Eingliederungshilfe
Letzte Meldung
24.03.2023: Jugendamt sucht ehrenamtliche Jugendschöff*innen
Kreis Segeberg. Das Jugendamt des Kreises sucht ehrenamtliche Jugendschöff*innen für die Amtszeit 2024 bis 2028. Abhängig vom Wohnort werden die Laienrichter*innen an den Amtsgerichten in Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt eingesetzt. Für das Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung sowie eine Erstattung der Fahrtkosten.
Die Beteiligung von Schöff*innen an der Rechtsprechung in Strafsachen hat eine lange Historie. Schöff*innen wirken "im Namen des Volkes" in der Strafgerichtsbarkeit mit und sollen das Verfahren und die Entscheidung für die Allgemeinheit verständlicher und nachvollziehbarer gestalten. Auf diese Weise soll die Strafjustiz zugleich menschlicher, bürger*innennäher und transparenter sein.
Jeweils ein Mann und eine Frau nehmen an den Verhandlungen der Jugendgerichte teil. Jugendschöff*innen sind Berufsrichter*innen gleichgestellt und entscheiden Schuld- und Straffragen in Jugendfällen (Alter 14 bis 18, teilweise bis 21 Jahre) gemeinschaftlich.
Arbeitgeber*innen müssen Jugendschöff*innen für die Teilnahme an den Sitzungen freistellen. Gesucht werden Bewerber*innen, die im Kreis Segeberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Bewerber*innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und sie dürfen nicht vorbestraft sein. Weitere Voraussetzungen werden im Einzelfall bei der Bewerbung geprüft. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Eine erzieherische Befähigung oder Erfahrung in der Jugenderziehung ist für das Jugendschöffenamt wünschenswert.
Die Bewerber*innen werden auf eine Vorschlagsliste aufgenommen, über die der Jugendhilfeausschuss des Kreistages in seiner Sitzung am 29. Juni entscheiden wird. Aus der Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts dann die erforderliche Anzahl an Jugendschöff*innen für fünf Jahre aus.
Ausführliche Informationen sowie einen Bewerbungsbogen gibt es im Internet.
Bewerbungen für den Kreis Segeberg sind möglich bis Freitag, 21. April. Interessenten senden das ausgefüllte Bewerbungsformular an ihre zuständigen Ämter, Städte und Gemeinden des Wohnortes.
16.03.2023: Interkulturelle Woche: Jetzt mit Ideen bewerben!
Kreis Segeberg. Die Interkulturelle Woche im Kreis Segeberg findet in diesem Jahr vom 24. September bis zum 1.Oktober unter dem Motto "Neue Räume" statt. Organisatorin ist das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) des Kreises Segeberg. Das BfCV kümmert sich um Themen, Programm, Koordination sowie Publikation. Um das bunte, soziale Leben im Kreis abbilden zu können, ist jetzt jede*r dazu aufgerufen, sich mit eigenen Ideen und Aktionen an der Interkulturellen Woche zu beteiligen.
"Sie machen ihre Freizeit-, Arbeits-, Wohn- und Lernumgebung zur interkulturellen Begegnungsstätte und möchten uns an Ihren Inhalten und Projekten teilhaben lassen?", fragt Denise Daude-Oster vom BfCV. Auch kommunale Initiativen, "die mit tollem Beispiel vorangehen und mehr Mitwirkende brauchen", können sich bewerben. "Vielleicht bauen Sie in Ihrem Betrieb kulturelle Barrieren ab und teilen Ihre Erfahrungen mit uns? Oder Sie wünschen sich für Ihre interkulturellen Schul- oder Vereinsevents ein breiteres Publikum? Seien es musikalische, sportliche, künstlerische oder interaktive Darbietungen wie Spiele oder Ergebnisse aus Film-, Theater-, Literatur- und Medienprojekten – der Vorstellungskraft sind keine Grenzen gesetzt", erläutert Daude-Oster weiter. Sie und ihr Team hoffen, dass sich durch die kreisweite Vielfalt an Personen, öffentlichen und privaten Institutionen, Betrieben, Vereinen und Communities viele von diesem Aufruf angesprochen fühlen.
Im Rahmen der Interkulturellen Woche soll den haupt- und ehrenamtlichen Akteur*innen Raum und Gelegenheit geboten werden, sich zu präsentieren, wichtige Informationen zu ihrer Arbeit zu streuen und Kontakte zu knüpfen. Neben Präsenzveranstaltungen an möglichst vielen verschiedenen Orten des Kreises sollen auch virtuelle Formate ihren Platz haben, um "Neue Räume" und damit Möglichkeiten zu eröffnen.
