Land Schleswig-Holstein und ÖGD: Nicht allein in der Krise
Der ÖGD kann helfen, wenn die seelische Belastung zu groß wird - verlässlich, einfühlsam und auf Augenhöhe.
© Land SH / ÖGD
Für dringende Fälle außerhalb unserer Erreichbarkeit, also nach Feierabend oder am Wochenende, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 110. Unsere Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite oder im folgenden Kurzwegweiser.
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg startet den neuen "Aktionsplan Chancengleichheit – Kreis Segeberg für alle gemeinsam gestalten". Ziel ist es, dass alle Menschen im Kreisgebiet besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – zum Beispiel in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Bildung, Gesundheit, Freizeit und Mobilität. Niemand soll ausgegrenzt werden oder auf unnötige Hürden stoßen – unabhängig beispielsweise von Geschlecht, Alter, Behinderungen, Herkunft oder sozialem Status.
Im Mittelpunkt steht zunächst eine Online-Umfrage, bei der alle mitmachen können, die im Kreis Segeberg leben oder arbeiten:
Diese Rückmeldungen sind wichtige Informationen für die Entwicklung des Aktionsplans.
"Ein gerechterer und offenerer Kreis Segeberg kann und soll nicht allein durch Politik oder Verwaltung entstehen. Er entsteht, wenn viele Menschen mitdenken, mitreden und mitgestalten", sagt Projektleiterin Gunda Züllich vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt. Zuständig für die integrierte Sozialplanung im Kreis freut sie sich über die enge Zusammenarbeit mit anderen Planungskräften bei diesem Querschnittsthema Teilhabe. "Das ermöglicht es uns, ganzheitliche Lösungen zu entwickeln." Wichtig ist ihr und ihren Mitstreiter*innen, dass der Aktionsplan kein Projekt ist, das "schnell fertig sein soll. Wir haben einen langen Weg vor uns und Veränderungen entstehen Schritt für Schritt". Manches werde gelingen, anderes müsse ausprobiert und verbessert werden. Auch aus Fehlern soll gelernt werden.
Damit sich im Alltag wirklich etwas ändert, braucht es aber viele Beteiligte: Vereine, Initiativen, Einrichtungen, Politik, Verwaltungen und vor allem die Menschen im Kreis selbst. Einige wichtige Akteur*innen sind bereits eingebunden und unterstützen den Prozess. Dazu gehören das Netzwerk der Behindertenbeauftragten und -beiräte, die Senior*innenbeiräte, das Netzwerk Inklusion 4.0, das Projekt "Inklusion vor Ort" und das Forum für Migration und Chancengleichheit.
Die Ergebnisse aus den Beteiligungsformaten werden dann genutzt, um den Aktionsplan zu entwickeln. Der Prozess wird von Kreispolitiker*innen in einem parteiübergreifenden Arbeitskreis begleitet und unterstützt. Gunda Züllich bekräftigt: "Ich erlebe eine große Bereitschaft, hier Verantwortung zu übernehmen, Benachteiligungen abzubauen, Teilhabe zu fördern und die dafür nötigen Prozesse anzustoßen. Zudem bin ich fest davon überzeugt, dass das nicht nur unsere Pflicht vor dem Hintergrund der Menschenrechte ist, sondern auch ein wichtiges Signal, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie zu stärken."
Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, ruft der Kreis Segeberg alle Bürger*innen auf: "Machen Sie mit! Sagen Sie uns, was im Alltag schwierig ist und was besser werden sollte. Ihre Erfahrungen und Ideen helfen, den Aktionsplan Chancengleichheit so zu gestalten, dass er wirklich zu den Menschen im Kreis passt."
Es gibt die Möglichkeit, die Umfrage herunterzuladen, auszudrucken und an den Kreis per Post zu senden.
Die Woche der seelischen Gesundheit, die rund um den 10. Oktober stattfand, war für Veranstalter*innen und Besucher*innen voller schöner Erlebnisse, Mitmachaktionen und Gedankenanstöße. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden.
In einem Podcast vom Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt berichtet Frau Dr. Hakimpour-Zern über spannende Begegnungen während der Veranstaltungswoche und betont die Notwendigkeit, das Thema seelische Gesundheit aus der Tabu-Zone zu holen und in die Öffentlichkeit tragen.
