bis zu 40 Eltern, die als Arbeitskräfte in sämtlichen Branchen tätig sein können, wenn die Betreuung ihres Nachwuchses sichergestellt ist", sagt Michael Krützfeldt, Kita-Referent beim Kreis Segeberg. Das zeige die fundamentale Bedeutung einer funktionierenden Kita-Infrastruktur. Im Rahmen des Maßnahmenpakets "Fachkräfte gewinnen und sichern in Kitas im Kreis Segeberg" bringt die Kreisverwaltung daher jetzt im Verbund mit Jobcenter und der Volkshochschule (VHS) Bad Segeberg eine gemeinsam konzipierte, berufsvorbereitende Qualifikationsmaßnahme für Menschen mit Migrationshintergrund auf den Weg

Das Angebot fördert über einen Zeitraum von sechs Monaten die Sprachkenntnisse, bereitet auf die Arbeit in Kitas vor, begleitet bei der Anerkennung vorhandener ausländischer Abschlüsse und verschafft über Praktika Kontakte zu Kitas.

"Wir möchten das große Potenzial von Personen mit Migrationshintergrund im Kund*innenkreis des Jobcenters nutzen", erläutert Krützfeldt. Über Jobvermittler*innen und den Migrationsbeauftragten des Jobcenters sollen geeignete und interessierte Menschen aktiv in die Maßnahme vermittelt werden. Um die Durchführung kümmert sich die VHS. Sie durchläuft derzeit ein Anerkennungsverfahren beim Jobcenter, damit für die Zukunft geplante Folgemaßnahmen vom Jobcenter finanziert werden können. Die Anschubfinanzierung in Höhe von 78.000 Euro kommt vom Kreis.

"Viele Personen mit Migrationshintergrund, gerade aus der Ukraine, suchen nach Orientierung. Dazu gehört auch eine berufliche Tätigkeit", weiß Krützfeldt. "Und hier bieten wir mit unserem neuen Modellprojekt die Perspektive, in einem sehr zukunftssicheren Berufsfeld einen Ausbildungsabschluss in Deutschland zu erwerben. Gleichzeitig helfen wir dabei, persönliche Ziele zu erreichen – in einem zukunftssicheren Job, der eine angemessene Bezahlung bietet."

Je nach sprachlichen Kenntnissen und anerkannten Abschlüssen kommen im Anschluss folgende Tätigkeiten in Betracht:

  • "Helfende Hand" in einer Kita
  • Schüler*in für den Erzieher*innen- oder den Beruf der Sozialpädagogischen Assistent*in am Berufsbildungszentrum
  • praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent*in (PiA-SPA) oder PiA-Erzieher*in in einer Kita (Ausbildung mit Ausbildungsvergütung)
  • Quereinsteiger*in mit halbjähriger Quali-Maßnahme einschließlich Praktikum

Die Orientierungsphase startet am 4. März in Bad Segeberg. Dazu gehören unter anderem eine Einstufung (Sprache, Beruf), eine Sprachschulung inklusive Online-Lernportal sowie eine Anerkennungsberatung. Qualifizierungs- und Praktikumsphase in der Kita starten nach den Osterferien Ende April. Neben berufsbezogenem Sprachunterricht stehen dann auch Fachunterricht und die Vorbereitung auf die Praktika auf dem Stundenplan. Ziel ist es, dass die Teilnehmer*innen bis September eine Tätigkeit in einer Kita aufnehmen können.

"Der Kreis Segeberg bemüht sich in verschiedenen Bereichen, offensiv Fachkräfte für die Kinderbetreuung zu gewinnen und vorhandene Fachkräfte zu halten", sagt Krützfeldt. "Eine Ausbildung mit Vergütung über die praxisintegrierte Ausbildung für die Berufszweige Erzieher*in und Sozialpädagogische Assistent*in wird vom Kreis mit einem erheblichen Anteil kofinanziert, sodass Kitas einen hohen Anreiz haben, PiAs einzustellen."

