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06.09.2023: Wohin mit dem Poolwasser?


Kreis Segeberg. Ein kühles Bad an heißen Tagen ist für viele ein großes Vergnügen – auch oder gerade für Besitzer*innen eines festen oder mobilen Swimmingpools im heimischen Garten. Neigt sich die Badesaison dem Ende zu, stellt sich die Frage, wohin mit dem Poolwasser? Einfach im Garten versickern lassen? Nein, denn nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Sache klar geregelt: Es handelt sich um Abwasser, also Schmutzwasser, und muss daher der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.

Als Abwasser wird Wasser bezeichnet, das durch häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert worden ist. Das Frischwasser, mit dem ein Pool befüllt wird, wird in den meisten Fällen chemisch behandelt, zum Beispiel mit Chlor, Aktiv-Sauerstoff, Algenschutzmittel, pH-Senkern oder -Hebern. Auch ein „Salzwasserpool“, bei dem das Chlor auf elektrolytischem Weg erzeugt wird, gilt als chemisch behandelt. Und selbst ohne chemische Behandlung wird das Wasser allein durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, beispielsweise durch Sand, Sonnencreme, Schweiß oder Körperflüssigkeiten. Dadurch wird Poolwasser zu Abwasser.

Das Wasser des Schwimmbads oder Pools muss im Freigefälle oder mittels einer Pumpe der öffentlichen Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation zugeführt werden. Die Einleitung muss also beispielsweise in ein Wasch-, Toilettenbecken oder den Schmutzwasserkontrollschacht erfolgen, keinesfalls in ein Regenwassersiel. In den Kosten für das einstige Frischwasser sind die fälligen Abwassergebühren bereits enthalten.

Bei unbehandeltem Wasser, das nur kurze Zeit benutzt wurde – etwa in einem Kinder-Planschbecken – macht die Untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg eine Ausnahme. Dieses Wasser kann im Garten versickert oder zum Gießen von Pflanzen verwendet werden.

06.09.2023