Auch gewerbliche Anbieter*innen von Handwerkskunst oder kulinarischen Köstlichkeiten sind aufgefordert, sich zu bewerben.
Um rechtzeitig mit der Öffentlichkeitsarbeit beginnen zu können, bittet das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt um eine Rückmeldung bis Dienstag, 25. April.
06.02.2023: Ehemalige Klinik Borstel öffnet erneut für Geflüchtete
Kreis Segeberg. Im Dezember vergangenen Jahres hat der Kreistag beschlossen, dass die ehemalige Lungenfachklinik in Borstel erneut als Unterkunft für Geflüchtete hergerichtet und bei Bedarf wiedereröffnen soll. Dieser Bedarf ist jetzt gegeben, weswegen die ersten drei Geflüchteten voraussichtlich in dieser Woche dort einziehen werden.
Ausschlaggebend für die Zustimmung der Kreistagsmitglieder war ein Hilferuf aus zahlreichen Städten, Ämtern und Gemeinden. Eigentlich sind diese für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig, signalisierten dem Kreis aber, dass nur noch sehr wenig bis kein Wohnraum mehr vorhanden sei, sodass beispielsweise auch Unterbringungen in Turnhallen wieder Thema sind.
"Mit Borstel haben wir für die Kommunen einen Puffer, eine Übergangslösung geschaffen, die ihnen etwas Zeit gibt, geeigneten Wohnraum für die Geflüchteten zu finden", sagt Landrat Jan Peter Schröder. Nach zwei Monaten werden die dort untergebrachten Menschen dann an die Kommunen schriftlich weitervermittelt. Nach rund weiteren vier Wochen sollen sie die Unterkunft dann verlassen haben.
Die Räume in der ehemaligen Klinik stellen sicher, dass Geflüchteten, die dem Kreis neu zugewiesen werden, eine adäquate Unterbringung zur Verfügung steht. Dabei kann es sich um Familien oder allein reisende Frauen oder Männer handeln. Der Kreis erfährt mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen, wen das Land zuweisen wird.
Bis zum 31. August 2022 wurde die ehemalige Klinik als Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine betrieben. Der Betrieb wurde eingestellt, nachdem der Zustrom an ukrainischen Geflüchteten seinerzeit stark abebbte. Mittlerweile erhalten Ukrainer*innen relativ schnell ein Aufenthaltsrecht, wodurch sie SGB-II-Leistungen bekommen und eine eigene Wohnung beziehen können. Aus diesem Grund sollen in Borstel dieses Mal gezielt Menschen untergebracht werden, die nicht aus der Ukraine, sondern aus anderen Ländern kommen. Im Unterschied zum Erstbetrieb wird es für die in der Einrichtung untergebrachten Menschen dieses Mal auch (Beratungs-)Angebote vor Ort geben.
Betreiber der Einrichtung ist der Kreis Segeberg. Vor Ort kümmert sich die Betreuungsdienste Segeberg gGmbH des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) um die Menschen. Der Betrieb ist zunächst bis zum 30. Juni 2023 geplant; der Kreis hat aber die Option, die Einrichtung bis zum 31. Dezember 2023 zu nutzen. "Verwaltung und Politik werden anhand der weltpolitischen Lage entscheiden, ob die Einrichtung weiter erforderlich ist", sagt der Landrat.
Perspektivisch sollen in der Einrichtung bis zu 200 Menschen übergangsweise wohnen. Wann wie viele Menschen ankommen beziehungsweise wann alle Zimmer belegt sein werden, ist nicht bekannt. Das kann in vier Wochen sein, aber auch erst in ein paar Monaten.
Der Kreis kalkuliert die monatlichen Kosten wie folgt: Miete 51.000 Euro, Betrieb und Sozialberatung bis zu 170.000 Euro, Verpflegung/Catering bis zu 115.000 Euro, Reinigung 11.000 Euro und Sicherheitsdienst 35.000 Euro. Insgesamt sind das bis zu 382.000 Euro monatlich, also rund 2,3 Millionen Euro bis Ende Juni. Die Kosten fürs Catering und die Sozialberatung hängen von der Anzahl der Bewohner*innen ab.
