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Abwasser und Dichtheit

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Überblick

Die Mitarbeiter*innen in diesem Bereich überwachen den Ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbehandlungsanlagen.

Hierzu gehören unter anderem Kläranlagen und Klärteiche, Regenklär- und Regenrückhaltebecken, sowie die Überprüfung der Dichtheit von privaten Abwasserleitungen .

Sie sind zuständig für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Genehmigungen, die für schadlose Einleitung in ein Oberflächengewässer, beziehungsweise in das Grundwasser notwendig sind. Darunter fällt auch die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser.

Für die Bereiche, die nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind, beraten die Mitarbeiter*innen beim Bau und der Sanierung von Kleinkläranlagen und erstellen die erforderlichen Erlaubnisse.


Wichtige Informationen und Kontakt

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen


Überwachung Klärteiche und Kläranlagen, Regenwasserbehandlung und Kanalisation

Ämter Kisdorf und Leezen; Stadt Bad Segeberg; Gemeinde Henstedt-Ulzburg und Wahlstedt

Ämter Bornhöved und Trave- Land; Stadt Kaltenkirchen 

Ämter Bad Bramstedt- Land, Boostedt-Rickling, Kaltenkirchen-Land, Gemeinde Ellerau, Stadt Bad Bramstedt

Amt Itzstedt und Stadt Norderstedt

Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Ämter Kaltenkirchen-Land, Kisdorf, Itzstedt und Leezen, Städte Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt; Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg

Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved und Trave-Land; Stadt Bad Segeberg und Gemeinde Wahlstedt 

Abwasserabgabe