Kreis Segeberg. Einsamkeit ist in der heutigen schnelllebigen Gesellschaft kein Einzelfall mehr: Sie kann jede*n treffen – unabhängig von Alter, Wohnort und Lebenssituation. Um besser zu verstehen, ob und wie einsam sich die Menschen im Kreis Segeberg fühlen und ob es regionale Unterschiede gibt, führt der Kreis Segeberg derzeit gemeinsam mit dem Institut für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sowie dem Psychiatrischen Krankenhaus Rickling eine anonyme Online-Befragung durch. Hierfür wurden rund 11.000 zufällig ausgewählte Menschen auf dem Postweg zur Teilnahme eingeladen. Wichtig dabei: Es sind alle 15 Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie alle Altersgruppen gleichmäßig vertreten. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym.
Mithilfe standardisierter Fragebögen werden unter anderem das Einsamkeitserleben, der Gesundheitszustand, das Angebot an Unterstützung in der Umgebung sowie soziodemografische Merkmale wie Alter, Geschlecht, Familienstand, Bildung, Beruf etc. erfasst. Die Beantwortung dauert etwa 25 Minuten.
Dr. Anna Walther, im Gesundheitsamt des Kreises Segeberg für die Gesundheitsberichterstattung zuständig: "Damit wir belastbare Aussagen auf Ebene der Städte, Ämter und Gemeinden treffen können, benötigen wir eine ausreichende Anzahl an Rückmeldungen aus jeder Region. Aktuell fehlen uns dafür noch viele Antworten – daher freuen wir uns über jede weitere Teilnahme."
Auch Personen über 18 Jahren, die keine persönliche Einladung erhalten haben, können an der Umfrage teilnehmen. Juliane Steffens aus der Gesundheitsplanung des Kreises Segeberg erklärt: "Uns ist bewusst, dass vor allem ältere Menschen beim Ausfüllen des Online-Fragebogens Unterstützung brauchen könnten. Gern kann der Fragebogen gemeinsam mit einer vertrauten Person ausgefüllt werden. Jede einzelne Antwort zählt und hilft uns, Einsamkeit im Kreisgebiet besser zu verstehen und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln."
Je mehr Menschen teilnehmen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse. Diese sollen im März 2026 auf einer Gesundheitsförderungskonferenz vorgestellt werden, um gemeinsam Strategien zu entwickeln, mit denen dem Einsamkeitserleben im Kreis Segeberg begegnet werden kann.
Eine Teilnahme war bis Freitag, 14. November, möglich.
Fast jeder zweite Mensch wird in seinem Leben irgendwann krank wegen einer Sucht oder einer anderen psychischen Störung.
Manche Menschen werden schwer krank und brauchen für längere Zeit verschiedene Hilfen. Der Freundeskreis und Verwandte finden es oft schwierig, damit umzugehen und brauchen auch Rat und Hilfe.
Wir haben einen Wegweiser erstellt. Darin sind viele verschiedene Hilfen zu finden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Psychosoziale Wegweiser zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert wurde. Möglicherweise sind daher einige darin enthaltenen Informationen nicht mehr richtig.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist eine Beratungsstelle.
Wir beraten volljährige Menschen aus dem Kreis Segeberg.
Hier arbeiten Ärztinnen und Ärzte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Verwaltungskräfte.
Unser Angebot ist kostenfrei und vertraulich.
Bei einem psychiatrischen Notfall mit Gefahr für Leib und Leben (Gefahr für sich oder andere Menschen) muss grundsätzlich die Polizei unter 110 oder die Rettungsleitstelle unter 112 angerufen werden.
Die Leitstelle bespricht mit Ihnen das notwendige Vorgehen und leitet weitere Schritte ein. Zum Beispiel fährt die Polizei oder der Rettungswagen vor Ort. Nur die Polizei ist für die Gefahren-Abwehr im Kreis Segeberg zuständig.
Sollte sich während des Polizei-Einsatzes herausstellen, dass die Eigen- oder Fremdgefährdung im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung steht, nimmt die Polizei Kontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst auf.
Nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) können psychisch kranke Menschen gegen oder ohne ihren natürlichen Willen in einem geeigneten Krankenhaus untergebracht werden, wenn und solange sie infolge ihrer Krankheit ihr Leben, ihre Gesundheit oder bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährden und die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann.
Das zuständige Krankenhaus im Kreis Segeberg ist das Psychiatrische Krankenhaus Rickling.
Antragstellung und Durchführung der vorläufigen Unterbringung ist Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Über eine weitere, längere Unterbringung in einem Krankenhaus (gegen den Willen) entscheidet das zuständige Amtsgericht, da es sich um eine Freiheitsentziehung handelt.