Nach wie vor unklar ist, ob sich das Land Schleswig-Holstein an den Kosten der Reaktivierung beteiligen wird. Diesbezügliche Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land werden seit Wochen geführt. Im Blickpunkt steht dabei auch eine mögliche Unterstützung der Kommunen seitens des Bundes.
Es ist eine Einwohner*innenversammlung geplant, um den Menschen aus dem Dorf Fragen zu beantworten und um mögliche Nöte und Ängste zu nehmen. Darüber hinaus soll es regelmäßig einen runden Tisch geben, bei dem die Bürger*innen Informationen erhalten und ebenfalls Gelegenheit haben, Fragen zu stellen. Auf diese Weise soll größtmögliche Transparenz hergestellt werden. Konkrete Termine gibt es noch nicht. Sie werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Wer Interesse hat, das DRK ehrenamtlich zu unterstützen, kann sich per E-Mail an das DRK wenden. Ein Themenschwerpunkt für ehrenamtliche Angebote ist zum Beispiel die Vermittlung der deutschen Sprache.
Eingliederungshilfe im Überblick
Eingliederungshilfe ist für Menschen mit
- einer Körperbehinderung,
- einer geistigen Behinderung,
- einer seelischen Behinderung oder
- einer Suchterkrankung.
Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt.
Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben.
Erwachsene
Online-Service (Eingliederungshilfe für Erwachsene)
Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Erwachsene beantragen.
Wünsche, Pläne, Fragen und Antworten
- Ich möchte gern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.
- Gibt es noch andere Arbeitsmöglichkeiten für mich?
- Ich brauche Hilfe, weil ich meinen Tagesablauf nicht allein regeln kann. Ich möchte aber zu Hause wohnen bleiben.
- Ich komme allein zu Hause nicht zu Recht. Ich möchte gern in einem Wohnheim wohnen.
- Was kann ich in meiner Freizeit tun? Kann ich zum Beispiel zu einem Sportverein oder mit Begleitung ins Kino?
- Ich brauche ein umgebautes Auto, damit ich meinen Rollstuhl mit transportieren kann.
- Ich wohne in einer besonderen Wohnform und möchte Grundsicherung beantragen.
Ihre Fragen und Wünsche können Sie direkt an uns richten!
Erstberatungstermine können über unsere Sachbearbeitung vereinbart werden.
Rufnummer: +49 4551-951 9825
Aufgrund von Corona finden derzeit auf unbestimmte Zeit keine offenen Sprechstunden statt.
Wichtige Dokumente und Formulare
- XLSX-Datei: (XLSX, 208 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 102 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 884 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 1015 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 1 MB)
Ansprechpartner*innen
Sie benötigen unbedingt einen Termin! Dies gilt für alle Standorte und Angebote.
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Info und Service
Unser Fachdienst 50.30 "Eingliederungshilfe" gewährt Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Die Mitarbeiter*innen bemühen sich durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verstärkt um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (mit Onlineantrag)
- Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- XLSX-Datei: (XLSX, 208 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 102 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 884 kB)
Ansprechpartner*innen
Dokumentationen für Rechnungen: Online-Formular
Login
Mit diesem Online-Formular können Sie als Leistungsanbieter*in Dateien im PDF-Format hochladen, um Leistungen abzurechnen und zu dokumentieren.
Minderjährige
Online-Service (Eingliederungshilfe für Minderjährige)
Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.
Beispiele für Leistungen:
- Frühförderung,
- Schulbegleitung,
- Einzelintegration und
- heilpädagogische Betreuung in der Kita.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 226 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 71 kB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Unser Fachdienst 51.20 gewährt jährlich Leistungen für bis zu 1.500 behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere heilpädagogische Leistungen im vorschulischen Bereich im Rahmen von Frühfördermaßnahmen oder Betreuung in einer Kindertagesstätte sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung für Schüler*innen an Grund- und weiterführenden Schulen und an den drei kreiseigenen Förderzentren für geistige Entwicklung.
Online-Service
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (mit Onlineantrag)
- Frühförderung behinderter Kinder
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 226 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 71 kB)
Ansprechpartner*innen
Pflege und Betreuung
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit, Alter, Beeinträchtigung oder Behinderung in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.
Wir helfen Ihnen!
Unsere Gesellschaft wird immer älter.
Im Kreis Segeberg sind die Themen Pflege und Pflegeberufe deshalb sehr wichtig.
Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag
Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule
Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen. Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.
Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.
Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.
Aktuelles
Momentan gibt es keine aktuellen Meldungen.
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (mit Onlineantrag)
- Frühförderung behinderter Kinder
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen