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Coronavirus: Quarantäne- und Isolationspflicht ist beendet

Aktuelle Regelungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen im Falle einer Infektion oder eines engen Kontaktes zu einer Corona-positiven Person.

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert und an die aktuellen Vorgaben angepasst.

Das Gesundheitsministerium hat die staatlichen Regeln für Corona-positiv getestete Personen angepasst.

"Die Anhörung der Expertinnen und Experten bestätigte nachdrücklich, dass es weder geboten noch verhältnismäßig ist, dauerhaft staatliche freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Infektionskrankheit anzuordnen, die in ihrer Wirkung inzwischen mit anderen, ähnlich schweren, Infektionskrankheiten vergleichbar ist", betonte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken.

Informationen rund um Schnelltests in einem Testzentrum

Nachweis über Absonderung und Genesenenzertifikat

Absonderungsbescheinigung

Der Kreis Segeberg stellt keine Absonderungsbescheinigungen für Arbeitgeber*innen aus. Dies gilt sowohl für Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren als auch für Haushaltsmitglieder/enge Kontaktpersonen, die in Quarantäne waren.

Haben Sie bereits einen Antrag bei uns gestellt? Bisher eingegangene Anträge werden von uns bearbeitet. Hier wird es aufgrund der Vielzahl der Fälle jedoch zu einer Zeitverzögerung kommen. Der Kreis Segeberg bittet die Bürger*innen und Arbeitgeber*innen um Verständnis.

Anträge auf Erstattung des Verdienstausfalles können ab sofort direkt beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) gestellt werden. Dies gilt für alle Personen, die in Isolation oder Quarantäne waren.

Für Personen, die PCR-positiv auf das Virus-getestet worden sind, erkennt das Landesamt für soziale Dienste ab sofort PCR-Testergebnisse als Grundlage für die Erstattungsleistungen an. Informationen finden Sie direkt beim Landesamt für soziale Dienste.

Antrag stellen

Genesenenzertifikat

Nach Ende Ihrer Isolation können Sie sich ein digitales Genesenenzertifikat ausstellen lassen. Voraussetzung hierfür ist ein positives PCR-Testergebnis.

Wer stellt Genesenenzertifikate aus?

Wir empfehlen Ihnen, sich Ihr Genesenenzertifikat in einer teilnehmenden Apotheke ausstellen zu lassen. Dies ist im Regelfall der schnellste Weg!

Übersicht teilnehmender Apotheken

Auch der Kreis Segeberg erstellt Genesenenzertifikate. Bei uns kann es jedoch mehrere Wochen dauern, bis diese Bescheinigung erstellt ist.

Für die Ausstellung benötigen Sie:

  • Ihren Laborbefund mit einem positiven PCR-Testergebnis und
  • Ihren Personalausweis.

Das Genesenenzertifikat enthält einen QR-Code. Diesen QR-Code können Sie in die App Ihrer Wahl einlesen - zum Beispiel mit der CovPass-App.

Sollten Sie Ihr Genesenenzertifikat über den Kreis Segeberg erstellen lassen, so verwenden Sie bitte unser Online-Antrag für ein Genesenenzertifikat.

Haben Sie bereits einen Antrag auf Erstellung eines Genesenenzertifikats gestellt? Bisher eingegangene Anträge werden von uns bearbeitet. Hier wird es aufgrund der Vielzahl der Fälle jedoch zu einer Zeitverzögerung kommen. Der Kreis Segeberg bittet die Bürger*innen um Verständnis.

Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab.


Für ganz dringende Anfragen