Interessierte können sich beim Jobcenter, der VHS Bad Segeberg oder direkt bei Kita-Referent Michael Krützfeldt melden:

Michael Krützfeldt

Kita, Jugend, Schule, Kultur
Fachgebietsleitung Kita

Burgfeldstraße 41a
23795 Bad Segeberg

Mehr

KitaPortal Schleswig-Holstein

Kita-Portal Schleswig-Holstein © Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Ihre Suche nach einem Betreuungsplatz wird erleichtert!

Sie erhalten mit diesem Online-Angebot einen Überblick der Betreuungsplätze an verschiedenen Standorten. Außerdem finden Sie viele nützliche Informationen über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen Ihrer Wahl.

Die Teilnahme an diesem Portal ist für alle Kindertageseinrichtungen seit dem 1. August 2020 verpflichtend – Kindertagespflegepersonen können sich freiwillig in dieses Portal aufnehmen lassen.

Über die Voranmeldung für einen Betreuungsplatz wird die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson über Ihr Interesse informiert. Einen schönen Kita-Start!

Zum KitaPortal



Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg

Unter Kindertagesbetreuung fasst man die Betreuung in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) und Kindertagespflege ("Tagesmutter" und "Tagesvater") zusammen.

Beide Betreuungsformen sind wichtige "Bausteine" in der Kinderbetreuung im Kreis Segeberg.

Online-Formular

Mit diesem Dienst können Sie einen Antrag auf eine laufende Geldleistung für Kindertagespflege stellen.

Zum Online-Formular


Kindertagestreuung: Formulare, Anträge, Richtlinien, Satzungen, Merkblätter und Hinweise

Kindertagespflege: Infos, Dokumente und Formulare

Allgemeine Informationen zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Segeberg (laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen und Festsetzung der Kostenbeiträge an die Eltern):


Antragsformulare


Bitte beachten Sie die Förderungsmöglichkeiten und den jeweils richtigen Ansprechpartner: Das örtliche Sozialamt oder das Kreisjugendamt.

Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Tagespflege, wenden Sie sich bitte an die richtige Vermittlungsstelle.

Die Vermittlungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie in der folgenden Übersicht:

Kindertagespflege: Ansprechpartner*innen und Kontakt (2024) [PDF-Dokument: 147 kB]

Kindertageseinrichtungen: Infos, Dokumente und Formulare

Für die einkommensabhängige Ermäßigung der Elternbeiträge wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Sozialamt.


Bedarfspläne

Ansprechpartner*innen



Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen: Das Vertretungssystem

Das Vetretungssystem gilt für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen, nicht für die institutionelle Tagespflege.

Grundsätzliches

  • Kindertagespflegepersonen (KTPP) haben die Möglichkeit, ihre Vertretung selbst zu organisieren.
  • Bei Anerkennung der Vertretungskraft erhält die KTPP einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale.
  • Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Diese beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.
  • Für die Abrechnung der Vertretungsstunden ist der "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" zu nutzen. Diesen erhalten Sie über Ihre Fachberatung oder über die Homepage des Kreises Segeberg.
  • Die Vertretung kann entweder in den Räumen der KTPP oder der Vertretungskraft stattfinden.
  • Bei Ausfalltagen ohne Vertretung erhält die KTPP nach den gesetzlichen Vorgaben keine Zahlung. Ausnahme: Sachkostenpauschale einschl. Aufschlag von 0,30 € für Vertretungszeiten, wenn die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.
  • Die Eltern müssen mit der Vertretung einverstanden sein.
    • Die Betreuungsverträge sind anzupassen beziehungsweise eine Zusatzvereinbarung ist zu schließen.
    • Sollten Eltern mit dem Vertretungssystem nicht einverstanden sein, ist dies dem Kreis Segeberg zu melden. In dem Fall erhält die KTPP für diese Kinder keinen Aufschlag von 0,30 €.
  • Die KTPP und Vertretungskraft halten Kontakt und gewährleisten Bindungsarbeit mit dem Kind mindestens für 1 Stunde wöchentlich.
  • Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern abzustimmen.
  • Eine Vertretung ist somit in der Regel nur für einen kurzfristigen Ausfall erforderlich.
  • Bei abgesprochenem Urlaub besteht für die Eltern gegenüber dem Kreis Segeberg kein weiterer Anspruch auf eine Vertretung.
  • Betreute Kinder sind über die Unfallkasse Nord versichert.

Voraussetzungen

Die Vertretungsperson muss

  • namentlich benannt werden.
  • dauerhaft im Vertretungsfall zur Verfügung stehen (insbesondere bei kurzfristigem Ausfall wegen Krankheit).
  • geeignet sein.
    • Geeignetheitsprüfung erfolgt durch die Servicebüros für Kindertagespflege.
    • Geeignetheitsprüfung entfällt bei bereits anerkannten KTPP.
  • mindestens 21 Jahre alt sein.
  • ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen folgender Personen vorlegen:
    • Vertretungskraft.
    • für alle im Haushalt lebenden Personen über 16 Jahren, wenn die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft stattfindet.
  • eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen.
  • einen Nachweis über die Anmeldung in einem Erste-Hilfe-Kurs erbringen.
    • das heißt spätestens nach 6 Monaten ist die Teilnahmebescheinigung vorzulegen.
  • ein Erstgespräch mit der für Sie zuständigen Fachkraft der Vermittlungsstelle führen.
  • einen Nachweis über ihren Masernschutz vorweisen.
  • an einer Belehrung über Infektionsschutz teilnehmen.
  • ihre Räumlichkeiten vorher abnehmen lassen, wenn die Betreuung in den Räumen der Vertretungskraft stattfinden soll.
    • Unter anderem wird geprüft ob die Räume den Sicherheits- und Hygienevorgaben entsprechen.

Nach positiver Prüfung der Vertretungskraft

Die anerkannte Vertretungskraft (keine ausgebildete KTPP)

  • erhält eine Vertretungs-Erlaubnis.
  • erhält eine einmalige Pauschale von 200 € für ihren finanziellen und zeitlichen Aufwand.
  • erhält für die nach zwei Jahren erforderliche Erste Hilfe die Kosten für den Kurs erstattet.
  • nimmt an einer jährlichen Fortbildung für Vertretungskräfte über die Fachberatung teil.
  • nimmt mindestens zweimal im Jahr an den Tagespflegtreffs der Fachberatung teil.
  • nimmt einmalig an einer Schulung von insgesamt 12 Stunden in Form von 3 Modulen teil. Diese wird vom Evangelischen Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg organisiert.
  • erhält jährliche Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung (BGW).
  • erhält keine hälftige Erstattung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
  • hat keinen rechtlichen Urlaubsanspruch durch den Kreis Segeberg (Regelung des Urlaubs zwischen KTPP, Vertretungskraft + Eltern).
  • Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Dies beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.

Die zu vertretende KTPP

  • erhält ab Erlaubniserteilung der Vertretungskraft zusätzlich einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale. Wird die Erlaubnis im Laufe des Monats erteilt, erfolgt der Aufschlag ab dem Folgemonat.
  • erhält die Sachkostenpauschale bei Ausfall unter der Voraussetzung weitergezahlt, dass eine Vertretung und diese in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.
  • sollte dokumentieren, wenn Eltern keine Vertretung wünschen.
  • sollte die Bindungsarbeit dokumentieren.

Fragen und Antworten

1) Ist es möglich, eine Vertretung nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage und nicht für den Urlaub zu stellen?

Es ist nicht das Ziel, Vertretung für Urlaub anzubieten. Eine Vertretung sollte in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen.

Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern zu kommunizieren.

2) Reicht es, im Urlaub eine Notbetreuung anzubieten, beziehungsweise eine Ferienbetreuung?

Siehe Antwort 1: Der Urlaub sollte abgesprochen werden, sodass eine Not- beziehungsweise Ferienbetreuung nicht notwendig ist.

3) Bekommt man die 0,30 € durchgezahlt, auch im Urlaub und während der Krankheit?

Nicht in jedem Fall. Der Aufschlag von 0,30 € wird nur für Vertretungszeiten durchgezahlt für den Fall, dass die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.

