Fast jeder zweite Mensch wird in seinem Leben irgendwann krank wegen einer Sucht oder einer anderen psychischen Störung.
Manche Menschen werden schwer krank und brauchen für längere Zeit verschiedene Hilfen. Der Freundeskreis und Verwandte finden es oft schwierig, damit umzugehen und brauchen auch Rat und Hilfe.
Beratung und Hilfen
Wer wir sind
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist eine Beratungsstelle.
Wir beraten volljährige Menschen aus dem Kreis Segeberg.
Hier arbeiten Ärztinnen und Ärzte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Verwaltungskräfte.
Wir unterstützen
- Menschen in belastenden und krisenhaften Situationen,
- Menschen mit psychischen Erkrankungen,
- suchtkranke und suchtgefährdete Menschen sowie
- Angehörige und Mitbetroffene.
Wir bieten an
- individuelle Beratung,
- bei Bedarf Hausbesuche in vertrauter Umgebung,
- Hilfe bei einer frühzeitigen Erkennung von psychischen Erkrankungen und deren Behandlung,
- Vermittlung geeigneter Hilfs-und Leistungsangebote,
- bei Bedarf Kontaktaufnahme gemeinsam mit Ihnen zu Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Beratungsstellen sowie
- Krisenintervention.
Unser Angebot ist kostenfrei und vertraulich.
Informationsmaterial
Krise und Unterbringung
Der psychiatrische Notfall
Bei einem psychiatrischen Notfall mit Gefahr für Leib und Leben (Gefahr für sich oder andere Menschen) muss grundsätzlich die Polizei unter 110 oder die Rettungsleitstelle unter 112 angerufen werden.
Die Leitstelle bespricht mit Ihnen das notwendige Vorgehen und leitet weitere Schritte ein. Zum Beispiel fährt die Polizei oder der Rettungswagen vor Ort. Nur die Polizei ist für die Gefahren-Abwehr im Kreis Segeberg zuständig.
Sollte sich während des Polizei-Einsatzes herausstellen, dass die Eigen- oder Fremdgefährdung im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung steht, nimmt die Polizei Kontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst auf.
Nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) können psychisch kranke Menschen gegen oder ohne ihren natürlichen Willen in einem geeigneten Krankenhaus untergebracht werden, wenn und solange sie infolge ihrer Krankheit ihr Leben, ihre Gesundheit oder bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährden und die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann.
Das zuständige Krankenhaus im Kreis Segeberg ist das Psychiatrische Krankenhaus Rickling.
Antragstellung und Durchführung der vorläufigen Unterbringung ist Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Über eine weitere, längere Unterbringung in einem Krankenhaus (gegen den Willen) entscheidet das zuständige Amtsgericht, da es sich um eine Freiheitsentziehung handelt.
Bei Kindern und Jugendlichen wenden Sie sich an das Jugendamt des Kreises Segeberg oder der Stadt Norderstedt.
Informationsmaterial
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Datum: 20.12.2024
Kurzwegweiser - Beratung und Hilfe bei psychischer Erkrankung
Bei einem psychiatrischen Notfall mit Gefahr für Leib und Leben (Gefahr für sich oder andere Menschen) muss grundsätzlich die Polizei unter 110 oder die Rettungsleitstelle unter 112 angerufen werden. Die Leitstelle bespricht mit Ihnen das notwendige Vorgehen und leitet weitere Schritte ein. Zum Beispiel fährt die Polizei oder der Rettungswagen vor Ort. Nur die Polizei ist für die Gefahren-Abwehr im Kreis Segeberg zuständig.
Sollte sich während des Polizei-Einsatzes herausstellen, dass die Eigen- oder Fremdgefährdung im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung steht, nimmt die Polizei Kontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst auf.
Fachaufsicht
Damit eine öffentlich-rechtliche Aufgabe in die Hände privat-rechtlichen Klinik gegeben werden darf, muss diese Klinik beliehen werden. Die Prüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit des Handelns der Klinik, in denen Unterbringungen erfolgen, obliegt hierbei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Zur Ausübung der Fachaufsicht haben die Kommunalen Landesverbände und das Gesundheitsministerium ein gemeinsames Konzept zur Ausübung der Fachaufsicht entwickelt.
Informationsmaterial
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Datum: 27.06.2022
Konzept zur Fachaufsicht über die Durchführung von Unterbringungen psychisch kranker Menschen nach PsychHG
© Land SH
Beschwerde-Möglichkeiten
Eine psychische Erkrankung bedeutet in erster Linie für die Betroffenen, aber auch für ihre Angehörigen, eine große Herausforderung. Um so wichtiger ist es, Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und deren Angehörigen in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
Anliegenvertretung nach Paragraph 26 PsychKG
Paragraph 26 PsychHG schreibt die Bildung einer Anliegenvertretung in jedem Kreis und kreisfreien Stadt vor, die sich um die Belange der in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Menschen kümmert. Zur Anliegenvertretung zählt sowohl die Besuchskommission als auch eine Patientenfürsprecher*in inklusive einer entsprechenden Vertretungsperson.
Besuchskommission
Bei der Besuchskommission handelt es sich um ein Gremium, das dazu dient, in dem besonders grundrechtssensiblen Bereich der freiheitsentziehenden Unterbringung Transparenz herzustellen, Problemfelder zu identifizieren und im Einzelfall sowie auch allgemein dazu beitragen, eine patientinnen- und patientenorientierte und menschenrechtskonforme psychiatrische Versorgung zu gewährleisten. Die Besuchskommission hat ebenso die Aufgabe, Beschwerden zu bearbeiten.
Menschen, die nach PsychHG untergebracht sind, haben das Recht, sich telefonisch oder schriftlich mit der Besuchskommission in Verbindung zu setzen.
Die Besuchskommission soll das Krankenhaus mindestens zweimal jährlich besuchen.
Patientenfürsprecher*in
Die Patientenfürsprecher*innen sind unparteiische Vermittler*innen zwischen Patient*innen, Angehörigen und Krankenhaus. Sie sind allein dem Interesse der Patient*innen verpflichtet.
Im Psychiatrischen Krankenhaus Rickling gibt es auf den geschlossenen Stationen entsprechende Aushänge mit den Kontaktdaten.
Unabhängige psychosoziale Beschwerdestelle
Die psychosoziale Beschwerdestelle im Kreis Segeberg ist eine feste unabhängige Gruppe. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und unabhängig von Organisationen und Trägern. An die Beschwerdestelle können sich Menschen wenden, die Schwierigkeiten haben mit einer Einrichtung aus dem psycho-sozialen oder psychiatrischen Bereich. Die Anliegen und Beschwerden werden gemeinsam mit den Betroffenen und Beteiligten bearbeitet. Diese Unterstützung ist kostenlos.
Weitere Informationen
Arbeitskreise
Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie
Seit 1989 gibt es den Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie. Hauptaufgabe ist die Koordination der Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen im Kreis Segeberg. Auf diese Weise soll eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt und regionale Versorgungslücken oder Aufgabenüberschneidungen im Bereich der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen vermieden werden (gemäß Paragraph 3 PsychHG). Die oberste Landesgesundheitsbehörde erlässt eine Empfehlung zur Zusammensetzung des Arbeitskreises. Je nach Erfordernis kann der Kreis der Beteiligten erweitert werden. Der Arbeitskreis gibt Empfehlungen an die Politik, die Verwaltung und die Leistungserbringer. Er macht Vorschläge zur Planung und Weiterentwicklung notwendiger Hilfen.
2012 wurde ein erster Jahresbericht zur regionalen Psychiatrieplanung veröffentlicht. Dieser wird seitdem jährlich fortgeschrieben. Außerdem ist 2003 der erste Psychosoziale Wegweiser erschienen.
Die Geschäftsführung liegt beim Sozialpsychiatrischen Dienst.
Ansprechpartnerin
Frau Andrea Köhne
Tel.: +49 4551-951 9291
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Informationsmaterial
Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV)
2002 haben sich Einrichtungen, Personen und Verbände, die an der psychiatrischen Versorgung im Kreis Segeberg beteiligt sind, zu einem Gemeindepsychiatrischen Verbund zusammengeschlossen.
Die Mitglieder haben sich verpflichtet, die Versorgung aller betroffenen Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung zu gewährleisten.
Hauptaufgaben des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sind die Vernetzung und die Kooperation der Einrichtungen und Kostenträger.
Ansprechpartner
1. Vorstandsvorsitzender Herr Markus Straube
Tel.: +49 4328-18 884
E-Mail schreiben
Informationsmaterial
Psychiatrieplanung
2012 wurde ein erster Jahresbericht zur regionalen Psychiatrieplanung veröffentlicht. Dieser wird seitdem jährlich fortgeschrieben.
Die Jahresberichte zum Psychiatrieplan dienen der Information über die psychiatrische Versorgung im Kreis Segeberg.
Sie geben auch einen Überblick über Veränderungen in der Gesetzgebung. Und sie beziehen Stellung zu notwendigen Veränderungen sowohl im Umgang mit den betroffenen Menschen als auch in der Ausrichtung von Hilfen.
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