Bei Kindern und Jugendlichen wenden Sie sich an das Jugendamt des Kreises Segeberg oder der Stadt Norderstedt.
Bei einem psychiatrischen Notfall mit Gefahr für Leib und Leben (Gefahr für sich oder andere Menschen) muss grundsätzlich die Polizei unter 110 oder die Rettungsleitstelle unter 112 angerufen werden. Die Leitstelle bespricht mit Ihnen das notwendige Vorgehen und leitet weitere Schritte ein. Zum Beispiel fährt die Polizei oder der Rettungswagen vor Ort. Nur die Polizei ist für die Gefahren-Abwehr im Kreis Segeberg zuständig.
Sollte sich während des Polizei-Einsatzes herausstellen, dass die Eigen- oder Fremdgefährdung im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung steht, nimmt die Polizei Kontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst auf.
Damit eine öffentlich-rechtliche Aufgabe in die Hände privat-rechtlichen Klinik gegeben werden darf, muss diese Klinik beliehen werden. Die Prüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit des Handelns der Klinik, in denen Unterbringungen erfolgen, obliegt hierbei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Zur Ausübung der Fachaufsicht haben die Kommunalen Landesverbände und das Gesundheitsministerium ein gemeinsames Konzept zur Ausübung der Fachaufsicht entwickelt.
Eine psychische Erkrankung bedeutet in erster Linie für die Betroffenen, aber auch für ihre Angehörigen, eine große Herausforderung. Um so wichtiger ist es, Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und deren Angehörigen in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
Paragraph 26 PsychHG schreibt die Bildung einer Anliegenvertretung in jedem Kreis und kreisfreien Stadt vor, die sich um die Belange der in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Menschen kümmert. Zur Anliegenvertretung zählt sowohl die Besuchskommission als auch eine Patientenfürsprecher*in inklusive einer entsprechenden Vertretungsperson.
Bei der Besuchskommission handelt es sich um ein Gremium, das dazu dient, in dem besonders grundrechtssensiblen Bereich der freiheitsentziehenden Unterbringung Transparenz herzustellen, Problemfelder zu identifizieren und im Einzelfall sowie auch allgemein dazu beitragen, eine patientinnen- und patientenorientierte und menschenrechtskonforme psychiatrische Versorgung zu gewährleisten. Die Besuchskommission hat ebenso die Aufgabe, Beschwerden zu bearbeiten.
Menschen, die nach PsychHG untergebracht sind, haben das Recht, sich telefonisch oder schriftlich mit der Besuchskommission in Verbindung zu setzen.
Die Besuchskommission soll das Krankenhaus mindestens zweimal jährlich besuchen.
Die Patientenfürsprecher*innen sind unparteiische Vermittler*innen zwischen Patient*innen, Angehörigen und Krankenhaus. Sie sind allein dem Interesse der Patient*innen verpflichtet.
Im Psychiatrischen Krankenhaus Rickling gibt es auf den geschlossenen Stationen entsprechende Aushänge mit den Kontaktdaten.
Die psychosoziale Beschwerdestelle im Kreis Segeberg ist eine feste unabhängige Gruppe. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und unabhängig von Organisationen und Trägern. An die Beschwerdestelle können sich Menschen wenden, die Schwierigkeiten haben mit einer Einrichtung aus dem psycho-sozialen oder psychiatrischen Bereich. Die Anliegen und Beschwerden werden gemeinsam mit den Betroffenen und Beteiligten bearbeitet. Diese Unterstützung ist kostenlos.
Seit 1989 gibt es den Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie. Hauptaufgabe ist die Koordination der Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen im Kreis Segeberg. Auf diese Weise soll eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt und regionale Versorgungslücken oder Aufgabenüberschneidungen im Bereich der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen vermieden werden (gemäß Paragraph 3 PsychHG). Die oberste Landesgesundheitsbehörde erlässt eine Empfehlung zur Zusammensetzung des Arbeitskreises. Je nach Erfordernis kann der Kreis der Beteiligten erweitert werden. Der Arbeitskreis gibt Empfehlungen an die Politik, die Verwaltung und die Leistungserbringer. Er macht Vorschläge zur Planung und Weiterentwicklung notwendiger Hilfen.
2012 wurde ein erster Jahresbericht zur regionalen Psychiatrieplanung veröffentlicht. Dieser wird seitdem jährlich fortgeschrieben. Außerdem ist 2003 der erste Psychosoziale Wegweiser erschienen.
Die Geschäftsführung liegt beim Sozialpsychiatrischen Dienst.