4) Wie wird der Aufschlag von 0,30 € zurückgefordert, wenn keine Vertretung gewährleistet wurde?

Nur für den Zeitraum, in der keine Vertretung möglich war, oder für den Monat? Was passiert, wenn die Vertretung einmal nicht kann?

Rückforderung des Aufschlages erfolgt per Rückforderungsbescheid,

  • wenn sich herausstellt, dass die Vertretung mehrfach oder auf Dauer nicht sichergestellt werden kann.
  • wenn ein Verschulden der KTPP und/oder Vertretungskraft vorliegt (Erkrankung der Vertretungskraft ist kein Verschulden).

Die Prüfung und eventuelle Rückforderung erfolgt durch eine Einzelfallentscheidung.

5) Kann man auch mehrere Vertretungskräfte angeben, um gut abgesichert zu sein?

Ja, das ist möglich. Dies hat allerdings keine Auswirkung auf die Höhe des Aufschlages auf die Sachkostenpauschale (0,30 € pro Stunde und Kind).

Hierbei ist zu bedenken, dass jede benannte Vertretungskraft die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen muss.

Außerdem erhält die Vertretungskraft ihre Geldleistung nur für die tatsächlich geleisteten Vertretungsstunden.

6) Muss die Vertretungskraft die volle Anzahl an Stunden anbieten? Oder kann man für den Zeitraum auch die Betreuungszeit reduzieren?

Die Vertretungskraft hat die vertraglich vereinbarten Stunden anzubieten.

Die Eltern müssen aber nicht die vollen Stunden betreuen lassen.

7) Ist es erlaubt, die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen beziehungsweise anzumelden? Wie rechnet die Vertretungskraft die Einnahmen ab?

Ja, es ist möglich die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen. Die Vertretungskraft erhält ihre Geldleistung direkt vom Kreis Segeberg, es sei denn die Vertretungskraft erklärt die Abtretung an die zu vertretende KTPP.

HINWEIS: Auch die Vertretungskraft ist verpflichtet, dem Finanzamt Nebeneinkünfte anzugeben.

8) Wer zahlt die Vertretungskraft für einmal wöchentlich?

Für die Bindungsarbeit mit der Vertretungskraft, der KTPP und dem Kind kommt nicht der Kreis Segeberg auf.

Entweder finanziert die zu vertretende KTPP die Bindungsarbeit aus der Zusatzleistung von 0,30 € pro Stunde oder die Vertretungskraft macht es ohne Entgelt.

9)  Gibt es eine bestimmte Richtung, für die Fortbildung der Vertretungskraft? Müssen bestimmte Themen an Fortbildungen abgedeckt werden?

Die individuelle Prüfung von geeigneten Fortbildungen für Vertretungskräfte übernimmt Ihre Fachberatung.

10) Wieviel Urlaub steht der Vertretungskraft zu?

Der Urlaubsanspruch ist vom Kreis Segeberg nicht geregelt.

11) Wie viele Urlaubstage wären legitim für eine Vertretungskraft?

Siehe Frage 10.

12) In welchem Umkreis darf ich den Eltern eine Vertretung für den Urlaub anbieten?

Es macht nur Sinn, die Vertretung in gut erreichbarer Nähe zur eigentlichen Kindertagespflegestelle zu wählen. Die seinerzeit durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass Eltern im Vertretungsfall maximal 15 Kilometer weit fahren möchten. Wenn die Vertretung allerdings immer in der eigentlichen Kindertagespflegestelle stattfindet, ist es problemlos.

13) Kann die Vertretung in jedem Fall in den Räumen der KTPP erfolgen?

Dies ist nicht in jedem Fall möglich.

Hierbei ist zu bedenken, dass Krankheitsfälle der KTPP oder der Familienangehörigen dazu führen können, dass aufgrund der Ansteckungsgefahr eine Betreuung in der zu vertretenden Tagespflegestelle gar nicht möglich ist.

14) Können regelmäßige Vertretungen an einem festen Tag in der Woche über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?

Nein. Die Vertretung soll nur bei Krankheitsfällen/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen. Die Bindungsarbeit ist zusätzlich zu gewährleisten.

15) Können stundenweise Abwesenheiten zum Beispiel durch private Termine über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?

Nein.

16) Bekomme ich die 0,30 € auch, wenn die Eltern meine Vertretungskraft nicht in Anspruch nehmen möchten?

Ja. Wichtig ist, dass Sie eine Vertretungskraft vorhalten. Die Eltern entscheiden, ob Sie die Vertretung in Anspruch nehmen möchten.

17) Muss meine Vertretungskraft 365 Tage im Jahr abrufbereit sein?

Nein, Abwesenheitszeiten wie Urlaub sind mit der KTPP abzusprechen.

18) Ich möchte mich mit einer anderen KTPP in der Form zusammenschließen, dass wir die Betreuung von 5 Kindern aufteilen (zum Beispiel KTPP 1 betreut die Kinder montags und dienstags; KTPP 2 betreut die Kinder den Rest der Woche). Bei Ausfall einer KTPP übernimmt die andere KTPP die Kinder auch für die restlichen Betreuungstage.

Was ist zu bedenken?

  • Mit den Eltern sind 2 Verträge zu schließen (mit jeder KTPP).
  • Beide KTPP erhalten den Aufschlag auf die Sachkostenpauschale in Höhe von 0,30 €.
  • Die KTPP, die die Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellt, erhält im Vertretungsfall die Sachkostenpauschale einschließlich dem Aufschlag von 0,30 € weitergezahlt.
  • Die KTPP, die in den Räumlichkeiten der anderen betreut, erhält für die reguläre Betreuung die Sachkostenpauschale für andere genutzte Räume, für den Vertretungsfall jedoch nicht. Bitte einen Mietvertrag als Nachweis einreichen.

19) Müssen die Räume der Vertretungskraft komplett ausgestattet sein? Oder reicht das dringende, wie zum Beispiel Steckdosenschutz? Oder braucht man separate Räume wie Spielezimmer und Schlafzimmer?

Soll die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft durchgeführt werden, ist die Eignung der Räumlichkeiten gleichzusetzen mit der einer qualifizierten KTPP.

20) Bekommen die KTPP rückwirkend zur Antragstellung die 0,30 €?

Nein, die Gewährung des Aufschlages erfolgt erst nach positiver Prüfung der Vertretungskraft durch die Fachberatung und ab Ausstellung der Vertretungserlaubnis durch den Kreis Segeberg. Wird die Erlaubnis im laufenden Monat erteilt, wird der Aufschlag ab dem Folgemonat gewährt.

21) Darf eine Vertretungskraft mehre KTPP vertreten? Wenn ja, wie viele?

Ja, eine Vertretungskraft kann mehrere KTPP vertreten. Die Anzahl der zu vertretenden KTPP hängt im Einzelfall davon ab, ob die Vertretung gewährleistet werden kann und der Bindungsaufbau zu den Kindern gesichert ist.

22) Wenn die Eltern generell keine Vertretung wünschen, bekomme ich für das Kind keine 0,30 €. Wenn Sie nur an einzelnen Tagen keine Vertretung in Anspruch nehmen, grundsätzlich aber zugestimmt haben, werden die 0,30 € gezahlt?

Ja.

23) Gibt es die Möglichkeit, sich für einzelne Urlaubstage vertreten zu lassen?

Ja, obwohl die Vertretung in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommt.

Einzelne Tage, für die eine Vertretung in Anspruch genommen wird, werden über das Formular "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" abgerechnet.

24) Wie wird der Monat, in dem man Urlaub hat, vergütet? Bekommt man nur während seines Urlaubs die 0,30 € nicht ausgezahlt oder den ganzen Monat nicht?

Der Aufschlag von 0,30 € wird analog zur regulären Geldleistung nur für die Ausfalltage quartalsweise zurückgefordert. Der Aufschlag wird zusammen mit der Sachkostenpauschale weitergezahlt, wenn eine Vertretung in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.

  • Datum: 24.05.2022

    Schaubild Vertretungssystem Kindertagespflege