Frau Andrea Köhne
Tel.: +49 4551-951 9291
E-Mail schreiben
2002 haben sich Einrichtungen, Personen und Verbände, die an der psychiatrischen Versorgung im Kreis Segeberg beteiligt sind, zu einem Gemeindepsychiatrischen Verbund zusammengeschlossen.
Die Mitglieder haben sich verpflichtet, die Versorgung aller betroffenen Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung zu gewährleisten.
Hauptaufgaben des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sind die Vernetzung und die Kooperation der Einrichtungen und Kostenträger. Der GPV im Kreis Segeberg hat seit 2020 keine Mitglieder-Treffen mehr durchgeführt. Die Arbeit des GPVs ruht aktuell.
1. Vorstandsvorsitzender Herr Markus Straube
Tel.: +49 4328-18 884
E-Mail schreiben
2012 veröffentlichte der Kreis Segeberg den vom Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie erarbeiteten ersten Basisbericht.
Danach folgten jährliche Fortschreibungen in Form von Jahresberichten. Seit 2022 wird der Psychiatrie-Bericht nur noch alle 2 Jahre veröffentlicht.
Die Psychiatrie-Berichte informieren über die psychiatrische Versorgung im Kreis Segeberg.
Die Psychiatrie-Berichte geben einen Überblick über Veränderungen in der relevanten Gesetzgebung und beziehen Stellung zu Veränderungsnotwendigkeiten sowohl im Umgang mit psychisch kranken Menschen als auch in der Ausrichtung der Hilfen. In den Psychiatrie-Berichten werden Handlungsempfehlungen für Politik, Verwaltung, Leistungsanbieter und Kostenträger zusammengefasst.
Am Ende der Berichte gibt ein umfangreiches Glossar, eine Art erklärendes Wörterbuch mit speziellen Begriffen und Abkürzungen aus der gemeindepsychiatrischen Versorgung.
Hilfe für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen: Vortrag von Dr. Martin Oldenburg
Beim 15. Segeberger Workshop für Kinder und Jugendgesundheit stand die Hilfe für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen im Fokus.
Referent Dr. Martin Oldenburg von der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein sprach zum Thema "Übergewicht und Fehlernährung".
Hilfe für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen: Vortrag von Diplom-Psychologin Dr. Simone Goebel
Beim 15. Segeberger Workshop für Kinder und Jugendgesundheit stand die Hilfe für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen im Fokus.
"Verhaltensnorm - Verhaltensauffälligkeit - Verhaltensstörung" war das Thema von Privat-Dozentin und Diplom-Psychologin Dr. Simone Goebel, psychologische Psychotherapeutin und klinische Neuropsychologin aus Kiel.
Die Mitarbeiter*innen unseres Fachdienstes Sozialpsychiatrie arbeiten interdisziplinär in einem Team von Ärzt*innen, Sozialpädagog*innen und Verwaltungskräften.
Ihr Alltagsgeschäft ist die Beratung und Begleitung von psychisch kranken Menschen, deren Angehörigen, dem sozialen Umfeld und den mit ihnen befassten Institutionen. Außerdem koordinieren sie Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen.
+49 4551-951 9493
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr.
+49 4551-951 9777
Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie Freitag 8 Uhr bis 13 Uhr.
Für dringende Fälle außerhalb unserer Erreichbarkeit, also nach Feierabend oder am Wochenende, wenden Sie sich bitte an die 110 und jede Polizeidienststelle.Menschen erleben eine andauernde hohe psychische Belastung.
Wichtig ist es, darüber zu sprechen. Das kann helfen und schwerwiegende gesundheitliche Folgen verhindern.
Ein bewährtes, kostenloses und anonymes Gesprächsangebot rund um die Uhr bietet die Telefonseelsorge unter den Nummen 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222.
Sollten Sie selbst oder eine Ihnen nahestehende Person im Kreis Segeberg bereits psychisch stark beeinträchtigt oder sogar psychisch erkrankt sein, dann können Sie sich für eine kostenlose Beratung auch direkt an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Segeberg wenden.
Aktionsbündnis Seelische Gesundheit
Beratung im Kreis Segeberg
Digitales Verwaltungsportal Schleswig-Holstein
Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG)
IUVO
Kontakt- und Informationsstelle KIS
Landesverband der unabhängigen Beschwerdestellen Psychiatrie in Schleswig-Holstein
Psychiatrisches Krankenhaus Rickling
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt: Diskussion über psychische Gesundheit von Kindern
Sozialwerk Norderstedt
Suchtberatung digital SH
Therapiehilfe